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Zinsen für Privatkredit?
HSV-Agentur
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob und wie ich Zinsen für einen Kredit einer Privatperson an mich als Einzelunternehmer als Ausgaben geltend machen und buchen kann?
Hat da jemand eine Antwort? Wäre echt super.
hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
grundsätzlich ja. Aber!!!! du mußt prüfen, ob deine Privatentnahmen nicht höher waren/sind als dein Gewinn den du gemacht hast. Und das unter Umständen Jahre zurück. Sonst gilt dieser Teil der Entnahme als Privatkredit. Deshalb auch die Unterteilung in ECT in "Finanzierung von ..." und "nicht Abziebare" und "übrige Schuldzinsen". Ist also auch im EÜR-Formular ersichtlich. Außerdem gibt es für Kredite noch ein Extraformular auszufüllen.


Gruß

Tomy
 
HSV-Agentur
Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer. Ich habe damit auch für mein Unternehmen Waren einkauft - was ja auch nachweisbar ist.
Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen? Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?

Christian.
 
Tomy

Zitat

Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer


Das habe ich schon verstanden. Das ist auch unerheblich, solange ihr z.B. einen Kreditvertrag gibt, also einen Nachweis, der Echtheit des ganzen.

Zitat

Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen?


Siehe meine vorherige Antwort. Ich möchte Dir aber zum besseren Verständnis ein Beispiel geben: Bei einer forlaufenden Buchführung bis du ja "immer" informiert über den Stand deinens Gewinns informiert, zumindest näherungsweise. Du hast bis jetzt einen Gewinn von 10000€ in diesem Jahr erwirtschaftet. Hast aber Privatentnahmen von 15000€ von deinem Geschäftkonto getätigt. Also 5000 € zuviel und hast dadurch dein Konto überzogen. Diese Zinsen könntest du nicht absetzen, weil die Zinsen ja entstanden sind durch die überhöhte Privatentnahme. Also privat nicht geschäftlich. Auch Entnahmen aus der Kasse zählen. Du hast den Gewinn von 10000€ in der Kasse, diese entnimmst du. Brauchst aber noch 5000€ als Privatentnahme, die hast natürlich nicht in der Kasse. Also leihst du diese Summe von Privat gegen Zinsen. Auch hier kannst du sie nicht absetzen. Hättest du 12000€ als Gewinn gehabt, 10000€ aus der Kasse genommen, 5000€ geliehen. Für 2000€ Zinsen absetzbar, für 3000€ nicht.

Aber, wenn die Privatentnahmen in der Vergangenheit bis heute in der Summe nie höher waren als der Gewinn, und du natürlich den Kredit ausschließlich für dein Unternehmen brauchst. Dann buchst du "Übrige Schuldzinsen". Wenn doch ein Privatanteil, diesen "Nicht abziebare übrige Schuldzinsen". Die Trennung ist im EÜR-Formular schon ersichtlich.

Übrigens, zählen als Ausgleich natürlich auch Privateinlagen.
Wenn dir klar ist Privatentnahmen <= Gewinn, dann komplette Zinsen kein Problem.

Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.

Zitat

Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?


Welche Umsatzsteuer?


Gruß

Tomy


Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 15:01:11
 
joey
@ HSV-Agentur:

Ja, die Regelung ist sehr kompliziert, aber man sollte doch auch immer die Darlehenshöhe im Auge behalten, da unabhängig von dem Zirkus um Über- oder Unterentnahmen ein Sockelbetrag von 2.050 € im Jahr unschädlich ist. Sieh mal in den § 4 (4a) EStG.

Da daneben das Darlehen zweifelsfrei betrieblich eingesetzt ist dürftest du, wenn du keine weiteren grösseren Darlehensbeträge, bzw. weit überzogene Konten hast, keine grossen Schwierigkeiten bekommen.
 
Tomy
Wenn der Kuchen redet, hat der Krümmel nicht zu antworten.

Was redest du denn für einen Unsinn. Allein deine Aussagen zum verherigen Beitrag "Verkauf Anlagevermögen vor Abschreibungsende" erschrecken mich schon zu Tode. Also zum Thema: Die 2050€ betrifft nicht Über- oder Unterentnahmen sondern die Schuldzinsen selbst.

Nur der betriebliche Teil der Schuldzinsen eines (gemischt) genutzten Kontos ist als Betriebsausgabe abziehbar


BFH, Urteil vom 21.06.2006, Az. XI R 14/05

Wickelt ein Steuerpflichtiger seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches Konto ab, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen zunächst zu klären, zu welchen Teilen der betreffende Kredit eine betriebliche oder private Schuld darstellt. Eine Aufteilung der weniger als 2050 € betragenden Zinsen in betriebliche und private scheidet nicht deshalb aus, weil mit § 4 Abs. 4a EStG neue Regelungen über die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei einer Überentnahme eingeführt worden sind. EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4a

Deshalb nochmal mein Tipp:

Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.

Am Ende bist du selbst verantwortlich. Es kann aber sein, daß erst ab einem Betrag von 2050€ betrieblicher Schuldzinsen ein Formular eingereicht werden muß. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen.
Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 18:52:21
 
joey
@Christian:

der Sockelbetrag meint die Zinsen! Also, selbst wenn du Überentnahmen getätigt haben solltest, was du hier gar nicht angibst, wären 2.050 € im Jahr problemlos abziehbar. Das ist eine Bagatellgrenze. Du kannst die Zinsen sicherlich abziehen. Die Anlage zum Schuldzinsenabzug musst du ausfüllen, da habe ich nichts anderes behauptet.

Sollte dein betriebliches Konto durch private Entnahmen Schuldsalden aufweisen, das hast du aber auch gar nicht gefragt, ich weiss nicht, warum man dir das dann beantwortet, dann müsstest du diese Zinsen nach der Zinsstaffelmethode in betrieblich veranlasste und privat veranlasste Zinsen aufspalten. Die 2.050 € beziehen sich nur auf die Problematik der Überentnahmen und sind kein allgemeiner Zinsfreibetrag.

Ich sehe auch gerne mal etwas genauer nach, wenn es um komplexe Fragen geht, aber in deinem Fall kann man wohl sagen, ja, du kannst die Zinsen aus dem Darlehen abziehen.

 
HSV-Agentur
Hallo,
erst mal danke für eure Tips.
Vielleicht sollte ich doch noch ein paar zusätzliche Informationen geben:
Ich betreibe mein Gewerbe nebenberuflich seit ca. 2 Jahren. Der Gewinn war bisher eher bescheiden. Wie das halt so ist, wenn man das nebenberuflich macht und durch Hausbau nicht so viel flüssiges Geld hat.
Ich hatte ein Angebot für einen Restposten direkt vom Hersteller, wobei ich allerdings den ganzen Posten kaufen mußte. Dafür hat mir ein Bekannter Geld geliehen, was wir in einem Darlehensvertrag festgehalten haben. Das Geld ging auf das Konto und gleich wieder weg - das ist nachweisbar.
Ich habe auch bisher nicht mit Privatentnahmen etc. gearbeitet, weil es sich vom ganzen Umsatz her nicht rechnet und in der Steuerklärung sowieso wieder zusammenkommt.
Wenn ich das bisher jetzt richtig verstanden habe, dann buche ich die monatlich zu zahlenden Zinsen auf "Übrige Schuldzinsen" mit 0% Vorsteuer.


 
Tomy
Genau, ohne Mwst. Weil ja keine Mwst. enthalten ist. 1. Privat 2. Darlehenszinsen sind Mwst. befreit.

Viel Glück mit deinem Business!
 
HSV-Agentur
Danke nochmal für die Unterstützung.
Jetzt ist mir noch folgendes eingefallen:
Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?
Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist? Christian
 
Tomy

Zitat

Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?

Der Kredit, oder deren Tilgung selber, dient weder als Einnahme, noch als Ausgabe. Sondern nur die Zinsen, und da Darlehenszinsen o. Mwst. sind.... Als Ausgabe rechnest du, was die Ware gekostet hat, und als Einnahme wenn du sie verkaufst. Hier natürlich m. Mwst. Das eine hat mit dem anderen in der Gewinnermittkung nichts zu tun. Also Darlehen Ertagsneutral.

Zitat

Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist?

Keine Vst. kein Abzug.
Bearbeitet von Tomy am 15.09.2007 15:57:21
 
HSV-Agentur
Hallo Tomy,
danke für deine Hilfe. Jetzt habe ich es verstanden.
Christian
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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