28.10.2025 11:23:45
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,270
· Neuestes Mitglied: Maluth
Foren Themen
Neueste Themen
· Auswerung/Selektion
· Kontoführungsgebühr
· Automatische Buchungen
· Die Sache mit der E-...
· eBay gemäß Artikel...
Heißeste Themen
· Auswerung/Selektion [4]
Thema ansehen
   Thema drucken
Steuerl.Behandlung von Vergünstigungen bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages
Anke
Ich würde gerne mal wissen, wie folgender Sachverhalt gebucht wird:
Ich habe als Kleinunternehmer (mit EÜR) ein Handy im Wert von 309,99 Euro gekauft und die dazugehörige Speicherkarte im Wert von 19,99 Euro. Für den Vertrag habe ich durch den Mobilfunknetzbetreiber eine Gutschrift auf die Rechnung in Höhe von 300,- Euro erhalten.
Soweit mir bekannt ist, muß ich den Ermäßigungsbetrag in Höhe von 300 Euro als Betriebseinnahme ansetzten und den tatsächlichen Wert des Handys im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen, da er 410 Euro nicht übersteigt.
Wie wird hier die Vorsteuer bzw. USt gebucht und auf welches Konto buche ich den Ertrag (a.o. Ertrag?)
Bilden eigentlich Mobilfunktelefon und Speicherkarte ein zusammengehörendes WG (für spätere Fälle interessant9???



 
joey
Ja, da gibt es ein BMF-Schreiben dazu. IV B 2-S2134-17/05:

Lt. Tz. 11 des Schreibens gilt: "Handelt es sich bei dem Mobiltelefon um ein GWG, weil die Summe aus Barpreis und gewährter Vergünstigung, die in § 6 (2) EStG festgelegte Wertgrenze nicht übersteigt, ist nur der gezahlte Barpreis als AK zu behandeln. Sonst ist Bemessungsgrundlage für die AfA der gemeine Wert. (Marktpreis des Handys).

Kommt jetzt also auch darauf an, wann das Handy angeschafft wurde, vor 2008 oder ab 2008 bzgl. der Behandlung als GWG (Wertgrenze 410 € oder 150 €). Als GWG wird dann ggf. auch nur der gezahlte Barpreis abgeschrieben. Die Einnahmebuchung geht auf ein normales Erlöskonto, ohne USt-Buchung. Insofern liegt auch kein Steuerausweis, etwa im Wege einer Gutschrift des Vertragsanbieters, vor. Vorsteuer ist rechnungsmässig auch nur auf den Barpreis ausgewiesen (so kenne ich es) und kann daher auch nur daraus in Anspruch genommen werden.
Bearbeitet von joey am 07.04.2008 16:39:22
 
Anke
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke
 
joey

Zitat

Anke geschrieben:
Hallo Joey,

vielen Dank für die Hilfe!
Das Handy mit Speicherkarte wurde in 2008 angeschafft, aber da ich EÜR mache, bleibt auch in 2008 die bisherige Regelung der Sofortabschreibung der AK bis 410 Euro erhalten § 9 (1) S.3 Nr. 7 S. 2 EStG.
Was ist bei Dir ein "normales Erlöskonto"- a.o. Ertrag?
Die Frage ist, ob die Regelung gem. BMF-Schreiben auch für EÜR gilt?!
Gruß,
Anke


Hallo Anke,

ich meinte unter einem normalen Erlöskonto ein von mir aus frei definiertes Ust-freies Erlöskonto, dass dem entsprechenden Feld des EÜR-Formulares zuzuweisen ist.

Der erwähnte § 9 EStG ist in deinem Fall und bei allen anderen Usern hier von ECuT nicht anwendbar. Auch als Kleinunternehmerin erzielst du Einkünfte aus "Gewerbebetrieb" gem. §§ 2 (2) Nr. 1, 15 EStG, (§§ 4 - 7k EStG).

Der § 9 ist aber nur bei "Überschusseinkunftsarten" gem. § 2 (2) Nr. 2 EStG anwendbar, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu versteuern ist (§§ 8 - 9a EStG).

Es bleibt also bei der Anwendung des "neuen" § 6 (2) EStG für dich und das Handy ist kein GWG mehr für dich, sondern muss lt. der Pool-AfA Vorschrift über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Lt. Tz. 12 des o.g. Schreibens muss bei Überschusseinkunftsarten keine Betriebseinnahme erfasst werden, weil der Einnahmebegriff nicht so umfassend ist, wie bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern. BMgrdl. für die AfA ist bei diesen Einkunftsarten auch nur der aufgewendete Kaufpreis.
Bearbeitet von joey am 08.04.2008 16:55:02
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

32,389,365 eindeutige Besuche