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PayPal-Gebühren mit/ohne Umsatzsteuer?
HSV-Agentur
Hallo,
bin jetzt zufällig auf ein Problem gestoßen, daß mir voher nicht so bewußt war.
Ich erhalte bei meinen Verkäufen auch einige Zahlungen über PayPal.
Als Beispiel dient folgender Ablauf:
Rechnungsbetrag inklusive Versand+19%MWSt. = 44,88EUR. Geldeingang bei PayPal ist 44,88EUR - 1,20EUR PayPal-Gebühren = 43,68EUR.
Jetzt ergeben sich 2 Probleme:
1. Der Rechnungsbetrag ist nicht gleich dem überwiesenen Betrag auf dem Konto. Ich habe also weniger Einnahmen als ich gebucht habe.
2. Die MWSt. in der Rechnung ist 7,17 EURO, vom geringeren Betrag auf dem Konto allerdings nur 6,97 EURO. Was mache ich mit der MWSt.-Differenz?
3. Wie soll ich die PayPal-Gebühren behandeln? Als Ausgabe ohne oder mit MWSt.? Damit die Steuer wieder paßt müßte ich die Gebühren inklusive MWSt. betrachten und als Ausgaben brutto buchen. Allerdings habe ich gelesen, daß PayPal-Gebühren ohne MWSt zu buchen sind. Auf der PayPal-Seite ist dazu nichts zu finden. Anscheinend ist PayPal auch ein englisches Unternehmen, was dann bei der Betrachtung der Gebühren mit MWSt. zu dem nächsten Problem führen wird.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
du machst eine EÜR?

Deine PayPal-Rechungen kommen aus welchem Land? Luxemburg?

Gruß

Tomy





 
HSV-Agentur
Hallo Tomy,
ich mache EÜR. Hier buche ich die PayPal-Gebühren als Ausgaben wir Kontoführungsgebühren.

Was meinst du damit, wo die PayPal-Rechnungen herkommen?
Von PayPal bekomme ich keine Rechnung.
ich sehe in der Kontoübersicht den Betrag, der auf mein Konto überwiesen wurde (dazu gibt es natürlich eine Rechnung), als nächstes die Gebühren, die PayPal für jede Überweisung abbucht und in der letzten Spalte der Betrag, der tatsächlich nach Abzug der Gebühren auf dem Konto ist.
Mehr habe ich nicht. Jetzt kann ich noch eine Übersicht erstellen, in der alle Gebähren und die dazugehörigen Einbuchungen aufgelistet sind.
Ich habe gerade mal im Impressum nachgelesen, daß PayPal als Bank eingetragen ist und seinen Sitz in Luxemburg hat.

Mir ging es hauptsächlich um die Differenz bei der MWSt., wenn ích die Rechnung und den tatsächlichen Betrag, den ich erhalten habe, betrachte und daraus resultierend, ob ich die Gebühren mit oder ohne MWSt. buchen muß.
Grüße hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
sorry vergess das mit Luxemburg. Hatte mich verlesen. Ich kenne mich mit PayPal nicht so aus. Handelt es sich um Bankgebühren, oder um eine Provision bei PayPal? So wie ich es verstehe werden die 1,20 € abgezogen und damit auch weniger Mwst. ausgewiesen. In dem Fall buchst du die 44,88 € inc. Mwst. als Einnahme, und die 1,20 € inc. Mwst. als Ausgabe. Als Ausgabenkonto könntest du zum Beispiel PayPal Gebühren nehmen.

Gruß

Tomy
 
joey
Hallo,

Paypal ist der Zahlungsdienst von ebay und hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Dienstleistung ist eine sonstige Leistung, der Leistungsort ist gemäß § 3 a (3) + (4) Nr. 6 a) i.V.m. § 4 Nr. 8 d) UStG in Deutschland, wenn der deutsche Empfänger Unternehmer ist.

Auf sonstige Leistungen eines Ausländers mit Leistungsort Deutschland ist zwar der § 13 b (1) Nr. 1 UStG anzuwenden, aber der gilt nur bei steuerpflichtigen Umsätzen, diese sind nicht gegeben, weil die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 d) UStG vorliegt. Es ist also kein Steuerabzug vorzunehmen.

Die Steuerfreiheit ist gegeben, weil Paypal seit dem Juli 2007 in der EU die Banklizenz erhalten hat und deshalb von denselben Steuerbefreiungen wie deutsche Banken profitiert.

Dementsprechend wäre es schlicht falsch USt aus der Gebühr herauszurechnen, auch das Entgelt für die Verkaufsleistung wird nicht reduziert, nur weil Paypal für den Service eine Provision erhebt, denn die Bemessungsgrundlage für die umsatzsteuerpflichtige Leistung ist alles, was dein Kunde aufwendet, um die Lieferung/Leistung zu erhalten, abzüglich der USt. § 10 (1) S. 1 u. 2 UStG in deinem Fall 37,71 €. Darauf 19 % USt macht 7,16 €.

Ich kann mich meinem Vorredner daher in keiner Weise anschliessen. Es bleibt bei dem zu buchenden Umsatz und die Paypal-Gebühr kommt ohne Steuerabzug auf ein Kostenkonto.
Bearbeitet von joey am 11.02.2008 13:44:29
 
bk48
Hallo zusammen,

Ich würde dies jedenfalls als solches betrachten.
Und schließe mich ansonsten meinem Vorredner an.

die büroKRAFT
 
http://www.buerokraft48.de
mielket
Hier gibt es ein Script für den CSV-Import, um aus dem PayPal-CSV-Export neben der Brutto-Einnahmenbuchung aus die PayPal-Gebühr gleich als Ausgaben-Buchung mit zu erzeugen:

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...=2132#8080
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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