Mehrwertsteuerregelung EU ab dem 01.07.2021 und OSS
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Fretec |
Geschrieben am 03.04.2021 15:03:08
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Hallo,
ab dem 01.07.2021 muss man ja, wenn man in andere EU Länder verkauft und auf über 10k€ Umsatz/Jahr kommt, die Mehrwertsteuer des Empfängerlandes berechnen.
Diese kann man dann über den One-Stop-Shop abführen.
Ich bin momentan unter den noch gültigen Schwellen für andere EU-Länder und nutze das ELSTER Plugin für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Meine Frage ist, wie läuft es nach der Umstellung? Man muss dann ja (soweit ich das verstehe) die inländischen Umsätze weiterhin ganz normal and Finanzamt melden und bezahlen und die Umsätze ins EU-Ausland über den OSS.
Wie buche ich es damit EC&T nur die inländischen Umsätze für die Voranmeldung verwendet?
Wird es eventuell ein Plugin für die OSS-Meldung geben? Das wäre für viele sicher Gold wert, mit der immens niedrigen Schwelle von 10k sind ja wohl so ziemlich alle betroffen, die EU-weit verkaufen...
Danke und frohe Ostern! |
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mielket |
Geschrieben am 04.04.2021 13:42:37
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Damit hatte ich noch keine Berührungspunkte. Erstmal ist auf jeden Fall die EÜR uns USt.-Erklärung dran mit einer EC&T-Elsterschnittstelle. ZuMe und Antrag auf Dauerfristverlängerung wären in der Priorität auch noch davor.
Auf Elster Online entspäche dieses Formular dem, war Du brachst, richtig?: https://www.elste...are/m1ssst
Es könnte helfen, wenn Du einfach mal eine Anforderungsliste verfasst.
Für den Moment würde ich alle Umsätze und Steuern auf zwei extra dafür angelegte Konten buchen, damit die Umsätze nicht in den regulären USt-Feldern auftauchen, und die Mini-One-Stop-Shop-Kontensalden manuell via Elster Online übermitteln. |
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Fretec |
Geschrieben am 04.04.2021 14:55:15
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Hallo Thomas,
Ja, das ist wohl das Formular.
mielket schrieb:
Es könnte helfen, wenn Du einfach mal eine Anforderungsliste verfasst.
Für mich (habe nur eine überschaubare Ahnung von Steuern, daher eventuell nicht die beste Lösung) wäre es so gut: beim Buchen hat man eine Option, Lieferungen ins EU Ausland zu Unterscheiden, z.B. ein Konto "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen EU". Diese würden dann - mit entsprechender Einstellung - nicht für die ELSTER Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt, aber getrennt an OSS übertragen.
Damit hätte man im Prinzip den gleichen Workflow wie jetzt.
Irgendwie ist das ganze, obwohl kritisch wichtig, unglaublich schlecht kommuniziert worden. Dabei betrifft es jeden, der ins EU-Ausland verkauft und auf mehr als 10k€ Gesamtumsatz kommt, also im Prinzip jeden der einen Onlineshop betreibt.
Eigentlich hätte das ganze schon zum 01.01.2021 starten sollen, wurde dann aber um ein halbes Jahr verschoben. Jeder der das liest und bisher nichts davon mitbekommen hat: OSS und Umsatzsteuer googeln! Ansonsten ist eure Umsatzsteuererklärung in drei Monaten falsch. |
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mielket |
Geschrieben am 25.05.2021 13:46:22
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Der korrekte Term ist wohl IOSS (Import One-Stop Shop) für außerhalb der EU angesiedelte Importeure und den Mini-One-Stop-Shop für in der EU angesiedelte Verkäufer -- und es geht wohl um Sendungen bis 150 €, wenn ich es richtig verstanden habe.
Aber so ganz überblicke ich es nicht -- auch nach etwas googeln. Es gab ja schon vorher die "Zusammenfassende Meldung", die eine Versteuerung von Warenlieferungen im Empfängerland ermöglichen sollte. Wozu der MOSS? |
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JensF |
Geschrieben am 25.05.2021 21:28:07
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https://www.bzst...._node.html
Das ist die Infoseite vom Steueramt. Ist recht gut lesbar, aber macht es nicht weniger umständlich in der Umsetzung. Ich überlege tatsächlich, den Verkauf ins Ausland vorerst einzustellen. Meine Umsätze waren bisher nicht hoch genug, dass sich es lohnen würde, da Zeit und Hirnschmalz zu investieren mit dem Risiko der versehentlichen Falschbuchung, wenn man es händisch macht. |
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mielket |
Geschrieben am 26.05.2021 17:52:23
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Ich habe mal hier einen Aufruf verfasst: https://www.easyc...ad_id=4111 |
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JensF |
Geschrieben am 26.05.2021 18:46:46
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mielket schrieb:
[...] und den Mini-One-Stop-Shop für in der EU angesiedelte Verkäufer -- und es geht wohl um Sendungen bis 150 €, wenn ich es richtig verstanden habe.
[...]
Der Mini-One-Stop-Shop entfällt bzw. wird mit dem 1.7.2021 im One-Stop-Shop integriert. Mit 150 EUR hat das m.W. nichts zu tun, jeder Fernverkauf (an ausl. B2C-Kunden ohne UId) muss gemeldet werden, wenn die jährlichen Lieferungen 10.000 EUR netto übersteigen. Bei B2B bleibt alles unverändert wie bisher.
Die 150 EUR-Schwelle betrifft Importe von Nicht-EU nach EU beim Import-One-Stop-Shop - also eine andere Baustelle.
Soweit ich bis jetzt da durchgedrungen bin, braucht man ein separates Buchungskonto und einen Sack voll Steuersätze, da es ja diverse davon in der EU gibt (17% - 27%), wobei die Steuer dann in Summe für alle Länder zu überweisen ist (Lastschrift gibt es nicht).
Gemeldet wird dann über www.elster.de/bportal, das sieht aus wie ElsterOnline, ist aber BOP. Möglicherweise gibt es da die Möglichkeit, über ein externes Programm zu melden. Es funktioniert das Elster-Zertifikat problemlos zur Anmeldung.
Ich versuche mich mal in den nächsten Tagen noch etwas weiterzubilden und so etwas wie einen Anforderungskatalog zu schreiben.
Bearbeitet von JensF am 26.05.2021 19:29:10
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mielket |
Geschrieben am 27.05.2021 13:46:16
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JensF schrieb:
Der Mini-One-Stop-Shop entfällt bzw. wird mit dem 1.7.2021 im One-Stop-Shop integriert. Mit 150 EUR hat das m.W. nichts zu tun, jeder Fernverkauf (an ausl. B2C-Kunden ohne UId) muss gemeldet werden, wenn die jährlichen Lieferungen 10.000 EUR netto übersteigen. Bei B2B bleibt alles unverändert wie bisher.
Die 150 EUR-Schwelle betrifft Importe von Nicht-EU nach EU beim Import-One-Stop-Shop - also eine andere Baustelle.
Ah, ok. Danke für die Klarstellung.
Soweit ich bis jetzt da durchgedrungen bin, braucht man ein separates Buchungskonto und einen Sack voll Steuersätze, da es ja diverse davon in der EU gibt (17% - 27%), wobei die Steuer dann in Summe für alle Länder zu überweisen ist (Lastschrift gibt es nicht).
Ein Buchungskonto neu zu erstellen ist in EC&T ja kein Problem.
Da beim Steuersatz in der Buchungsmaske Freitexteingaben möglich sind. Aber ich stelle es mir fahrlässig vor, einfach vom Steuersatz auf das Land zu schließen...
Und mir stellt sich die Frage, ob das in der USt.-Voranmeldung z.B. wirklich alle auf "Umsätze zu anderen Steuersätzen" kommt. Fretec hatte ja angedeutet, dass das evtl. komplett nicht in die USt.-Voranmeldung kommt, sondern rein über das OSS-Elster... Liege ich da richtig?
Gemeldet wird dann über www.elster.de/bportal, das sieht aus wie ElsterOnline, ist aber BOP. Möglicherweise gibt es da die Möglichkeit, über ein externes Programm zu melden. Es funktioniert das Elster-Zertifikat problemlos zur Anmeldung.
Ich versuche mich mal in den nächsten Tagen noch etwas weiterzubilden und so etwas wie einen Anforderungskatalog zu schreiben.
Das wäre super! |
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mielket |
Geschrieben am 27.05.2021 14:26:26
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Ok, ich habe mich mal im "BOP" eingeloggt. Im Online-Formular unter "1 - Umsätze des Steuerpflichtigen" gibt es tatsächlich die Möglichkeit, eine CSV-Datei hochzuladen (also praktisch eine Excel-Tabelle). So eine CSV-Datei über EC&T zu erzeugen wäre wirklich kein großes Ding:

Wäre euch damit geholfen?
Bliebe nur die Frage, wie die Buchungen für den Export selektiert werden, z.B.:
- ein Konto und das aus zwei Buchstaben bestehende Länderkürzel irgendwo im Beschreibungstext kodiert, z.B. "GR:Eulenlieferung nach Athen"?
- für jedes Länderkürzel ein eigenes Konto?
- ...? |
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JensF |
Geschrieben am 19.06.2021 13:53:07
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mielket schrieb:
[...]
Bliebe nur die Frage, wie die Buchungen für den Export selektiert werden, z.B.:
- ein Konto und das aus zwei Buchstaben bestehende Länderkürzel irgendwo im Beschreibungstext kodiert, z.B. "GR:Eulenlieferung nach Athen"?
- für jedes Länderkürzel ein eigenes Konto?
- ...?
Also, ich habe gelesen und gelesen und bin fast genauso dumm wie vorher.
Soweit ich jetzt alles verstanden habe, werden alle EU-Auslandsumsätze als "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen" gebucht (bei SKR4 ist das die Nummer 4320). Das passende MwSt-Konto ist "Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpfl. Lieferungen" (3817). Soweit die Regelungen, was das Finanzamt betrifft.
Jetzt kommt das Steueramt ins Spiel und da wird es nebulös: Man muss jetzt für jedes Land die USt-Sätze kennen. Teilweise haben die Länder aber bis zu 5 Steuersätze, was in schätzungsweise 70 unterschiedlichen Steuersätzen resultiert.
Ich werde mich vorerst auf Lieferungen zum Normalsatz nach Österreich beschränken und schauen, wie kompliziert das dann wird, denn: Ich habe nicht rausfinden können, ob ich jedes Land separat angeben muss oder alle Länder gesammelt in einer Summe. Vermutlich ersteres, wäre sonst auch nicht ganz logisch.
Das heißt also für die Anforderungen:
- Buchungskonto für EU-Lieferungen mit ausl. MwSt.
- Länderangabe
- Anbindung an BOP zur Übermittlung, Elster-Zertifikat reicht zur Anmeldung
- Länderkürzel und Beschrebung müssen beim Import aus einer txt-Datei ggf. in ein gemeinsames Feld verarbeitet werden können (oder man baut ein Länderfeld in ECT ein)
Wenn jemand noch was ergänzen kann, immer gerne  |
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mielket |
Geschrieben am 21.06.2021 14:41:58
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Ein Länderfeld extra dafür würde ich vermeiden wollen, um die Maske nicht für diese Spezialfälle zu überfrachten (wegen Easy und so).
Ich favorisiere auch das 2-stellige Länderkürzel, einen Doppelpunkt und dann die Beschreibung im Buchungsbeschreibungsfeld. |
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BE-Rifel |
Geschrieben am 05.08.2021 10:54:13
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Hallo,
ich klinke mich mal ein.Der Juli ist rum und nun möchte ich alles verbuchen.
Ich habe noch nie ein Konto angelegt. Wäre es möglich, dass wir einen Workflow definieren und und dann für alle ein Anleitung erstellen.
1) Erstellen der jeweiligen Konten
2) Export der CSV Datei
Das wäre es doch, so wie ich das verstanden habe, oder?
Danke,
BE-Rifel |
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mielket |
Geschrieben am 05.08.2021 14:26:34
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Wie man ein Konto erstellt ist hier beschrieben. Das ist trivial und nur dann hinrechend, wenn man nur eine überschaubare Anzal an Länder/MWSt.-Satz-Kombinationen hat.
Ich kann mir auch vorstellen, dass es sinnvoll ist die Komplexität im Shop-System zu belassen und wirklich nur einmal im Monat den Inlands- und Auslandsumsatz in EC&T einzutragen. Tatsächlich gibt es an der Stelle auch Lösungsansätze:
xtcommerce: https://xtcommerc...321/EU-OSS
Was mir noch nicht klar war: Das 10.000€-Limit gilt anscheinend pro Land. Und man muss die Endkunden herausfiltern. Weiter: Wie werden Retouren bzw. Gutschriften behandelt?
Bitte schreibt immer dazu welches Shopsystem ihr verwendet.
Ich nehme wirklich an, dass die Meldung ans BOP extra ist und man die USt.-Voranmeldung trotzdem machen muss -- wäre ja Wahnsinn immer die 10.000€-Grenze des entspr. Landes im Blick zu haben, wenn man eine Rechnung schreibt und entsprechend zu buchen. Die BOP-Meldung wäre demnach nur dafür da, dass die Steuerverwaltung das in Deutschland über die normale USt.-Voranmeldung bzw. -Erklärung eingenommene Geld an die richtigen Länder weiterleiten kann.
Es besteht ja immer noch das Wahlrecht, sich bei den Ländern selbst für die USt. zu registrieren. Früher gab es wohl in jedem EU-Land eine eigene €-Grenze, ab wann man das musste. Die 10.000€-Grenze ist eine Harmonisierung und somit eine Vereinfachung -- wie auch der OSS.
Nur zur Sicherheit nachgefragt: Ihr habt nicht nur einen Gesamtumsatz > 10.000€, sondern wirklich einzelne Länder, bei denen ihr > 10.000€ an Endkundenlieferungen habt? |
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BE-Rifel |
Geschrieben am 05.08.2021 16:10:34
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Hallo,
es ist leider so, dass ab 10.000 € Gesamtumsatz ins EU-Ausland die MwSt. in den Zielländern abgeführt werden muss.
Hab mir das Anlegen der Konten angesehen.
dazu hab ich einige Fragen:
- Ich verstehe nicht, wofür ich das Formular oben rechts auswählen muss. Es gibt weder das Formular E/Ü-Rechung 2021 noch für die Umsatzsteuererklärung 2021. Muss ich das Konto manuell mit jedem monatlichen Ust.-Voranmeldungsformular verknüpfen?
- Welches Feld wird nun für innergemeinschaftlichen Umsatz mit einem Steuersatz des Ziellandes verwendet? Wahrscheinlich müssen da immer zwei Konten her: Netto-Umsatz und ein Sammelkonto für die Auslandsmehrwertsteuer. Der Nettoumsatz muss irgendwo auf einem E/Ü-Formularfeld landen. Das Sammelkonto nicht, da es wieder ausgeglichen wird, sobald die Überweisun an OSS erfolgt ist.
Kannst du mir bei den Feldern helfen?
Danke
BE-Rifel |
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mielket |
Geschrieben am 07.08.2021 16:52:43
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BE-Rifel schrieb:
Hab mir das Anlegen der Konten angesehen.
dazu hab ich einige Fragen:
- Ich verstehe nicht, wofür ich das Formular oben rechts auswählen muss. Es gibt weder das Formular E/Ü-Rechung 2021 noch für die Umsatzsteuererklärung 2021. Muss ich das Konto manuell mit jedem monatlichen Ust.-Voranmeldungsformular verknüpfen?
Ja, das ist vielleicht etwas verwirrend. Dazu sollte man foldendes wissen:
- Es kommt vor, dass neue Felder hinzukommen oder alte wegfallen. Nur deshalb kann man Formulare verschiedener Jahre auswählen. Für neu zu erstellende Konten/Feld-Zuordnungen am Besten das neueste Formular benutzen. Hier das 2020er-Formular benutzen bis ich das 2021er mit dem Neujahrsupdate bereitstelle. An der Stelle hat sich nichts geändert mit den Feldern. Die Feldzuweisungen funktionieren nämlich auch für alle anderen Jahre (außer natürlich bei Feldern, die wegfallen -- die markiere ich aber als 'veraltet' und es gibt eine Warnung, wenn Umsätze noch auf damit vernküpfte Konten gebucht werden).
- Das USt.-Erklärungsformular ist nicht voll unterstützt, sondern nur ein aufs ganze Jahr aufgeblähtes USt-Voranmeldungsformular. Das hat den Vorteil, dass man für USt. nur einen Formulartyp mit den Feldnummern des USt.-Voranmeldungsformulars pflegen muss und nicht noch zusätzlich das USt.-Erklärungsformular. Der Nachteil ist natürlich, dass die Extra-Felder des USt.-Erklärungsformulars nicht automatisch ausgefüllt werden. In unserem Fall entspricht das Voranmeldungs-Feld 45 aber dem USt.-Erklärungs-Feld 205 (bei > 10.000 € EU-Endkundenumsätze) und der Jahresumsatz wird somit dort eingetragen.
Wer mit EU-Endkundenverkäufen unter 10.000 € liegt muss übrigens stattdessen die Felder 213 und 214 unter "Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer sowie ab dem 1.7.2021 innergemeinschaftliche Fernverkäufe in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter der Voraussetzung des § 3a Abs. 5 Sätze 3 und 4 UStG und § 3c Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStG" ausfüllen.
Es ist übrigens gut möglich, dass in Zukunft das USt.-Erklärungsformular mit eigenen Feldnummern kommt, damit es direkt aus EC&T heraus via Elster übertragen werden kann.
- Welches Feld wird nun für innergemeinschaftlichen Umsatz mit einem Steuersatz des Ziellandes verwendet? Wahrscheinlich müssen da immer zwei Konten her: Netto-Umsatz und ein Sammelkonto für die Auslandsmehrwertsteuer. Der Nettoumsatz muss irgendwo auf einem E/Ü-Formularfeld landen. Das Sammelkonto nicht, da es wieder ausgeglichen wird, sobald die Überweisun an OSS erfolgt ist.
Ich würde die Umsatzsteuer mit Endkunden im EU-Ausland erst einmal komplett aus der EC&T-Buchhaltung rauslassen und nur den Nettoumsatz wie oben beschrieben erfassen (wohlgemerkt nur bei > 10.000 € EU-Endkundenumsatz). Also, alles was mit der deutschen Steuerverwaltung abgerechnet werden muss in EC&T und behelfsweise die OSS-Geschichte mit dem BOP direkt aus dem Shopsystem exportiert und mit Excel ermittelt als gesondere Abrechnung "mit der EU", um zu vermeiden, dass Umsatzsteuer zweimal bezahlt wird. Die USt. wäre dann ein durchlaufender Posten. Aber vielleicht ist es auch richtiger, für die aus EU-Verkäufen eingenommene USt. ein Einnahmenkonto anzulegen und für die ans Bundeszentralamt für Steuern überwiesene OSS-USt. ein Ausgabenkonto. Ist natürlich etwas mehr Aufwand. Diese beiden Konten sollten dann aber mit keinem Formular vernküpft werden, weil sie nur der internen Buchführung dienen.
Im Zweifelsfall beim Finanzamt anrufen (und bei der Gelegenheit auch mal fragen, ob der Netto-Umsatz beim EÜR-Formular in (1)112 oder in Feld (1)103 erscheinen muss).
Für Details kannst Du den Abschnitt aus der offiziellen Ausfüllhilfe des USt.-Erkl.-Formulars lesen (Seite 18, bei "Zeilen 109 bis 112"): https://www.bunde...le&v=3 |
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