vorab muss ich auch sagen, dass ich mit Steuerrecht relativ wenig bisher am Hut hatte und noch ein unerfahrener Newbie bin. Vielen Dank daher an eure Ratschläge und Hilfe.
Ich hab folgendes Problem:
Ich manage eine Band, für die ich auch die Gagen von Konzerten verwalte. Ich geb mal ein konkretes vereinfachtes Beispiel: Veranstalter zahlt 300 EUR Gage für den Auftritt einer Band und überweist das Geld an mich. Ich zahle der Band davon 200 EUR aus, der Rest ist meine Provision fürs Booking. (nur ne Beispielrechnung, nicht dass es wieder heißt die böse Musikindustrie ;-) )
Unter was buche ich nun die 200 EUR an die Band? Bezogene Leistung? Übrige Ausgaben? Es besteht ja kein Beschäftigungsverhältnis zwischen mir und der Band...
Durchlaufende Posten sind im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmte oder verausgabte Beträge. Es muss bereits bei Vereinnahmung (Zufluss) bzw. Verausgabung (Abfluss) des Betrages die Verpflichtung und der Wille bestehen, das Geld weiterzuleiten.
152. Durchlaufende Posten (UStR zu § 10 UStG " Entgelt"
"(1) 1 Durchlaufende Posten gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 letzter Satz UStG). 2 Sie liegen vor, wenn der Unternehmer, der die Beträge vereinnahmt und verauslagt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt, ohne selbst einen Anspruch auf den Betrag gegen den Leistenden zu haben und auch nicht zur Zahlung an den Empfänger verpflichtet zu sein. 3 Ob der Unternehmer Beträge im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verauslagt, kann nicht nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise entschieden werden. 4 Es ist vielmehr erforderlich, dass zwischen dem Zahlungsverpflichteten und dem, der Anspruch auf die Zahlung hat (Zahlungsempfänger), unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. 2. 1966 — BStBl III S. 263). 5 Liegen solche unmittelbaren Rechtsbeziehungen mit dem Unternehmer vor, sind Rechtsbeziehungen ohne Bedeutung, die zwischen dem Zahlungsempfänger und der Person bestehen, die an den Unternehmer leistet oder zu leisten verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. 3. 1967 — BStBl III S. 377).
(2) 1 Unmittelbare Rechtsbeziehungen setzen voraus, dass der Zahlungsverpflichtete und der Zahlungsempfänger jeweils den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (vgl. BFH-Urteil vom 4. 12. 1969 — BStBl II 1970 S. 191). 2 Dieser Grundsatz findet jedoch regelmäßig auf Abgaben und Beiträge keine Anwendung. 3 Solche Beträge können auch dann durchlaufende Posten sein, wenn die Mittelsperson dem Zahlungsempfänger die Namen der Zahlungsverpflichteten und die jeweilige Höhe der Beträge nicht mitteilt (vgl. BFH-Urteil vom 11. 8. 1966 — BStBl III S. 647). 4 Kosten (Gebühren und Auslagen), die Rechtsanwälte, Notare und Angehörige verwandter Berufe bei Behörden und ähnlichen Stellen für ihre Auftraggeber auslegen, können als durchlaufende Posten auch dann anerkannt werden, wenn dem Zahlungsempfänger Namen und Anschriften der Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. 5 Voraussetzung ist, dass die Kosten nach Kosten-(Gebühren-)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kosten-(Gebühren-)schuldner bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 24. 8. 1967 — BStBl III S. 719). 6 Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Deponiegebühren vgl. BMF-Schreiben vom 11. 2. 2000 — BStBl I S. 360."
Soviel zur Theorie. aber nach überschlägiger Durchsicht
Durchlaufender Posten (-)
Definier dir ein Kostenkonto für die Weiterleitung (Künstlergage, von mir aus auch bezogene Leistungen), das macht keinen grossen Unterschied.
Bearbeitet von joey am 19.12.2007 15:48:12
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?