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Rechnungen aus USA
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| Blue |
Geschrieben am 11.06.2011 13:03:16
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Beiträge: 1
Registriert am: 11.06.2011
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Hallo zusammen,
ich frage mich, wie ich mit ECT Rechnungen aus den USA korrekt buche. Diese Rechnungen weisen keine VAT aus, ich ich bekomme keine Ware angeliefert (also kein Zoll etc.). Es handelt sich um Dienstleistungen (Hosting, Domain-Registrierung etc). Ich habe ein Einzelunternehmen, keine Kleinunternehmerregelung, also Umsatzsteuerpflichtig.
Wie ich das ganze steuerrechtlich zu handhaben habe ist mir schon klar, ich muss für die Rechnung aus den USA die deutsche Umsatzsteuer berechnen und in meiner Umsatzsteuervoranmeldung als "Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b Abs. 2 UStG" anmelden (Zeile "Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG)
Im Gegenzug kann ich die berechnete Umsatzsteuer zusammen mit der weiteren angefallenen Vorsteuer wieder abziehen (Zeile "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 UStG (§ 15 ABs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG))
Ich schaffe es aber nicht ECT dazu zu bringen die Beträge in die korrekten Zeilen auf dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular zu setzten. Kann mir jemand sagen auf welche Konten ich das in ECT buchen muss oder wie ich ggf. neue Konten anlegen kann die es in die korrekten Zeilen buchen?
Vielen Dank! |
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| wonnry |
Geschrieben am 30.08.2011 10:22:19
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Beiträge: 10
Registriert am: 28.08.2011
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Hallo Blue,
hast du schon eine Lösung für das Problem gefunden? Wir geht es ähnlich mit Rechnungen aus der EU. |
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| Ingeborg Röwer |
Geschrieben am 12.09.2011 19:42:18
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Beiträge: 28
Registriert am: 07.03.2005
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Hallo,
wir beziehen Leistungen aus den USA und Canada (z.B. Bildrechte) und fanden heraus, wie zu buchen ist:
1. Auf dem (Ausgangs-)Konto "Leistungen e.i. Ausland ansässigen Unternehmens" den Rechnungsbetrag zuzüglich selbst ermittelter USt.;
2. auf dem (Ausgangs-)Konto "Vorsteuerbeträge i.S. § 13b Abs. 1 UStG" die ermittelte USt als Vorsteuer;
3. Auf dem (Eingangs-)Konto "Leistungen e.i. Ausland ansäss. Unternehmens/Steueranteil" ebenfalls die ermittelte Umsatzsteuer.
Die gen. Konten müssen ggf. neu angelegt und verknüpft werden. In der USt-VA erscheint dann:
in Zeile 52/53 der Umsatz/die Umsatzsteuer; in Zeile 67 die Vorsteuer.
MfG, Ingeborg |
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| wonnry |
Geschrieben am 28.09.2011 16:54:47
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Beiträge: 10
Registriert am: 28.08.2011
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Zitat Die gen. Konten müssen ggf. neu angelegt und verknüpft werden. In der USt-VA erscheint dann: in Zeile 52/53 der Umsatz/die Umsatzsteuer; in Zeile 67 die Vorsteuer.
Hallo Ingeborg,
hast du vielleicht eine leicht verständliche Anleitung, wie ich die Konten verknüpfe? Daran scheitert es bei mir schon.
Bei mir handelt es sich nämlich um Rechnungen aus der EU (Spanien). Ich habe also unter Ausgaben ein Konto namens "Bezogene Leistungen EU" angelegt. Die nötige Verknüpfung zum entsprechenden Feld wird einfach nicht angezeigt/kann ich nicht auswählen.
Die gezahlte Rechnung (Ausgabe) an den EU-Kollegen muss meines Wissens in Elster in Zeile 48 (Feld 46) erscheinen. In Zeile 58 (Feld 67) kann ich dann die ermittelte USt als spezielle Steuerschuld wieder abziehen. Richtig? - Ich krieg es nur nicht hin!!!
Tipps?
Bearbeitet von wonnry am 28.09.2011 16:55:33
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| wonnry |
Geschrieben am 28.09.2011 21:54:34
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Registriert am: 28.08.2011
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Hallo Ingeborg oder wen es sonst noch interessiert,
ich glaube, ich weiß jetzt, wo mein Fehler lag :
Beim Anlegen und Verknüpfen der Konten muss man aufpassen, dass dann man im rechten Dropdown-Menü den richtigen USt-Voranmeldungszeitraum auswählt. So habe ich auch alle Elster-Felder gefunden, die ich für die Buchungen brauchte. Wie man bezogene Leistungen aus dem EU-Ausland buchen kann, findet ihr hier: https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ad_id=1766 Ich hoffe zumindest, dass es so stimmt 
Danke euch, fürs Mitdenken!
Bearbeitet von wonnry am 28.09.2011 21:56:37
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