Für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Computer wird ein neues Netzteil (Anschaffungspreis unter 60 Euro) am 10.01.2008 angeschafft, da das alte defekt ist. Der Computer selbst wurde am 30.12.2006 in das Betriebsvermögen aufgenommen (AfA = 3 Jahre).
Gelesen habe ich, dass geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter bis zu einer Wertgrenze von 60 Euro im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe zu buchen sind.
Es stellt sich nun die Frage, welche Konten sind zweckdienlicher Weise anzusprechen und wie verhält es sich mit der AfA?
Danke schon jetzt für jeden Diskussionsbeitrag.
Gruß Thom@s
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es wird wieder ganz wild abgeschrieben, denn wieder ging ein Jahr zu Ende. Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HG. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar. Die Wertgrenze von 60 € spielt nach m.E. jetzt eigentlich keine Rolle, denn diese Grenze taucht nur im Zusammenhang mit GWG auf. Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.
Ein besonderes Konto sehe ich jetzt hier keines, wenn man eines anlegt, dann sollte es wohl mit dem EÜR-Feld "übrige Betriebsausgaben" verknüpft sein, denn genauer werden die Ausgaben nach dem EÜR-Formular 2006 noch nicht unterschieden, mal sehen, wie das von 2007 aussieht.
Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HG. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar.
Erhaltungsaufwendungen - genau, das war das fehlende Stichwort - Danke
Zitat
Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.
Feine Sache, wenn ich das richtig verstehe. Für einen betagten Computer bedeutet dies, dass man diesen - step by step - in eine moderne "Hochleistungsmaschine" durch Ersatzteilwechsel verwandeln kann, gebucht als sofortige Betriebsausgabe - ganz ohne AfA.
Spielt das FA da wirklich mit?
Gruß Thom@s
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Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. (Definition)
Das ist die Krux. Bei dem Austausch eines Netzteiles handelt es sich um Erhaltungsaufwand, das ist unproblematisch, der PC funktioniert nach dem Austausch unverbessert weiter, beim Einbau eines grösseren Arbeits- oder Festplattenspeichers, bzw. von Laufwerken etc. muss man schon von einer Verbesserung sprechen, das wären dann schon wieder nachträgliche Anschaffungskosten und demgemäss abzuschreiben.
Ich will nicht sagen, dass die Abgrenzung da leicht wäre, da gibt es viele Urteile dazu, die Modernisierung und technische Weiterentwicklung ist auch nicht immer ein Abgrenzungskriterium, z.B. hat der BFH den Ersatz einer Ölofenheizung mit Zentralversorgung durch eine Zentralheizung als Erhaltungsaufwand klassifiziert, genauso den Ersatz von einfachen Fenstern durch Fenster mit Doppelverglasung etc. Man könnte auch argumentieren, dass der PC auch mit einem grösseren Arbeitsspeicher noch wie bisher funktioniert, das ist irgendwo auch Ansichtssache.
Manche sprechen sich sogar dafür aus, die PC nur zusammen mit der Peripherie als Wirtschaftsgut anzusehen und berufen sich dabei auf die Definition des Wirtschaftsgut-Begriffes des RFH/BFH, der eine selbständige Nutzbarkeit fordert (kritisch, da andere Urteile selbst Software als immat. Wirtschaftsgut ansehen, bzw. eine externe Festplatte als GWG auffassen, wievielmehr müsste das dann auch auf
einen Monitor oder Drucker zutreffen).
Wenn man dem folgte, dann könnte man sogar einen Monitor- oder Druckerwechsel als Erhaltungsaufwand buchen.
Bearbeitet von joey am 15.01.2008 16:17:10
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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