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Verbuchen der USt und VSt in EasyCash?
Thomas R
Nun habe ich auch mal eine Frage:

Wenn ich die ans Finanzamt gezahlte USt und die vom FA erhaltene oder nachzuzahlende VSt je auf eigene Konten buche verfälsche ich m.E. die E/A Rechnung. Man bucht ja auch nicht die Bar/Kassenentnahmen.

Oder irre ich mich da?Sad
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket
Dazu mein schlaues Buch im Abschnitt über die E/Ü-Rechnung:

easyct.de/images/e-ue-umsatzsteuer.png

WRS-Steuer 2001, S.301
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Hallo,
jetzt weiß ich, wo mein Denkfehler lag. Auch ich habe im Netz gesucht und eine Erklärung der WP Ernst&Young aus 2005 zur EÜR gefunden.

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden,
müssen nach den Vorgaben des Formulars EÜR neben den Betriebseinnahmen, die ohne Umsatzsteuer
anzugeben sind, auch die darauf entfallene Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen
erfassen, obwohl diese an das Finanzamt abzuführen ist und dem Steuerpflichtigen im Ergebnis
nicht verbleibt.
[Anm.: Dies passiert in EasyCash beim Druck der EÜR automatisch, wenn man unter Ansicht > Einstellungen > Reiter E/Ü Konten das Häkchen im Feld "USt/VSt in der EÜRechnung als gesonderte Konten aufführen" anklickt - daher nicht vergessen!]

Auch die für die Inanspruchnahme von eingekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer ist als
Betriebsausgabe
anzugeben, obwohl der Steuerpflichtige diese vom Finanzamt zurückerstattet
bekommt.
[Anm.: Auch dies geschieht dann automatisch]

Die Korrektur dieser an sich ?unrichtigen? Berücksichtigung der Umsatzsteuer erfolgt durch Berücksichtigung der an das Finanzamt gezahlten bzw. der vom Finanzamt erstatteten Vorsteuer.
[Anm.: Dies muß man durch Anlage der Konten VST Erstattung vom FA als Einnahme, und USt Zahlung an FA als Ausgabe in EasyCash erledigen und dann manuell mit dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt buchen]

Im Endergebnis wird dann so der tatsächliche Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer besteuert.
Bearbeitet von Thomas R am 20.09.2005 08:49:40
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Knecht
Könnt ihr das bitte nochmal so übersetzen, das auch ich das verstehe?
Also: Zahlungen an das Finanzamt sin Betriebsausgaben, vom Finanzamt sind Betriebseinnahmen
Kann ich nun nicht gleich in EC&T eine Buchung machen, mit der ich sage: Das ist eine UST Zahlung, es ist kein Brutto und kein Netto, also mache zu 100% eine UST oder VST daraus?
Und von Scheinbuchungen würde ich da absehen, um nicht irgendeinen Prüfer vor unvorhersehbare Probleme zu stellen.
Bearbeitet von Knecht am 12.11.2006 14:07:27
 
Thomas R
Das ist eigentlich genau das was ich sage. USt Zahlungen an das FA bzw. Abbuchungen des FA sind Ausgaben, die zu 100% und mit Steuersatz auf 0% gestellt auf das Ausgabenkonto "Umsatzsteuerzahlungen an das FA" gebucht werden.
Zurückgezahlte VSt sind Einnahmen auf dem entsprechenden Konto.

Ich hoffe, das ist jetzt verständlich genug. Smile
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,280,311 eindeutige Besuche