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Zinsen für Privatkredit?
HSV-Agentur
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob und wie ich Zinsen für einen Kredit einer Privatperson an mich als Einzelunternehmer als Ausgaben geltend machen und buchen kann?
Hat da jemand eine Antwort? Wäre echt super.
hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
grundsätzlich ja. Aber!!!! du mußt prüfen, ob deine Privatentnahmen nicht höher waren/sind als dein Gewinn den du gemacht hast. Und das unter Umständen Jahre zurück. Sonst gilt dieser Teil der Entnahme als Privatkredit. Deshalb auch die Unterteilung in ECT in "Finanzierung von ..." und "nicht Abziebare" und "übrige Schuldzinsen". Ist also auch im EÜR-Formular ersichtlich. Außerdem gibt es für Kredite noch ein Extraformular auszufüllen.


Gruß

Tomy
 
HSV-Agentur
Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer. Ich habe damit auch für mein Unternehmen Waren einkauft - was ja auch nachweisbar ist.
Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen? Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?

Christian.
 
Tomy

Zitat

Es ist ein Kredit von einer Privatperson an mich als Unternehmer


Das habe ich schon verstanden. Das ist auch unerheblich, solange ihr z.B. einen Kreditvertrag gibt, also einen Nachweis, der Echtheit des ganzen.

Zitat

Kann ich jetzt die für den Kredit gezahlten Zinsen als Ausgaben absetzen?


Siehe meine vorherige Antwort. Ich möchte Dir aber zum besseren Verständnis ein Beispiel geben: Bei einer forlaufenden Buchführung bis du ja "immer" informiert über den Stand deinens Gewinns informiert, zumindest näherungsweise. Du hast bis jetzt einen Gewinn von 10000€ in diesem Jahr erwirtschaftet. Hast aber Privatentnahmen von 15000€ von deinem Geschäftkonto getätigt. Also 5000 € zuviel und hast dadurch dein Konto überzogen. Diese Zinsen könntest du nicht absetzen, weil die Zinsen ja entstanden sind durch die überhöhte Privatentnahme. Also privat nicht geschäftlich. Auch Entnahmen aus der Kasse zählen. Du hast den Gewinn von 10000€ in der Kasse, diese entnimmst du. Brauchst aber noch 5000€ als Privatentnahme, die hast natürlich nicht in der Kasse. Also leihst du diese Summe von Privat gegen Zinsen. Auch hier kannst du sie nicht absetzen. Hättest du 12000€ als Gewinn gehabt, 10000€ aus der Kasse genommen, 5000€ geliehen. Für 2000€ Zinsen absetzbar, für 3000€ nicht.

Aber, wenn die Privatentnahmen in der Vergangenheit bis heute in der Summe nie höher waren als der Gewinn, und du natürlich den Kredit ausschließlich für dein Unternehmen brauchst. Dann buchst du "Übrige Schuldzinsen". Wenn doch ein Privatanteil, diesen "Nicht abziebare übrige Schuldzinsen". Die Trennung ist im EÜR-Formular schon ersichtlich.

Übrigens, zählen als Ausgleich natürlich auch Privateinlagen.
Wenn dir klar ist Privatentnahmen <= Gewinn, dann komplette Zinsen kein Problem.

Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.

Zitat

Wenn ja, wie buche ich da die Umsatzsteuer?


Welche Umsatzsteuer?


Gruß

Tomy


Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 15:01:11
 
joey
@ HSV-Agentur:

Ja, die Regelung ist sehr kompliziert, aber man sollte doch auch immer die Darlehenshöhe im Auge behalten, da unabhängig von dem Zirkus um Über- oder Unterentnahmen ein Sockelbetrag von 2.050 € im Jahr unschädlich ist. Sieh mal in den § 4 (4a) EStG.

Da daneben das Darlehen zweifelsfrei betrieblich eingesetzt ist dürftest du, wenn du keine weiteren grösseren Darlehensbeträge, bzw. weit überzogene Konten hast, keine grossen Schwierigkeiten bekommen.
 
Tomy
Wenn der Kuchen redet, hat der Krümmel nicht zu antworten.

Was redest du denn für einen Unsinn. Allein deine Aussagen zum verherigen Beitrag "Verkauf Anlagevermögen vor Abschreibungsende" erschrecken mich schon zu Tode. Also zum Thema: Die 2050€ betrifft nicht Über- oder Unterentnahmen sondern die Schuldzinsen selbst.

Nur der betriebliche Teil der Schuldzinsen eines (gemischt) genutzten Kontos ist als Betriebsausgabe abziehbar


BFH, Urteil vom 21.06.2006, Az. XI R 14/05

Wickelt ein Steuerpflichtiger seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches Konto ab, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen zunächst zu klären, zu welchen Teilen der betreffende Kredit eine betriebliche oder private Schuld darstellt. Eine Aufteilung der weniger als 2050 € betragenden Zinsen in betriebliche und private scheidet nicht deshalb aus, weil mit § 4 Abs. 4a EStG neue Regelungen über die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen bei einer Überentnahme eingeführt worden sind. EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 4a

Deshalb nochmal mein Tipp:

Bitte schau dir unbedingt den Vordruck "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" an. Da mußt du nämlich sowas ausfüllen.

Am Ende bist du selbst verantwortlich. Es kann aber sein, daß erst ab einem Betrag von 2050€ betrieblicher Schuldzinsen ein Formular eingereicht werden muß. Im Zweifel beim Finanzamt nachfragen.
Bearbeitet von Tomy am 10.09.2007 18:52:21
 
joey
@Christian:

der Sockelbetrag meint die Zinsen! Also, selbst wenn du Überentnahmen getätigt haben solltest, was du hier gar nicht angibst, wären 2.050 € im Jahr problemlos abziehbar. Das ist eine Bagatellgrenze. Du kannst die Zinsen sicherlich abziehen. Die Anlage zum Schuldzinsenabzug musst du ausfüllen, da habe ich nichts anderes behauptet.

Sollte dein betriebliches Konto durch private Entnahmen Schuldsalden aufweisen, das hast du aber auch gar nicht gefragt, ich weiss nicht, warum man dir das dann beantwortet, dann müsstest du diese Zinsen nach der Zinsstaffelmethode in betrieblich veranlasste und privat veranlasste Zinsen aufspalten. Die 2.050 € beziehen sich nur auf die Problematik der Überentnahmen und sind kein allgemeiner Zinsfreibetrag.

Ich sehe auch gerne mal etwas genauer nach, wenn es um komplexe Fragen geht, aber in deinem Fall kann man wohl sagen, ja, du kannst die Zinsen aus dem Darlehen abziehen.

 
HSV-Agentur
Hallo,
erst mal danke für eure Tips.
Vielleicht sollte ich doch noch ein paar zusätzliche Informationen geben:
Ich betreibe mein Gewerbe nebenberuflich seit ca. 2 Jahren. Der Gewinn war bisher eher bescheiden. Wie das halt so ist, wenn man das nebenberuflich macht und durch Hausbau nicht so viel flüssiges Geld hat.
Ich hatte ein Angebot für einen Restposten direkt vom Hersteller, wobei ich allerdings den ganzen Posten kaufen mußte. Dafür hat mir ein Bekannter Geld geliehen, was wir in einem Darlehensvertrag festgehalten haben. Das Geld ging auf das Konto und gleich wieder weg - das ist nachweisbar.
Ich habe auch bisher nicht mit Privatentnahmen etc. gearbeitet, weil es sich vom ganzen Umsatz her nicht rechnet und in der Steuerklärung sowieso wieder zusammenkommt.
Wenn ich das bisher jetzt richtig verstanden habe, dann buche ich die monatlich zu zahlenden Zinsen auf "Übrige Schuldzinsen" mit 0% Vorsteuer.


 
Tomy
Genau, ohne Mwst. Weil ja keine Mwst. enthalten ist. 1. Privat 2. Darlehenszinsen sind Mwst. befreit.

Viel Glück mit deinem Business!
 
HSV-Agentur
Danke nochmal für die Unterstützung.
Jetzt ist mir noch folgendes eingefallen:
Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?
Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist? Christian
 
Tomy

Zitat

Wenn ich den Wareneinkauf mit dem Kredit als Ausgaben rechne, dann muß ich doch den Kredit vorher als Einnahmen und die Rückzahlung als Ausgaben buchen oder?

Der Kredit, oder deren Tilgung selber, dient weder als Einnahme, noch als Ausgabe. Sondern nur die Zinsen, und da Darlehenszinsen o. Mwst. sind.... Als Ausgabe rechnest du, was die Ware gekostet hat, und als Einnahme wenn du sie verkaufst. Hier natürlich m. Mwst. Das eine hat mit dem anderen in der Gewinnermittkung nichts zu tun. Also Darlehen Ertagsneutral.

Zitat

Wie ist es da mit der Vorsteuer, da es ja von einer Privatperson ist?

Keine Vst. kein Abzug.
Bearbeitet von Tomy am 15.09.2007 15:57:21
 
HSV-Agentur
Hallo Tomy,
danke für deine Hilfe. Jetzt habe ich es verstanden.
Christian
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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