Hallo,
ich bin gerade kurz vor der Verzweiflung, weil ich eine bezogene Leistung aus Spanien buchen möchte. Die fragliche Leistung (Zuarbeit Projekt) wurde ohne USt. an mich in Rechnung gestellt.
Selbstverständlich habe ich mich hier schon durchs Forum gekämpft und alles Mögliche zur Problematik § 13b gelesen. Im FAQ ist dazu ja was geschrieben (https://www.easyct.de/faq.php?cat_id=3). Leider kann ich nicht wie dort vorgehen, da ich am Anlegen der Konten mit der jeweiligen Feldverknüpfung scheitere. Den ganzen Tipps zufolge muss ich meine Zahlung nach Spanien als Betriebsausgabe (netto/brutto?) in Feld 81 buchen, dann die UST in Feld 46 sowie nochmal als VST in Feld 67, damit das Ganze "neutral" bleibt. Es scheitert schon daran, dass ich Feld 81 (Bemessungsgrundlage) in der Feldliste nicht auswählen kann.
Kann mir jemand eine kurze Anleitung geben, wie ich die entsprechenden Konten anlegen und verknüpfen muss? Oder gibt es für das leidige § 13b-Problem eine andere Lösung? Es wäre für mich wichtig zu wissen, da ich solche Fälle öfters habe.
Vielleicht muss ich das Thema nochmal anders erklären: Es geht um eine Übersetzungsleistung, mit der mir ein Kollege im Rahmen eines größeren Projekts unter die Arme gegriffen hat. Rechnung von ihm ohne MwSt ging an mich. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dafür aber die USt in Deutschland zahlen (§ 13b Abs. 1 UStG), die jedoch im gleichen Monat wieder als Vorsteuer wieder abziehbar ist.
Die gezahlte Summe an den EU-Kollegen muss dann in Elster in Zeile 48 (Feld 46) erscheinen. Ob mit oder ohne aufgeschlagene MWSt weiß ich eben nicht. In Zeile 58 (Feld 67) kann ich dann die ermittelte USt als spezielle Steuerschuld wieder abziehen. Ich krieg es nur nicht hin!!!
Hat jemand einen Tipp? Muss ich neue Konten dafür anlegen oder habe ich vorhandene nur übersehen?
Man kann nicht einfach drauflosmutmaßen und dann fragwürdige Tips geben. Hier muss man sich als erstes den § 3a (2) und (3) UStG durchlesen und dann feststellen, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt. Aus dem Umstand, dass der Spanier keine USt ausgewiesen hat, folgert schon mal nicht viel.
In Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sollte jedoch in der Rechnung ein Hinweis auf das reverse charge angegeben sein, bzw. auf die deutsche USt.Id.Nr. hingewiesen sein.
Das andere Problem ist, dass ich nachwievor nicht durchblicke, ob der § 13b UStG sich jetzt endlich mit ECuT bebuchen lässt.
Man kann nicht einfach drauflosmutmaßen und dann fragwürdige Tips geben. Hier muss man sich als erstes den § 3a (2) und (3) UStG durchlesen und dann feststellen, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt. Aus dem Umstand, dass der Spanier keine USt ausgewiesen hat, folgert schon mal nicht viel.
In Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sollte jedoch in der Rechnung ein Hinweis auf das reverse charge angegeben sein, bzw. auf die deutsche USt.Id.Nr. hingewiesen sein.
Das andere Problem ist, dass ich nachwievor nicht durchblicke, ob der § 13b UStG sich jetzt endlich mit ECuT bebuchen lässt.
Hallo joey,
genauso geht es mir auch. Der Hinweis auf reverse charge ist auf der Rechnung angegeben.
Problem ist nach wie vor, dass ich trotz selbst angelegter Konten diese nicht mit den entsprechenden Feldern im Elsterformular (s.o.) verknüpfen kann.
Problem ist nach wie vor, dass ich trotz selbst angelegter Konten diese nicht mit den entsprechenden Feldern im Elsterformular (s.o.) verknüpfen kann.
Hast Du da eine Idee?
Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.
Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.
... och wie schade! Weiß vielleicht jemand anders Rat? - Es muss doch schon mal jemand im Forum vor dem gleichen Problem gestanden haben. Wie habt ihr das gelöst?
Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.
Hallo joey und wen es sonst noch interessiert,
ich glaub', ich hab's :
Es sind wirklich 3 Buchungen notwendig. Zuvor habe für ich 2 Ausgabekonten unter "Einstellungen" anlegt, nämlich "Bezogene Leistungen EU" und "Vorsteuer auf bezogene Leistungen EU". Hierbei muss man aufpassen, dass dann man im rechten Dropdown-Menü den richtigen USt-Voranmeldungszeitraum auswählt. Dann habe ich die beiden o.g. Konten mit den Feldern 46 bzw. 67 verknüpft. Bei Einnahmen habe ich das meiner Meinung nach bereits vorhandene Konto "UST §13b USTG Lieferung Ausland" mit Feld 47 verknüpft.
Gebucht habe ich wie folgt (bei allen Buchungen jeweils 0 % MwSt auswählen):
1. Ausgabe: Betrag an meinen EU-Geschäftspartner als "Bezogene Leistungen EU" ohne MwSt (wie auf Rechnung) 2. Ausgabe: selbst errechnete MwSt auf den o.g. Rechnungsbetrag als "Vorsteuer auf bezogene Leistungen EU" 3. Einnahme: selbst errechnete MwSt auf den o.g. Rechnungsbetrag als "UST §13b USTG Lieferung Ausland"
Am Ende taucht dann wie gewünscht im Elster-Formular in Feld 46 der Netto-Betrag auf, Feld 47 stellt die eigentliche MwSt dar, in Feld 67 wird sie als Vorsteuer wieder abgezogen.
Sollte es stimmen, oder?
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?