30.10.2025 00:05:31
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,269
· Neuestes Mitglied: Maluth
Foren Themen
Neueste Themen
· Auswerung/Selektion
· Kontoführungsgebühr
· Automatische Buchungen
· Die Sache mit der E-...
· eBay gemäß Artikel...
Heißeste Themen
· Auswerung/Selektion [4]
Thema ansehen
   Thema drucken
Privater Kredit zur Kontoausgleichung???
MichaelM
Guten Tag,

beschäftige mich gerade mit folgendem Fall : angenommen, ich bekomme einen privaten zinslosen Kredit ( Freundin, Eltern oder von wem auch immer ) um z.b. mein ins Minus geratene Geschäftskonto auszugleichen, wie verbuche ich die monatlich zu zahlenden Raten?Natürlich würde das ganze mit einem entsprechenden Vertrag abgesichert werden.

Also, ich will davon keine Waren kaufen o.ä.
Geschäftskonto entlasten ist angesagt. Ist das dann eine Privateinlage oder wie?

Vielen Dank im voraus!
 
robert wiegner
Die Einzahlung auf Dein Geschäftskonto ist eine Privateinlage.
Wenn Du von dort aus die Raten zur Ablöse des Kredits überweist, ist das eine Privatentnahme. Ob Du das Geld geliehen gekriegt oder gefunden hast oder ob Du Deine Bank überfallen hast ist dafür egal.

Falls der Vertrag, der das Darlehen regelt, doch Zinsen beinhalten sollte und der Darlehenszweck eindeutig auf die Fütterung Deines Betriebes hin formuliert ist (btw: ich würde es auf keinen Fall formulieren, daß es _nicht_ für Warenkäufe sondern nur zum Kontoausgleich gilt, ist aber vielleicht auch egal), könnte ich mir vorstellen, daß solcherart Zinsen dann (wie Bankzinsen) als Betriebsausgaben gelten. Da müssen Dir jedoch Steuerprofis was sagen. Die Raten jedoch sind auf alle Fälle Privatvergnügen.

Bearbeitet von robert wiegner am 04.01.2008 20:04:27
 
Tomy
Hallo,
wie Robert sagte Raten naturlich nicht absetzbar.

Zunächst ist zu klären, ob es sich um ein (1) rein geschäftlches Konto handelt. Oder um ein (2)Mischkonto: Also Privater -und geschäftlicher Zahlungsverkehr werden über ein Konto abgewickelt.

(1) Es gibt aber meines Wissens einen Sockelbetrag, der als Bagatellgrenze gilt. Dieser liegt bei 2050 €. Das heißt, bis zu diesem Betrag kannst du Zinsen auch bei Überentnahmen absetzen. Dazu ist allerdings die Voraussetzung, das es sich um ein reines Geschäftskonto handelt.

(2) Handelt es sich um ein Mischkonto, also Privat -und geschäftlicher Zahlungsverkehr über ein Konto, ist wieder genau aufzuteilen.


Was sind Überentnahmen? Deine Privatentnahmen sind höher als dein Gewinn!

Und da du keine Waren kaufst ist bei dir die logische Schlußfolgerung das deine Privatentnahmen höher sind als dein Gewinn.

Oder rührt dein minus auf deinem Konto von früheren Betriebsausgaben bzw. deine Betriebsausgaben sind höher als deine Betriebseinnahmen?

Außerdem ist der Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" auszufüllen.



Ich hänge dir mal ein Urteil dazu vom BFH zu Mischkonten an:

BFH, Urteil vom 21.06.2006, Az. XI R 14/05

Wickelt ein Steuerpflichtiger seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches Konto ab, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen zunächst zu klären, zu welchen Teilen der betreffende Kredit eine betriebliche oder private Schuld darstellt. Eine Aufteilung der weniger als 2050 € betragenden Zinsen in betriebliche und private scheidet nicht deshalb aus, weil mit § 4 Abs. 4a EStG neue Regelungen über die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei einer Überentnahme eingeführt worden sind. EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4a


Gruß

Tomy

 
MichaelM
Erstmal danke an euch!

Es handelt sich hierbei um ein reines Geschäftskonto! Ich habe ein Friseurgeschäft.
Daß das Konto im Minus ist, tja......die Ausgaben sind nunmal leider höher als die Einnahmen! Ohne Konto überziehen geht gar nix.....

Also, es laufen nur geschäftsrelevante Vorgänge über dieses Konto : Wareneinkauf, Lohn&Lohnnebenkosten, sonstige Kosten ( Berufsgenossenschaft, HWK,usw....).

Egal ob es sich um einen privaten Kredit oder einen Bankkredit handelt - es ist eine Privateinlage und als solche zu buchen?

Ciao

MichaelM
 
Tomy
Bei der EÜR-Rechnung wird normalerweise keine Privateinlage gebucht. Und da du bei ECT auch keine Bankkonten anlegen kannst....
Und auch nicht neutral gebucht werden kann...


Gruß

Tomy
 
joey
Gebucht wird nichts, ist schon mal klar. Privateinlagen oder -entnahmen liegen auch nicht vor. Das Darlehen ist notwendiges negatives Betriebsvermögen und weniger geschwollen eine betriebliche Schuld.

Das kann dann einen Unterschied machen, wenn man gezwungen wäre das Geschäft aufzugeben, weil dann auch der EÜRer auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine Bilanz machen muss und dort wäre die betriebliche Schuld dann auszuweisen. Auch Einnahmeüberschussrechner haben im übrigen betriebliche Schulden, auch wenn sie sich bei der Gewinnermittlung nicht auswirken.
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

32,399,364 eindeutige Besuche