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ebay-Rechnung, hoffentlich die letzte ...
triparcus
Hallo!

Ich habe meine erste ebay-Rechnung (Netto) erhalten. Wie bucht man das Ganz nun? Ich habe mich auch versucht hier im Forum schlau zu machen. Bin aber doch noch etwas verwirrt.
Die Anleitung in https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=467 habe ich gelesen, die Konten erstellt und EÜR-Formular angepasst.
http://forum.webhostlist.de/forum/smalltalk/82598-mwst-auf-ebay-gebuehren-muss-man-selber-zahlen-auch-kleinunternehmer-u-privatnutzung.html#post584518 hab eich aber auch gelesen. Deshalb die Verwirrung. Frown

Mein derzeitiger Stand:

1. Den Betrag der Rechnung mit 0% MwSt. auf das Konto "bezogene Leistungen" buchen.
2. Bei der Voranmeldung im Feld 52 den Rechnungsbetrag angeben und im Feld 53 und 67 die selbst errechneten 19% MwSt. eintragen.

Auf welchen Konten buche ich jetzt analog der Voranmeldung die UST und VST?
 
kseif
Hallo,
meine älter Anleitung zum Thema hattest Du ja schon gelesen.
Das Formular wurde dann ja etwas besser von mielket angepasst.

Ich buche eBay Rechnungen oder andere Auslandsrechnungen wie folgt.

- sonstige Leistungen ( habe ein Unterkonto erstellt "Leistung Ausland KZ52" = buchen ohne UST
- dann den VSt Betrag errechnen und auf ein angelegtes Konto z.B.: "§13b abz. VST 19%(KZ67)" buchen, welches mit dem EUR-Feld "1185 GEZAHLTE VORSTEUERBEITRÄGE" (ist ein Virtuelles Feld und wird seitlich im Formlar angezeigt) verknüpft ist (AUSGABEN)
- dann den UST Betrag auch auf ein angelegtes Konto buchen z.B.: "$13b UST 19%(KZ53)",, welches mit dem Konto "1140 ..vereinnahmte UST..."(EINNAHMEN) verknüft ist.

Somit buchst Du Vorsteuer gegen UST, also gegen "0".

Am JAhresende hast Du einen Überblick, wie hoch der Betrag ist und brauchst nicht lange suchen für die UST Erklärung.

Die Beträge musst Du leider manuell bei der UST VA eintragen, Elster oder Winston. Sollte aber wohl kein Problem sein. Anhand der Unterkonten kann man ja auch immer die Beträge sehen. und es ist absolut überschaubar, falls mal einer kommt.

Hoffe Du kommst damit klar..

MfG


Bearbeitet von kseif am 23.01.2008 00:33:22
 
joey
Hallo kseif,

gut gemacht, das alles, wobei ich jetzt lediglich nicht weiss, ob es für einen 4/3 Rechner wirklich notwendig ist, die USt und die Vorsteuer nach § 13 b (1) oder (3) UStG als Einnahme bzw. Betriebsausgabe zu buchen.

Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches leuchten mir diese Buchungen ein, denn es handelt sich ja klar um Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber dem FA und die müssen ja vollständig erfasst werden, beim Einnahmeüberschussrechner fehlt mir aber der Geldfluss, da das ganze eine Nullnummer ist und sollte ein Kleinunternehmer die USt nach § 13 b schulden, ohne die Vorsteuer abziehen zu können, dann würde die Betriebsausgabe eben bei Zahlung ans FA erfasst und sollte nicht durch eine nichtexistente Einnahmebuchung ausgeglichen werden.
 
kseif
Hallo joey,

ob es wirklich sinnvoll ist, die UST u. VST als Einnahmen bzw. Ausgabe in ECT zu buchen.....???

Ich hatte diesbezüglich mal Programme wie Lexware und Sage KHK installiert und diese "Leisung nach UST §13b" gebucht. Sicherlich geschieht dieses in den Programmen mit einer Buchung, dennoch wird die Leistung ohne Steuer gebucht und automatisch die Konten VST u. UST §13b angesprochen.
In der EÜR werden die die Beträge unter "vereinnahmte UST" sowie "geleistete VST" zu den anderen Beträgen summiert.

In der USTVA listet man die Betrage jeweils:
Leistungen §13b" - Ausgabekonto (USTVA-Pos K52)
"Vorsteuer §13b" - Ausgabekonto (USTVA-Pos K67)
"Umsatzsteuer §13b" - Einnahmekonto (USTVA-Pos K53)

In der UST Erklärung sind ebenfalls extra Zeilen vorhanden.

Das alles setzt natürlich voraus, dass man VST-abzugsberechtigt ist.
Die Anforderungen an eine Rechnung wie man sie sonst zum Vorsteuerabzug braucht gelten hier nicht...

Somit denke ich schon, dass meine Vorgehensweise korrekt ist und einen sauberen Überblick schafft.
 
joey
Hallo kseif,

nochmal Hut ab davor, dass du diese Möglichkeit hier für ECuT anbietest, das ist schon eine gute Leistung. Zu der Notwendigkeit der Einnahmen-Ausgaben-Buchung. Sie wird sicherlich in anderen EÜR-Programmen, wie den von dir genannten auch produziert, da sie zum einen lediglich zu einer "Verlängerung" der EÜR führt, einmal die Erhöhung der Einnahmen (MWSt aus § 13 Cool und dann die korrespondierende Erhöhung der Ausgaben (VoSt aus § 13 Cool, ergebniswirksam neutral bleibt. Man könnte sich damit behelfen, hier "fiktive" BE und BA zu unterstellen. Diese nimmt man ja auch bei der Einnahmenseite bei der Erfassung der unentgeltlichen Wertabgaben und der darauf entfallenden USt an. Diese Erfassung gibt aber der § 12 (1) (unentgelt. Wertabgaben/Entnahmen) bzw. der (3) EStG (Umsatzsteuer auf Entnahmen, Ausgaben mit Abzugsverbot) irgendwo vor, durch den Wortlaut "dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden". Bei der MWSt nach § 13 b UStG fehlt mir eine entsprechende Vorschrift.

Der Vorteil der Buchung ist aber hauptsächlich der Komfort, dass der Vorgang, so wie viele Leser und User sich das für ECuT auch wünschen würden, automatisch in die USt-Voranmeldungsungs-Formulare übernommen wird.

Aber echte BE bzw. BA stellen die § 13 b Buchungsgrössen eben trotzdem nicht dar. Das wollte ich nur noch mal sagen. Ich hatte ja schon in mehreren anderen threads erläutert, dass die ESt und die USt nicht immer nach dem gleichen Muster ablaufen, z.B. gezahlte VoSt als BA aber VoSt-Abzug sobald die Rechnung vorliegt, etc. Das lässt sich im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung nicht alles gleichzeitig berücksichtigen, aber genug theoretisiert, dein Anliegen ist klar und auch verständlich, man kann so gut verfahren.
Bearbeitet von joey am 24.01.2008 14:42:21
 
triparcus
Hallo ihr Beiden,

hatte erst jetzt mal wieder nachgeschaut. Mir Frage ist beanwortet und alle Unklarheiten beseitigt.
Danke kseif!
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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