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UStVA - Alternative zum kostenpflichtigen Winston
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| Thom@s |
Geschrieben am 30.01.2008 21:50:46
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Registriert am: 07.03.2005
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(Übertrag aus Thread http://tinyurl.com/2fz5s7)
Zitat ingope schrieb: ... das Winston Plugin kostet 14,99 € ... ich weigere mich strickt Elster zu benutzen  ... ein lachendes Gesicht kann hier allenfalls der Softwareentwickler machen.
In Anbetracht der vielen Tausend - meist wenig betuchten - Winston-Nutzer, finde ich die Jahresnutzungsgebühr - von immerhin 14,99 EUR (Anfang! der nach oben hin offenen Preisskala) - völlig überzogen.
Aus meiner Sicht wird hier eine Art Notlage ausgenutzt und der bisherige "Vertrauensschutz" missbraucht.
Ich weigere mich aus Prinzip das absolut überteuerte Winston weiterhin zu benutzen.
Die meisten von uns tragen gerade mal ein Kreuz und nicht einmal eine Handvoll Ziffern in das Formular Umsatzsteuervoranmeldung ein.
Dafür sollte es doch eine Alternative geben - notfalls auch händisch.
Ich bin auf jeden Fall für einen Boykott von "Winston".
Schon jetzt vielen Dank für jeden praktikablen Alternativvorschlag, der die elektronische Übermittlung der UStVA ermöglicht.
Bearbeitet von Thom@s am 30.01.2008 22:28:40
Gruß Thom@s
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| mielket |
Geschrieben am 30.01.2008 22:41:44
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Es ist natürlich das gute Recht jedes Softwareherstellers eine Gegenleistung für die Dienstleistung zu fordern. (Keine Angst, für EC&T habe ich das nicht vor!)
Was mir nicht ganz einleuchtet ist, warum für unterschiedliche Betriebssysteme unterschiedlich abkassiert wird. Das verstößt ein bisschen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz... nein, gibt es noch nicht im Grundgesetz: Jeder darf aufgrund seines Betriebssystems diskriminiert werden. 
Übrigens benutzt Du doch Elster. Das ist nur in Winston versteckt als Programmbibliothek. Deshalb kannst Du Dir auch gleich ElsterFormular installieren. Um den Bundestrojaner kommst Du nicht drum rum.
Bearbeitet von mielket am 30.01.2008 22:43:01
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| joey |
Geschrieben am 30.01.2008 22:56:31
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Naja, kann man schon verstehen, dass felfri da jetzt Gebühren erhebt. Wenn man mal bedenkt, dass man ja mit dem Programm Verantwortung für die ordnungsgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten Tausender Menschen einzustehen hat.
Den Schuh würde ich mir nicht anziehen und schon gar nicht umsonst. Die USt-VA klappt auch gut über Elster, weil einige Sachen wie innergemeinschaftlicher Erwerb und 13b eben über ECuT auch nicht klappen, ganz atutomatisch ist die USt bislang auch über ECuT eben auch nicht gelaufen.
Das angesprochene Vertrauen in den bislang geschaffenen Gratis einer Freeware-Software ist zwar ein Argument, aber es geht bei den Steuererklärungen auch um das Geld der Bürger und so wie manche hier rumbuchen und ihr Geld bei Steuernachforderungen riskieren, muss man sich eh fragen, ob da nicht bezahlter Rat oder bezahlte Software für den einen oder anderen, der halt nicht gerne seine Sachen selbst austüfftelt, der bessere Weg wären. Das trifft hier auf Leute wie Thomas oder Robert Wiegner etc. sicherlich nicht zu, aber einige Leute wären konventionell beraten sicher besser aufgehoben.
Ich hab Winston für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung benutzt, das läuft bei ELSTER nur, wenn man sich umständlich quasi eine Signatur beschafft, wer das Prozedere mal versucht hat, der kriegt erst so richtig Wut auf die Finanzverwaltung. Das ging bei Winston bislang problemlos, schade, da muss ich mir einen anderen Weg suchen. |
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| Thom@s |
Geschrieben am 31.01.2008 03:33:31
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Zitat mielket schrieb:
... Gegenleistung für die Dienstleistung ... Vom Grundsatz her völlig OKAY, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Diesen Grundsatz verletzt und meinen Unmut erregt- die Vorstellung, dass allein die derzeit 8839 registrierten Easy Cas&Tax Mitglieder dem Winston-Programmierer einen Jahresgewinn von sage und schreibe 132.496,61 EURO bescheren sollen. Dies ist zugegeben eine Milchmädchenrechnung, die nur mal die Größenordnung veranschaulichen soll. Zu berücksichtigen wären aber auch noch weitere Softwareanbieter, die ebenfalls auf Winston zurückgreifen (z. B. Account Pro, LXFibu etc.).
Meiner Meinung nach sind die wahren Wegbereiter dieses Erfolges die Buchhaltungssoftware-Entwickler, die durch ihre jahrelange Zu- und Vorarbeit einzigstes Marketinginstrument von Winston waren und nun außen vor sind. Ist doch irgendwie ungerecht - oder?
Zitat ...(Keine Angst, für EC&T habe ich das nicht vor!)... Es gibt also auch noch gute Nachrichten in Deutschland - dafür und für die Bereitstellung dieser einzigartig guten Buchhaltungssoftware, allerbesten Dank!
Zitat ... Um den Bundestrojaner kommst Du nicht drum rum ... Danke für den Tipp - Winston ist knapp 1 MB groß / ElsterFormular reichlich 26 MB, da wird die Festplatte sicherlich mit viel Unnützem zugemüllt.
Schade, eine weitere Alternative www.collmex.de/elster.html funktioniert leider nicht mehr.
Zitat joey schrieb:
... felfri...Verantwortung für die ordnungsgerechte Erfüllung der steuerlichen Pflichten Tausender Menschen ... Dieser Verantwortung entzieht sich der Winston-Programmierer wohlweislich - siehe Winston-Lizenzbedingungen unter Haftungsausschluss:
Zitat: ..."Es können keinerlei Regressansprüche geltend gemacht werden"...
Hier wiegt sich der AGB-Verwender allerdings in absolut trügerischer Sicherheit - tatsächlich befindet er sich damit auf ganz dünnem Eis.
Ein solcher, genereller Haftungsausschluss ist schon deswegen von vornherein unwirksam, weil sich Schadenersatzansprüche, die auf eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit gerichtet sind, nach BGB NICHT ausschließen lassen.***
Die Winston-Lizenzbedingungen dürften damit komplett unwirksam sein, denn im Vertragswerk existiert keine "neutralisierende" Erhaltungsklausel ...
Na ja, für mögliche Schadensersatzansprüche werden ja in Kürze gewaltige Rücklagen gebildet 
*** Geregelt wird dies in §309 Nr. 7 BGB siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__309...__309.html
(Dies aber nur zur Info für AGB-Verwender)
Bearbeitet von Thom@s am 31.01.2008 14:16:04
Gruß Thom@s
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| mielket |
Geschrieben am 31.01.2008 20:04:37
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Zitat joey geschrieben:Den Schuh würde ich mir nicht anziehen und schon gar nicht umsonst. Die USt-VA klappt auch gut über Elster, weil einige Sachen wie innergemeinschaftlicher Erwerb und 13b eben über ECuT auch nicht klappen, ganz atutomatisch ist die USt bislang auch über ECuT eben auch nicht gelaufen.
Bisher noch nicht! Aber ab morgen!  |
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| joey |
Geschrieben am 01.02.2008 12:40:50
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Ach, das geht jetzt
also gut dann: Eine österreichische Wartungsfirma führt im Auftrag eines deutschen Heizungsbauers die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe für eine deutsche Baustelle durch. In der Rechnung steht:
Das reverse charge Verfahren ist anzuwenden, der Leistungsempfänger schuldet die MWSt. gemäß § 19 (1) a UStG (Österreich).
Wie buche ich das jetzt in ECuT (deutscher Heizungsbauer), so dass die Werte in das USt-VA-Formular passen?
Bearbeitet von joey am 01.02.2008 12:41:31
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| mielket |
Geschrieben am 01.02.2008 20:52:08
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Zitat joey geschrieben:
Ach, das geht jetzt 
Ich hatte nicht gesagt: Morgen mittag.  |
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| joey |
Geschrieben am 02.02.2008 11:57:31
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Hasta magnana
Gut Ding will Weile haben.
So ist das aber, stelle ich mal ne Frage, dann antwortet prompt keiner, werde ichs wohl selber lösen müssen, ich hab da schon so ne Idee.  |
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| mielket |
Geschrieben am 02.02.2008 19:04:57
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Zitat joey geschrieben:
So ist das aber, stelle ich mal ne Frage, dann antwortet prompt keiner, werde ichs wohl selber lösen müssen, ich hab da schon so ne Idee.  
Innergemeinschaftlicher Erwerb & 13b -- da weißt Du sicher mehr als ich. Und wenn Du das herausbekommst, wie es am Besten geht, dann würde ich das gern wissen.
Das hat man mir zwar auch schonmal erklärt. Ich muss die USt irgendwie nicht selbst zahlen sondern der Leistungsempfänger. Aber das will einfach nicht in meinen Kopf -- vielleicht weil es die Grundidee der MWSt. auf den Kopf stellt. Politik & Bürokratie haben eben nicht den gleichen systemischen Ansatz wie ein Ingenieur, der Software baut und für den Komplexitätsreduktion das A&O ist. Bei ersteren ist es eher Komplexitätsmaximierung, um an 'die Wirklichkeit' möglichst nahe heranzureichen und einem Ideal von Gerechtigkeit (im besten Fall, wenn z.B. keine Klientelpolitik im Spiel ist) hinterherzuhecheln, das gerade durch die Regelungswut in immer unerreichbare Ferne rückt.
Sollten wir hier weiterdiskutieren:
https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=798
Ich werde da jedenfalls in der nächsten Zeit regelmäßig reinkucken und versuchen Hilfestellungen zu geben und auf Bedarfe programmtechnischer Natur einzugehen. |
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