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bezogene Leistungen aus dem EU-Ausland
wonnry
Hallo,
ich bin gerade kurz vor der Verzweiflung, weil ich eine bezogene Leistung aus Spanien buchen möchte. Die fragliche Leistung (Zuarbeit Projekt) wurde ohne USt. an mich in Rechnung gestellt.

Selbstverständlich habe ich mich hier schon durchs Forum gekämpft und alles Mögliche zur Problematik § 13b gelesen. Im FAQ ist dazu ja was geschrieben (https://www.easyct.de/faq.php?cat_id=3). Leider kann ich nicht wie dort vorgehen, da ich am Anlegen der Konten mit der jeweiligen Feldverknüpfung scheitere. Den ganzen Tipps zufolge muss ich meine Zahlung nach Spanien als Betriebsausgabe (netto/brutto?) in Feld 81 buchen, dann die UST in Feld 46 sowie nochmal als VST in Feld 67, damit das Ganze "neutral" bleibt. Es scheitert schon daran, dass ich Feld 81 (Bemessungsgrundlage) in der Feldliste nicht auswählen kann.

Kann mir jemand eine kurze Anleitung geben, wie ich die entsprechenden Konten anlegen und verknüpfen muss? Oder gibt es für das leidige § 13b-Problem eine andere Lösung? Es wäre für mich wichtig zu wissen, da ich solche Fälle öfters habe.

Vielen Dank schonmal.
 
wonnry
Liebe Forumskollegen,

hat wirklich niemand von euch eine Idee?

Vielleicht muss ich das Thema nochmal anders erklären: Es geht um eine Übersetzungsleistung, mit der mir ein Kollege im Rahmen eines größeren Projekts unter die Arme gegriffen hat. Rechnung von ihm ohne MwSt ging an mich. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich dafür aber die USt in Deutschland zahlen (§ 13b Abs. 1 UStG), die jedoch im gleichen Monat wieder als Vorsteuer wieder abziehbar ist.

Die gezahlte Summe an den EU-Kollegen muss dann in Elster in Zeile 48 (Feld 46) erscheinen. Ob mit oder ohne aufgeschlagene MWSt weiß ich eben nicht. In Zeile 58 (Feld 67) kann ich dann die ermittelte USt als spezielle Steuerschuld wieder abziehen. Ich krieg es nur nicht hin!!!

Hat jemand einen Tipp? Muss ich neue Konten dafür anlegen oder habe ich vorhandene nur übersehen?
 
yedi451
Meines Erachtens versuchst Du etwas, das nicht richtig ist.

1. Du zahlst ein Rechnung aus Spanien, die keine USt enthält. Folglich kannst Du auch keine Vorsteuer erstattet bekommen. (Buchung mit USt 0%)

2. Du stellst eine Rechnung in Deutschland, selbstverständlich mit USt falls Du kein Kleinunternehmer bist. (Buchung mit USt 19%)
 
joey
@yedi451:

Man kann nicht einfach drauflosmutmaßen und dann fragwürdige Tips geben. Hier muss man sich als erstes den § 3a (2) und (3) UStG durchlesen und dann feststellen, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt. Aus dem Umstand, dass der Spanier keine USt ausgewiesen hat, folgert schon mal nicht viel.

In Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sollte jedoch in der Rechnung ein Hinweis auf das reverse charge angegeben sein, bzw. auf die deutsche USt.Id.Nr. hingewiesen sein.

Das andere Problem ist, dass ich nachwievor nicht durchblicke, ob der § 13b UStG sich jetzt endlich mit ECuT bebuchen lässt.
 
wonnry

Zitat

joey geschrieben:
@yedi451:

Man kann nicht einfach drauflosmutmaßen und dann fragwürdige Tips geben. Hier muss man sich als erstes den § 3a (2) und (3) UStG durchlesen und dann feststellen, wo der Ort der sonstigen Leistung liegt. Aus dem Umstand, dass der Spanier keine USt ausgewiesen hat, folgert schon mal nicht viel.

In Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers sollte jedoch in der Rechnung ein Hinweis auf das reverse charge angegeben sein, bzw. auf die deutsche USt.Id.Nr. hingewiesen sein.

Das andere Problem ist, dass ich nachwievor nicht durchblicke, ob der § 13b UStG sich jetzt endlich mit ECuT bebuchen lässt.


Hallo joey,
genauso geht es mir auch. Der Hinweis auf reverse charge ist auf der Rechnung angegeben.

Problem ist nach wie vor, dass ich trotz selbst angelegter Konten diese nicht mit den entsprechenden Feldern im Elsterformular (s.o.) verknüpfen kann.

Hast Du da eine Idee?

Danke.
 
joey

Zitat

wonnry geschrieben:

Problem ist nach wie vor, dass ich trotz selbst angelegter Konten diese nicht mit den entsprechenden Feldern im Elsterformular (s.o.) verknüpfen kann.

Hast Du da eine Idee?


Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.
 
wonnry

Zitat

Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.


... och wie schade! Weiß vielleicht jemand anders Rat? - Es muss doch schon mal jemand im Forum vor dem gleichen Problem gestanden haben. Wie habt ihr das gelöst?
 
wonnry

Zitat

Nein, ehrlichgesagt nicht. Ich buch meinen Kram mit Lexware, die können solche Sachen schon seit 12 Jahren ohne Probleme, ECuT ist halt ein Nischenprodukt und muss dann mit Behelfslösungen auskommen, einzelne User scheinen ja mittlerweile zu wissen wie es geht, aber ohne genauere Dokumentation werden viele weiterhin wie der Ochs vorm Berg stehen, schade, aber ist wohl nicht zu ändern.


Hallo joey und wen es sonst noch interessiert,
ich glaub', ich hab's Grin:

Es sind wirklich 3 Buchungen notwendig. Zuvor habe für ich 2 Ausgabekonten unter "Einstellungen" anlegt, nämlich "Bezogene Leistungen EU" und "Vorsteuer auf bezogene Leistungen EU". Hierbei muss man aufpassen, dass dann man im rechten Dropdown-Menü den richtigen USt-Voranmeldungszeitraum auswählt. Dann habe ich die beiden o.g. Konten mit den Feldern 46 bzw. 67 verknüpft. Bei Einnahmen habe ich das meiner Meinung nach bereits vorhandene Konto "UST §13b USTG Lieferung Ausland" mit Feld 47 verknüpft.

Gebucht habe ich wie folgt (bei allen Buchungen jeweils 0 % MwSt auswählen):

1. Ausgabe: Betrag an meinen EU-Geschäftspartner als "Bezogene Leistungen EU" ohne MwSt (wie auf Rechnung)
2. Ausgabe: selbst errechnete MwSt auf den o.g. Rechnungsbetrag als "Vorsteuer auf bezogene Leistungen EU"
3. Einnahme: selbst errechnete MwSt auf den o.g. Rechnungsbetrag als "UST §13b USTG Lieferung Ausland"

Am Ende taucht dann wie gewünscht im Elster-Formular in Feld 46 der Netto-Betrag auf, Feld 47 stellt die eigentliche MwSt dar, in Feld 67 wird sie als Vorsteuer wieder abgezogen.

Sollte es stimmen, oder? Grin
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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