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Umsatzsteuer auf Pfand?
buch-hal-tung
Hallöchen, Ihr Steuerexperten, ich hätte da mal eine Frage zu o. g. Thema: Ein Getränkelieferservice liefert einen Kasten Mineralwasser an Firma XY. Bisher sah die Rechnung folgendermaßen aus: Nettowarenwert + 16% MwSt zzgl. Pfand (ohne MwSt). Nun bestehen einige Neukunden darauf, dass auch MwSt. auf den Pfand ausgewiesen wird (wollen also freiwillig mehr zahlen). Für uns würde das eine immense Mehrarbeit bedeuten, zumal in den letzten fünf Jahren sämtliche Finanzämter mit unserer Buchhaltung zufrieden waren und auch der bis zum letzten Jahr beauftragte Steuerberater uns nie in irgendeiner Form darauf hingewiesen hat, dass wir da was falsch machen.

Kennt einer von Euch das Problem und weiß, wo ich mich bezügl. einer "Pflicht zur MwSt-Erhebung" mal schlau machen kann (beim FA möchte ich nicht unbedingt nachfragen und die diversen Seiten im Internet bringen uns an dieser Ecke irgendwie überhaupt nicht weiter).

Danke für Euer Interesse und schon mal vorab für hilfreiche Tipps.
 
Thomas R
Hallo,

im Pfand steckt USt bzw. VSt!. Hier der entsprechende Hinweis der IHK Berlin:

"Ohne gesonderten Ausweis der Steuer ist das Pfand, mit dem die Verpackung von der Herstellerstufe bis zum Einzelhandel belegt ist, ein Betrag, der die Umsatzsteuer enthält. Verbleibende Pfandbeträge beim Verkäufer sind, wenn sie ohne ausgewiesene Umsatzsteuer berechnet wurden, als Bruttobetrag aufzufassen und die Umsatzsteuer ist vom Händler aus dem Pfandbetrag herauszurechnen.

In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt). Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag. Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Einkommensteuer

Pfandzahlungen sind Betriebseinnahmen. Für fällige spätere Pfandrückzahlungen ist eine Rückstellung zu bilden, und zwar in der Höhe, wie mit der Zahlung tatsächlich zu rechnen ist. Für Rückholungen von Leergut ist keine Rückstellung zu bilden. Für selbst verauslagte Pfandgelder ist eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren. Forderungen und Rückstellungen dürfen nicht saldiert werden.

Š Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK 2004. Wir danken Frau Dr. Ulrike Beland, DIHK, Berlin"
 
https://pr-riemann.de
buch-hal-tung
...dankeschön für die Antwort - das scheint ja ein nicht ganz so einfaches Thema zu sein...Shock
 
Michel Firholz
Das sehe ich aber nicht so!
Man muss schon ganz genau lesen können.

Es steht hier: "Ohne gesonderten Ausweis der Steuer" das heißt: mit einem gesonderten Ausweis der Steuer gilt etwas anderes.
Weiterhin steht "von der Herstellerstufe bis zum Einzelhandel" hier sind wir aber in dem Fall " vom Einzelhandel bis zum Verbraucher".

Im Normalfall sollen Pfandzahlungen kein Umsatz sein und auf ein Anderkonto gebucht sein. Insofern ist auch keine Mehrwertsteuer fällig.


Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Hallo,

im Pfand steckt USt bzw. VSt!. Hier der entsprechende Hinweis der IHK Berlin:

"Ohne gesonderten Ausweis der Steuer ist das Pfand, mit dem die Verpackung von der Herstellerstufe bis zum Einzelhandel belegt ist, ein Betrag, der die Umsatzsteuer enthält. Verbleibende Pfandbeträge beim Verkäufer sind, wenn sie ohne ausgewiesene Umsatzsteuer berechnet wurden, als Bruttobetrag aufzufassen und die Umsatzsteuer ist vom Händler aus dem Pfandbetrag herauszurechnen.

In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt). Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto-Rechnungsbetrag. Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Einkommensteuer

Pfandzahlungen sind Betriebseinnahmen. Für fällige spätere Pfandrückzahlungen ist eine Rückstellung zu bilden, und zwar in der Höhe, wie mit der Zahlung tatsächlich zu rechnen ist. Für Rückholungen von Leergut ist keine Rückstellung zu bilden. Für selbst verauslagte Pfandgelder ist eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren. Forderungen und Rückstellungen dürfen nicht saldiert werden.

Š Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIHK 2004. Wir danken Frau Dr. Ulrike Beland, DIHK, Berlin"
 
Thomas R
Die Fragestellung hatte nicht erkennen lassen, dass ausschliesslich an Privat geliefert wird. Vielleicht noch einmal zur Klarstellung:

Steuerliche Pflichten:
Ohne gesonderten Ausweis der Steuer ist das Pfand, mit dem die Verpackung von der Herstellerstufe bis zum Einzelhandel belegt ist, ein Betrag, der die Umsatzsteuer enthält.

Verbleibende Pfandbeträge beim Verkäufer sind, wenn sie ohne ausgewiesene Umsatzsteuer berechnet wurden, als Bruttobetrag aufzufassen und die Umsatzsteuer ist vom Händler aus dem Pfandbetrag herauszurechnen. In einem vereinfachten Verfahren bleiben die in Rechnung gestellten und bei Rückgabe des Leerguts rückgewährten Pfandbeträge bei der laufenden Umsatzbesteuerung zunächst unberücksichtigt und werden am Ende des Kalenderjahres als Saldo ermittelt. Ein Pfandüberschuss wird im letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres der Umsatzsteuer unterworfen, ein Saldo zu Gunsten des Abnehmers wird als steuerpflichtige Lieferung von Leergut behandelt (Unternehmereigenschaft vorausgesetzt).

Der Abnehmer des Pfandgutes kann die auf den Saldo entfallende Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn sie ihm gesondert in Rechnung gestellt ist. Auch die Verrechnung der Leergutrücknahme mit der Vollgutlieferung bei jeder Rechnung wird von der Finanzverwaltung anerkannt. Der Umsatzsteuer unterliegt dann nur der Netto Rechnungsbetrag. Die Vereinfachung muss beim Finanzamt beantragt werden.

Einkommensteuer
Pfandzahlungen sind Betriebseinnahmen. Für fällige spätere Pfandrückzahlungen ist eine Rückstellung zu bilden, und zwar in der Höhe, wie mit der Zahlung tatsächlich zu rechnen ist. Für Rückholungen von Leergut ist keine Rückstellung zu bilden. Für selbst verauslagte Pfandgelder ist eine Forderung auf Rückerstattung zu aktivieren. Forderungen und Rückstellungen dürfen nicht saldiert werden

Im Zweifelsfall sollte man bei seiner IHK und dem eigenen FA nachfragen - die sind in der regel ganz nett, wenn sie helfen können. Wink
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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