§13b / Reverse Charge Fremdrechnungen verbuchen -- die ultimative Anleitung
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mielket |
Geschrieben am 01.06.2016 17:08:52
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Stelle zunächst sicher, dass Du passende Konten angelegt hast. Obwohl man beliebige mit Feld (1)110 oder (1)100 verknüpfte Konten für den Netto-Betrag nehmen kann, empfehle ich der Übersichtlichkeit halber noch ein Extra-Konto anzulegen, das für reverse charge Beträge reserviert ist. Hierzu gehe zunächst in die Einstellungen (wechsle dazu im Hauptmenü von der Start- auf die Optionen-Registrierkarte) unter E/Ü-Konten und führe die ersten vier Schritte aus:

1. Nachdem Du 'Ausgaben' gewählt hast, wähle das aktuellste EÜR-Formular aus.
2. Drücke unten den Knopf mit dem dem Plus-Zeichen um ein neues Konto anzulegen.
3. Wähle einen passenden Namen für das Konto, z.B. 'Reverse Charge Leistungen netto'.
4. Weise das EÜR-Formularfeld zu -- (1)110 für Leistungen oder (1)100 für Waren.
Mit OK kommt man wieder zur Hauptmaske und das neu erstellte Konto sollte unten erscheinen. Damit es auch bei der Umsatzsteuer auftaucht, sind noch drei weitere Schritte nötigt:

5. Wähle oben rechts ein aktuelles USt-Voranmeldungs-Formular aus.
6. Wähle das neu erstellte Konto mit einem Klick aus und drücke den Knopf mit dem Stift.

7. Jetzt das Feld 46 'Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Netto-Anteil)' zuweisen.
Jetzt brauchen wir noch zwei weitere Konten für die Phantom-Steuer, die wir uns mit dem Taschenrechner aus dem Rechnungs-Betrag mal 0,19 errechnen. Zunächst ein weiteres Ausgaben-Konto für die Vorsteuer:

8. Wieder das aktuelle EÜR-Formular auswählen und auf den Plus-Knopf drücken.
9. 'Reverse Charge Leistungen VST' oder einen anderen einprägsamen Namen für das Konto angeben.
10. Das Feld (1)185 'Gezahlte Vorsteuerbeträge' wählen.
Es sind natürlich keine wirklich gezahlte Vorsteuerbeträge sondern nur welche, die wir verrechnen werden. Damit der Betrag wieder im USt-Voranm.-Formular berücksichtigt wird, folgende drei Schritte:

11. Wahl des Voranmeldungs-Formulars in der Hauptmaske.
12. 'Reverse Charge Leistungen VST' mit Mausklick markieren.
13. Auf den Bleistift-Knopf drücken.

14. Feld 67 zuweisen, das speziell für §13b Beträge vorgesehen ist.
Als letzten benötigen wir ein Einnahmen-Konto für den imaginierten USt-Betrag. Bitte nicht zu lange über den Sinn nachdenken! Nur so viel: Für Dich als Umsatzsteuerpflichtigen ändert sich nichts, weil sich USt und VSt komplett aufheben. Nur der Endverbraucher wird irgendwann tatsächlich belastet, weil er keine VSt abziehen darf. Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer und im EU-System ist es deshalb wichtig zu wissen in welchem Mitgliedsland das Produkt verbraucht wurde. Jetzt zum Anlegen des dritten Kontos:

15. Auf Einnahmen wechseln.
16. Den Plus-Knopf zum Anlegen des Kontos drücken.
17. 'Reverse Charge Leistungen VST' oder einen guten Namen nach eigenem Gusto wählen.
18 Feld 47 'Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen (Steuer-Anteil)' wählen und auf OK klicken.

19. Wahl des EÜR-Formulars in der Hauptmaske.
20. 'Reverse Charge Leistungen UST' mit Mausklick markieren.
21. Auf den Bleistift-Knopf drücken.
22. Feld (1)140 'Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben' wählen.
Diese 22 Schritte müssen nur ein einziges Mal ausgeführt werden. Danach sind die neuen Konten und deren Feldzuweisungen in den Einstellungen gespeichert. Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt ein Backup zu machen und neben den reinen Buchungsdaten so auch die Konteneinstellungen einmal zu sichern?! Der Menüpunkt dafür befindet sich im Applikationsmenü:

Ein guter Platz für das Sicherungsmedium (USB-Stick?) wäre übrigens eine Klarsichthülle im Buchhaltungsordner.
Zurück zum eigentlichen Vorgang: Der reverse charge Vorgang kann nun durch drei einfache Buchungen repräsentiert werden:



Dabei ist darauf zu achten, dass der Steuersatz immer auf 0% steht. Es ist eine gute Idee für diese drei Buchungsfälle unter Einstellungen -> Allgemein Presets einzurichten.
Tipp: Statt eines Taschenrechners kann auch der eingebaute Formelrechner (durch Drücken des türkisen Taschenrechner-Symbols) zur Errechnung der Steuer benutzt werden:

So sollten die Buchungen dann im Journal erscheinen:

... und so im USt-Voranmeldungs-Formular auf der 2. Seite:
Bearbeitet von mielket am 20.08.2020 15:26:02
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Thomas R |
Geschrieben am 26.11.2018 16:22:35
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Nur zur Erinnerung. Die Konten funktionieren natürlich auch für Facebook Werbekosten-Rechnungen, die ja auch ohne USt erstellt werden.
Danke für die gute Anleitung.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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ghosta |
Geschrieben am 08.01.2019 15:05:37
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Vielen Dank für diese tolle Erklärung! |
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develmen |
Geschrieben am 02.02.2019 18:48:39
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dumme Frage,
wie funktioniert das ganze wenn ich eine Rechnung stelle und bezahlt bekomme. also einen auftrag ausführe.
hab da gerade einen Denkfehler. |
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mielket |
Geschrieben am 03.02.2019 12:54:05
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Da wird nur eine Buchung benötigt, auf ein Konto, das z.B. mit Feld 45 der USt-Voranmeldung verknüpft ist [und natürlich einem EÜR-Feld, etwa (1)103]. |
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develmen |
Geschrieben am 03.02.2019 14:08:32
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Danke,
und wenn die Firma im Inland ist.
Also führe eine Dienstleistung aus.Auftraggeber zahlt den betrag netto aus.
Freistellungsbescheinigung § 13b hat er.er überweist die 19% ans finanzamt
müsste ja dann eigendlich der netto betrag auf Feld 46.
Oder ist das Feld 60 das richtige.
nu wird dann nicht die Umsatzsteuer angezeigt,weis die andere Firma Überweist ja für mich und normal kann ich diese ja gegenrechnen mit ausgaben. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
oder sehe ich da was falsch.die
Bearbeitet von develmen am 04.02.2019 19:07:39
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thomasw |
Geschrieben am 03.02.2019 17:10:42
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Waren unterscheiden sich nur beim den in den Punten 1.-4. erstelltem Konto?
Weiter unten wird dann auch bei den anderen Konten immer wieder von Leistungen gesprochen.
Welche Felder der EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung müssen da zugeordnet werden? Oder sind es die gleichen wie bei Leistungen? |
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JensF |
Geschrieben am 10.05.2020 18:39:56
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Mal dumm gefragt: Gehört die "virtuelle" USt./VSt. in die EÜR? Bei der UStVA und der USt-Erklärung ist das richtig, aber wenn ich das so mache, wie oben beschrieben, habe ich einen Überschuss bei Ziffer 140 und 185 in der EÜR. ELSTER meckert dann... |
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mielket |
Geschrieben am 11.05.2020 10:42:13
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Was meckert es den genau? |
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JensF |
Geschrieben am 12.05.2020 21:30:52
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In Zeile 16 (Ziffer 140) der EÜR ist die vereinnahmte USt. höher als 19% von Zeile 14. Das wird als Fehler gekennzeichnet (sinngemäß: Steuer darf 19% nicht übersteigen). Ich denke, dass ich die obige Anleitung korrekt umgesetzt habe, dadurch wird die virtuelle Steuer auf die reale USt. draufgerechnet und rechts neben dem Formular steht dann die Differenz. |
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mielket |
Geschrieben am 22.05.2020 16:34:52
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Welche EC&T-Version hast Du installiert? Die neueste v2.36? Magst Du mal einen Screenshot an mich schicken?: thomas-ät~mielke.software |
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IKG |
Geschrieben am 30.05.2020 04:25:49
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Gab es dazu schon eine Lösung? |
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mielket |
Geschrieben am 31.05.2020 09:39:03
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Seiten Administrator
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Das Problem liegt im irrsinnigen reverse charge System. Klar werden es mehr als 19%, wenn der Empfänger der Leistung/Ware die USt. zahlt.
Ich nehme an, das ist ein neuer Fehler in der Elster-Software und dass der EÜR-Programmierer von den USt.-Fallstricken keine Ahnung hat. Die letzten Jahre scheint es doch funktioniert zu haben, oder? Wo tritt der Fehler auf? ElsterFormular oder ElsterOnline?
Als Workaround kann ich nur anbieten entweder die Vernküpfungen der §13b-USt und -VSt zum EÜR-Formular zu löschen oder (wer damit keine USt.-Grenze für Bilanzierungspflicht oder andere Nachteile reißt) eine kalkulatorische Betriebseinnahme hinzuzufügen und diese mit einer entsprechenden Betriebsausgabe zu nivellieren.
Es wäre mal spannend, das Finanzamt einmal mit der Frage zu konfrontieren und die Antwort hier im Forum zu posten... |
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JensF |
Geschrieben am 06.06.2020 13:31:26
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Ich habe die Version 2.36 installiert und die Fehlermeldung kommt im Elster-Online. Da es "früher" mit Elster-Formular nie Beanstandungen gab (auch wenn es mehr als 19% waren), gehe ich davon aus, dass die o.a. Anleitung erst einmal korrekt ist und die automatische Fehlersuche im Elster-Online da unnötigerweise für Verunsicherung sorgt.
ELSTER hat folgendes geschrieben:
Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
Bearbeitet von JensF am 06.06.2020 16:35:55
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marcel77 |
Geschrieben am 04.07.2020 18:40:16
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Hallo zusammen,
kann es sein, dass beim innergemeinschaftlichen Erwerb einer Anlage mit AFA nur der Umsatz ins Formular der Umsatzsteuervoranmeldung übernommen wird, der im aktuellen Jahr abgeschrieben wird, oder habe ich irgendwo ein Häkchen vergessen?
Gruß Marcel |
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mielket |
Geschrieben am 05.07.2020 21:11:33
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Die Umsatzsteuer einer AfA wird komplett im Jahr der Anschaffung 'abgeschrieben'. |
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marcel77 |
Geschrieben am 06.07.2020 13:33:27
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Hallo,
das war mir klar :-) Aber was habe ich bei Anlage des neuen Kontos falsch gemacht, wenn nur der Betrag ins Formular übernommen wird, der dieses Jahr abgeschrieben wird.
Beispiel: Ich habe einen Artikel für 690€ netto gekauft, der über 3 Jahre abgeschrieben wird. Dann müssten ins Formular/Elster Umsatzsteuervoranmeldung (Zeile 33,Feld 89) 690€ eingetragen werden. Aktuell werden bei mir aber nur 134€ eingetragen.
Gruß Marcel |
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mielket |
Geschrieben am 07.07.2020 11:09:21
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Ich hatte ' innergemeinschaftlichen Erwerb' überlesen. Ja, das ist eine ziemliche Komplikation, die EC&T nicht mit dem eingebauten AfA-Mechanismus über die Abschreibungsdauer im Buchen-Dialog schafft. Z.B. ist das Feld 89 ein Ausgabenfeld und die Bemessungsgrundlage ein Einnahmen-Feld und die Steuer muss auch noch mal in Feld 61 abgezogen werden, was die innere Programmlogik auf den Kopf stellt.
Du brauchst also drei unterschiedliche Buchungen analog wie oben im Thead für §13b beschrieben. Dann legst Du ein neues Ausgabenkonto "Korrektur von AfAs aus innergem. Erwerben" an, das Du nicht mit Feld 1189 des USt.-Voranm.-Formulars verknüpfst, wohl aber mit demselben EÜR-Konto wie der Netto-Betrag der AfA. Dort kannst Du den negativen Restwert eintragen. Außerdem bietet es sich an in den Dauerbuchungen positive Ausgaben-Buchungen auf selbiges Konto mit den Jahresraten als 'Terminbuchungen' zu hinterlegen, damit Du es in den Folgejahren nicht vergisst. |
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maishof |
Geschrieben am 19.08.2020 09:13:44
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Hi, ich habe die Einträge aus dem Konto VST für 13b Umsätze jetzt plötzlich in der EÜR in Feld 64 (An das Finanzamt gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer).
Es fehlen auch die tatsächlichen Vorauszahlungen an das FA. Die stehen neben Feld 63 (gezahlte Vorsteuerbeträge) außerhalb des Formulars.
Leider hab ich das auch erst nach der Steuererklärung bemerkt und verstehe nicht was da gerade falsch läuft. Wie kann ich das retten? |
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mielket |
Geschrieben am 19.08.2020 15:23:52
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Vielleicht hilft es, wenn Du Dir mit der rechten Maustaste im Formular die Felder anzeigen lässt. Da ist keine Magie dahinter. EC&T-Formulare benutzen einen simplen Formelrechner und sind eine Art primitive Excel-Tabelle. Unten in der Statuszeile des Programms wird Dir jeweils die Formel angezeigt, wenn Du die Maus über ein Feld im Formular bewegst. |
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