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Verbuchen der USt und VSt in EasyCash?
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| Thomas R |
Geschrieben am 16.09.2005 19:26:54
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Beiträge: 1439
Registriert am: 07.03.2005
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Nun habe ich auch mal eine Frage:
Wenn ich die ans Finanzamt gezahlte USt und die vom FA erhaltene oder nachzuzahlende VSt je auf eigene Konten buche verfälsche ich m.E. die E/A Rechnung. Man bucht ja auch nicht die Bar/Kassenentnahmen.
Oder irre ich mich da?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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| mielket |
Geschrieben am 19.09.2005 09:41:53
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Seiten Administrator
Beiträge: 2699
Registriert am: 08.02.2005
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Dazu mein schlaues Buch im Abschnitt über die E/Ü-Rechnung:

WRS-Steuer 2001, S.301 |
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| Thomas R |
Geschrieben am 20.09.2005 08:40:55
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Beiträge: 1439
Registriert am: 07.03.2005
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Hallo,
jetzt weiß ich, wo mein Denkfehler lag. Auch ich habe im Netz gesucht und eine Erklärung der WP Ernst&Young aus 2005 zur EÜR gefunden.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die nicht die Kleinunternehmerregelung anwenden,
müssen nach den Vorgaben des Formulars EÜR neben den Betriebseinnahmen, die ohne Umsatzsteuer
anzugeben sind, auch die darauf entfallene Umsatzsteuer als Betriebseinnahmen
erfassen, obwohl diese an das Finanzamt abzuführen ist und dem Steuerpflichtigen im Ergebnis
nicht verbleibt.
[Anm.: Dies passiert in EasyCash beim Druck der EÜR automatisch, wenn man unter Ansicht > Einstellungen > Reiter E/Ü Konten das Häkchen im Feld "USt/VSt in der EÜRechnung als gesonderte Konten aufführen" anklickt - daher nicht vergessen!]
Auch die für die Inanspruchnahme von eingekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer ist als
Betriebsausgabe anzugeben, obwohl der Steuerpflichtige diese vom Finanzamt zurückerstattet
bekommt.
[Anm.: Auch dies geschieht dann automatisch]
Die Korrektur dieser an sich ?unrichtigen? Berücksichtigung der Umsatzsteuer erfolgt durch Berücksichtigung der an das Finanzamt gezahlten bzw. der vom Finanzamt erstatteten Vorsteuer.
[Anm.: Dies muß man durch Anlage der Konten VST Erstattung vom FA als Einnahme, und USt Zahlung an FA als Ausgabe in EasyCash erledigen und dann manuell mit dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt buchen]
Im Endergebnis wird dann so der tatsächliche Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer besteuert.
Bearbeitet von Thomas R am 20.09.2005 08:49:40
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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| Knecht |
Geschrieben am 12.11.2006 13:27:37
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Könnt ihr das bitte nochmal so übersetzen, das auch ich das verstehe?
Also: Zahlungen an das Finanzamt sin Betriebsausgaben, vom Finanzamt sind Betriebseinnahmen
Kann ich nun nicht gleich in EC&T eine Buchung machen, mit der ich sage: Das ist eine UST Zahlung, es ist kein Brutto und kein Netto, also mache zu 100% eine UST oder VST daraus?
Und von Scheinbuchungen würde ich da absehen, um nicht irgendeinen Prüfer vor unvorhersehbare Probleme zu stellen.
Bearbeitet von Knecht am 12.11.2006 14:07:27
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| Thomas R |
Geschrieben am 13.11.2006 21:48:05
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Beiträge: 1439
Registriert am: 07.03.2005
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Das ist eigentlich genau das was ich sage. USt Zahlungen an das FA bzw. Abbuchungen des FA sind Ausgaben, die zu 100% und mit Steuersatz auf 0% gestellt auf das Ausgabenkonto "Umsatzsteuerzahlungen an das FA" gebucht werden.
Zurückgezahlte VSt sind Einnahmen auf dem entsprechenden Konto.
Ich hoffe, das ist jetzt verständlich genug.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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