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Ersatzteile unter 60 Euro - AfA etc.?
Thom@s
Hallo,
folgendes konstruierte Beispiel:

Für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Computer wird ein neues Netzteil (Anschaffungspreis unter 60 Euro) am 10.01.2008 angeschafft, da das alte defekt ist. Der Computer selbst wurde am 30.12.2006 in das Betriebsvermögen aufgenommen (AfA = 3 Jahre).
Gelesen habe ich, dass geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter bis zu einer Wertgrenze von 60 Euro im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe zu buchen sind.

Es stellt sich nun die Frage, welche Konten sind zweckdienlicher Weise anzusprechen und wie verhält es sich mit der AfA?

Danke schon jetzt für jeden Diskussionsbeitrag.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

es wird wieder ganz wild abgeschrieben, denn wieder ging ein Jahr zu Ende. Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar. Die Wertgrenze von 60 € spielt nach m.E. jetzt eigentlich keine Rolle, denn diese Grenze taucht nur im Zusammenhang mit GWG auf. Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.

Ein besonderes Konto sehe ich jetzt hier keines, wenn man eines anlegt, dann sollte es wohl mit dem EÜR-Feld "übrige Betriebsausgaben" verknüpft sein, denn genauer werden die Ausgaben nach dem EÜR-Formular 2006 noch nicht unterschieden, mal sehen, wie das von 2007 aussieht.
 
Thom@s
joey geschrieb:

Zitat

Bei dem Netzteilaustausch handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen und nicht um nachträgliche Anschaffungskosten des PC (s. so auch der sinngemässe § 255 HGCool. Der Betrag wird daher nicht abgeschrieben, sondern stellt Betriebsausgaben dar.
Erhaltungsaufwendungen - genau, das war das fehlende Stichwort - Danke

Zitat

Ein Beispiel: Wenn in einer Fabrikhalle der Brenner der betrieblichen Dampferzeugeranlage kaputt geht und ausgetauscht wird, dann handelt es sich um Erhaltungsaufwand/Betriebsausgaben, selbst, wenn das Ersatzteil 10.000 € kostet. Da darf man sich von den Zahlengrössen nicht täuschen lassen.
Feine Sache, wenn ich das richtig verstehe. Für einen betagten Computer bedeutet dies, dass man diesen - step by step - in eine moderne "Hochleistungsmaschine" durch Ersatzteilwechsel verwandeln kann, gebucht als sofortige Betriebsausgabe - ganz ohne AfA.
Spielt das FA da wirklich mit?
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
joey
Hallo,

Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. (Definition)

Das ist die Krux. Bei dem Austausch eines Netzteiles handelt es sich um Erhaltungsaufwand, das ist unproblematisch, der PC funktioniert nach dem Austausch unverbessert weiter, beim Einbau eines grösseren Arbeits- oder Festplattenspeichers, bzw. von Laufwerken etc. muss man schon von einer Verbesserung sprechen, das wären dann schon wieder nachträgliche Anschaffungskosten und demgemäss abzuschreiben.

Ich will nicht sagen, dass die Abgrenzung da leicht wäre, da gibt es viele Urteile dazu, die Modernisierung und technische Weiterentwicklung ist auch nicht immer ein Abgrenzungskriterium, z.B. hat der BFH den Ersatz einer Ölofenheizung mit Zentralversorgung durch eine Zentralheizung als Erhaltungsaufwand klassifiziert, genauso den Ersatz von einfachen Fenstern durch Fenster mit Doppelverglasung etc. Man könnte auch argumentieren, dass der PC auch mit einem grösseren Arbeitsspeicher noch wie bisher funktioniert, das ist irgendwo auch Ansichtssache.

Manche sprechen sich sogar dafür aus, die PC nur zusammen mit der Peripherie als Wirtschaftsgut anzusehen und berufen sich dabei auf die Definition des Wirtschaftsgut-Begriffes des RFH/BFH, der eine selbständige Nutzbarkeit fordert (kritisch, da andere Urteile selbst Software als immat. Wirtschaftsgut ansehen, bzw. eine externe Festplatte als GWG auffassen, wievielmehr müsste das dann auch auf
einen Monitor oder Drucker zutreffen).

Wenn man dem folgte, dann könnte man sogar einen Monitor- oder Druckerwechsel als Erhaltungsaufwand buchen.
Bearbeitet von joey am 15.01.2008 15:17:10
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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