bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.
Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?
Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.
Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.
Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?
bin seit kurzem selbständig und zur monatl. Ust.-Voranmeldung verpflichtet.
Nun meine Frage: Wann melde ich die anteiligen Kosten (Strom, Wasser, Heizung, Hausratvers. etc.) meines Arbeitszimmers an das FA?
Am Ende des Jahres oder monatlich?
Gerade bei den Nebenkosten in meiner Mietwohnung kommt die genaue Abrechnung ja erst am Jahresende. So lange bezahle ich ja nur einen geschätzten monatl. Abschlag, so das am Ende des Jahres eine Korrektur nötig wäre.
Besser wäre allerdings die monatl. Meldung, weil ja dann die fällige Ust. sofort wieder erstattet wird.
Kann mir einer von den Experten hier einen praktikablen Tipp geben wie man das typischerweise handhabt?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Bolle
Hallo Bolle,
Grundsätzlich muss der Vermieter die Hauskosten tragen nach § 546 BGB. Die entsprechenden Abrechnungen ergehen daher wohl zuerst einmal an ihn. Er kann sie auf dich als Mieter umlegen, dann erzielt er auch insofern Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen sind jedoch umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 12 UStG.
Der Vermieter kann aber auf die Steuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG), wenn er an einen Unternehmer vermietet. Das wäre bei dir jetzt der Fall, aber dann müsste in euerm Mietvertrag vereinbart sein, dass du die Nebenkosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu tragen hast. Wenn dem so ist, dann kannst du bereits aus den Vorauszahlungen die Vorsteuer herausrechnen, der Hinweis auf den Mietvertrag genügt dann und ersetzt eine vorliegende Rechnung (§ 15 UStG). Der Vermieter muss die Umsatzsteuer dann an das FA abführen und hat den Vorsteuerabzug aus den auf ihn lautenden Rechnungen der Versorgungswerke etc.
Wenn dein Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig vermieten will, dann kannst du ihn aber nicht dazu zwingen und da du dann keine Rechnung hast, umsatzsteuerlich, die auf deinen Namen läuft, kannst du keine Vorsteuer abziehen, auch wenn die Leistung für dein Unternehmen bezogen ist.
Bearbeitet von joey am 08.09.2007 21:28:07
vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.
Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).
Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?
Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.
vielen Dank für deine sehr umfangreiche Antwort. Was die Nebenkosten wie Heizung und Wasser angeht bin ich nun im Bilde.
Bleiben mir also nur noch Strom und Hausratversicherung (laufen beide auf meinen Namen),bei denen ich die gezahlte Vst. anteilig auf mein Arbeitszimmer bezogen geltend machen kann.
Wobei ich mir bei der Hausratvers. gar nicht so sicher bin (Vers.-Steuer?).
Oder ist diese Verfahrensweise bei der monatl. Ust.-Voranmeldung unüblich und stehen Aufwand und Nutzen (aufgrund der geringen Beträge) in keinem Verhältnis?
Bin steuertechnisch gesehen absoluter Newbie und hab da wirklich keinen blassen Schimmer.
Schönen Sonntag,
Viele Grüße, Bolle
Für Strom- und Haushaftpflichtversicherung gilt nichts anderes als für die Wasserabrechnung, auch da kannst du Vorsteuer nur abziehen, wenn der Vermieter dir die Kosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer weiterbelastet. Geht die Stromrechnung direkt an dich und nicht über die Mietnebenkostenabrechenung, dann kannst du selbst die Vorsteuer abziehen.
Die Hausratversicherung, die du ja selbst abgeschlossen hast, enthält keine Vorsteuer sondern nur die Versicherungssteuer, die kannst du nicht als Vorsteuer abziehen.
Wenn dein Vermieter dir Kosten mehrwertsteuerpflichtig weiterbelastet, dann müsste er auch USt ausweisen auf Kosten, für die er selbst keinen Vorsteuerabzug hätte, wie beispielsweise weiterbelastete Grundsteuer und Hausversicherungen. Dann hättest du da auch einen Vorsteuerabzug. Ist halt schon ein bisschen kompliziert.
Wie gesagt, solange dein Vermieter nicht zur Umsatzsteuer optiert, hast du auch keinen Vorsteuerabzug, den man natürlich auch schon für jeden Monat geltend machen kann.
Bearbeitet von joey am 09.09.2007 12:14:37
vielen Dank für deine ultraschnelle Hilfe.
Konnte meine Ust.-Voranmeldung nun noch rechtzeitig und (hoffentlich) korrekt abschicken.
Tolles Forum hier,
nochmals besten Dank,
Bolle
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