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UID undCo. Rechnung ins EU-Ausland
mstoss
Hallo,

bisher habe ich meine eigene UID nur bei Käufen im Ausland benötigt, jetzt stelle ich aber selbst eine Rechnung ins EU-Ausland. Die Leistung (Fotografie) wurde hier in D erbracht.

Stelle ich eine Rechnung ohne MwSt oder mit?
Brauche ich deren UID und was stelle ich im Zweifel damit an?
Wie verbuche ich das?

Danke für eure Hilfe.

Michael
 
robert wiegner
Wenn die in ECuT gewählte Kontenbezeichnung die Zeichenfolge UST-ID enthält, wird sie bei der UmsSt-VA korrekt zugewiesen ->Feld 41.

Für die EÜR muß in ECuT dieses Konto mit dem EÜR-Feld 103 (heißt bei ECuT 1103) verknüpft werden. Dann klappr auch die EÜR.

Auf der Rechnung muß bei Steuerfreiheit immer der Grund vermerkt sein. Ich habe bei EU-Lieferung dann in der Zeile, wo die USt. (hier dann: 0,00) steht, den Vermerk steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung) an xxx ... wobei xxx die UID des Kunden ist.

Über diese Beträge, die ja in der UmsSt.-VA auftauchen, mußt Du dann beim Bundesamt für Finanzen in den entsprechenden Zeiträumen, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben ... letztlich einfach eine Liste mit UIDs und den von Dir berechneten Netto-Beträgen. Solltest Du das mal vergessen, kommt eine entsprechende Aufforderung. ZM geht entweder klassisch auf Papier mit einschicken oder (nach Registrierung) auch online.

Du benötigst auf alle Fälle die UID des Kunden. Manchmal auch sinnvoll, die auf Gültigkeit zu prüfen. Kann man irgendwo auf den Seiten des Bundesamtes.

Da ich nur Lieferungen in EU-Länder (nicht aber Leistungen/Dienstleistungen) habe, tauchte das Problem bei mir zwar nicht auf, aber ich meine, mich zu erinnern, daß es da formal irgendwelche Unterschiede gibt. Vielleicht mal klären, wie das aussieht, und ob Photos Lieferungen oder Leistungen sind.


Bearbeitet von robert wiegner am 06.09.2008 20:18:41
 
mstoss
Allerbesten Dank :-) Soweit klar. Nur die entsprechenden Verknüpfungen bekomme ich noch nicht hin, aber ich probier erst einmal weiter.

Michael
 
mstoss
äh... dumme Frage, schreibe ich die Rechnungauf Englisch oder Deutsch? Englisch für meine Kunden, Deutsch fürs Finanzamt ;-) ?
 
robert wiegner
Ich wäre da pragmatisch und würde -- falls irgend möglich -- eine deutsche Rechnung verschicken.

Falls der Kunde drauf besteht oder Du sicher gehen willst, daß Zahlbetrag, Frist und Bankverbindung richtig verstanden werden, schreibst Du sie halt in Englisch.

Zwei Ausfertigungen würde ich nicht machen. Erstens aus Faulheit, zweitens aus Prinzip. Wenn doch: dann eine davon mit Vermerk "Zweitausfertigung" oder sonstwas versehen.

Normalerweise sind (sollten sein) Rechnungen von sich aus auch international verständlich. Und wenn Du sichergehen willst, überlege Dir ein Rechnungsformular für solche Fälle, wo Du die Bezeichnungen (zumindest die wichtigsten) zusätzlich auch in Englisch unterbringst.


Bearbeitet von robert wiegner am 09.09.2008 08:36:13
 
mstoss
Hallo Robert,

Ich muss meine Leistungen immer etwas genauer beschreiben, deshalb ist es mit einem einfachen Einzelpreis/price etc nicht getan. Insofern greife ich mal den Aspekt des pragmatischen Vorgehens auf und stelle die Rechnung dann lieber auf Englisch. Das können dann ja sowohl Kunde wie Finanzamt nachvollziehen, und im Zweifel ist mir das Verständnis beim Kunden wichtiger :-)

Danke einstweilen,
Michael

 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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