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Ausgaben vor Geschäftsgründung
schieber
Hallo,
habe mir grade das easycash installiert und bin grad am testen.
Wie buche ich meinen Laptop, welcher bereits 2 Monate vor Gründung meines Einzelunternehmens angeschafft wurde?
Als was buche ich:
- Drucker
- Telefon
- Radio
- Ausgaben für Kopien und Porto
alles vor Gründung. Bitte auch schreiben unter was ich das buche, zb. PC unter
AFA auf unbewegliche Güter?

mfg
schieber
-
 
Tomy
Hallo,
normalerweise buchst du Gegenstände unter 410 Euro netto unter geringwertige Wirtschaftsgüter.

Wenn über 410 Euro (ab 01.01.2008 geändert!!!)
AFA auf bewegliche WG's mit Abschreibung der Jahre. Beim PC z.B 3 Jahre. Gib mal AfA (Abschreibung für Abnutzung) ein.
Normalerweise Beträge aus den Originalrechnungen mit Mwst. mit Datum der Gründung. Wenn der Kauf zeitnah ist, kein Problem. Ob 2 Monate noch zeitnah ist, kann ich dir nicht sagen. Sonst Zeitwert. Ich würde es wahrscheinlich noch mit dem Anschaffungswert buchen.

- PC
- Drucker
- Telefon
- Radio

Für den Rest rate ich dir, dich einfach mal mit dem Programm zu beschäftigen, die Konten anzuschauen und das EÜR-Formular, und viele einfache Fragen erledigen sich von selbst.

das

- Ausgaben für Kopien und Porto

unter Porto, Telefon, Büromaterial gebucht wird, ist unter genauem hinsehen garnicht so schwer rauszubekommen.


Gruß

Tomy




Bearbeitet von Tomy am 05.09.2007 21:24:06
 
joey

Zitat

schieber geschrieben:
Hallo,
habe mir grade das easycash installiert und bin grad am testen.
Wie buche ich meinen Laptop, welcher bereits 2 Monate vor Gründung meines Einzelunternehmens angeschafft wurde?
Als was buche ich:
- Drucker
-


Die Betriebsausgaben aus der Gründungsphase deines Unternehmens sind steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn du sie nicht mit anderen Einkünften verrechnen kannst, hast du die Möglichkeit eines Verlustrück- bzw. vortrages nach § 10 d EStG.

Das Laptop wird zusammen mit dem Drucker abgeschrieben. Bei zwei Monaten vor der eigentlichen Betriebseröffnung würde ich hierfür auch die AfA geltend machen, da das Gerät sicher schon für vorbereitende Arbeiten genutzt wird.

Der Ansatz des Zeitwertes ist nicht möglich, da, selbst wenn man die 2 Monate als private Nutzung unterstellt, der § 6 (1) Nr. 5 EStG zu beachten ist,

"Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen, sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

a) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. .....

S. 2: Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen."


Bearbeitet von joey am 06.09.2007 11:19:48
 
Tomy
Und wie wird der Teilwert der anzusetzen ist ermittelt?

 
joey
Der Teilwert ist in dem Fall nicht anzusetzen, sondern die fortgeführten Anschaffungskosten, da das Wirtschaftsgut innerhalb der 3-Jahresfrist dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.

Der Teilwert ist ein theoretischer Begriff im Steuerrecht. Er ist nicht identisch mit dem gemeinen Wert, den man am ehesten als Marktwert bezeichnen kann.

Der Teilwert bedeutet: "der Anteil den ein Erwerber des Geschäftsbetriebes im G a n z e n für ein darin enthaltenes konkretes Wirtschaftsgut aufwenden würde".

Klingt kompliziert, kann aber manchmal zu Abweichungen gegenüber dem Marktwert (=gemeiner Wert) führen, wenn der Erwerber besonders viel Wert auf konkrete Wirtschaftsgüter legt, die seinem Geschäftsbetrieb besonders dienstbar sind und er daher mehr bereit ist dafür zu bezahlen, als derjenige, der nur dieses WG auf dem Markt erwirbt.

Im vorliegenden Fall wären aber Teilwert und gemeiner Wert weitgehend identisch.




Bearbeitet von joey am 06.09.2007 13:27:47
 
Tomy

Zitat

Der Teilwert ist in dem Fall nicht anzusetzen, sondern die fortgeführten Anschaffungskosten, da das Wirtschaftsgut innerhalb der 3-Jahresfrist dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.


Fortgeführte Anschaffungskosten = welcher Wert?

Zitat

Der Teilwert ist ein theoretischer Begriff im Steuerrecht. Er ist nicht identisch mit dem gemeinen Wert, den man am ehesten als Marktwert bezeichnen kann.


Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

Zitat

Der Teilwert bedeutet: "der Anteil den ein Erwerber des Geschäftsbetriebes im G a n z e n für ein darin enthaltenes konkretes Wirtschaftsgut aufwenden würde".


Wieder: Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

Zitat

Klingt kompliziert, kann aber manchmal zu Abweichungen gegenüber dem Marktwert (=gemeiner Wert) führen, wenn der Erwerber besonders viel Wert auf konkrete Wirtschaftsgüter legt, die seinem Geschäftsbetrieb besonders dienstbar sind und er daher mehr bereit ist dafür zu bezahlen, als derjenige, der nur dieses WG auf dem Markt erwirbt.


Und nochmal: Sprichst du hier auf das Prinzip der Unternehmensfortführung an?

In der Praxis kann es sich nur um eine Sonderanfertigung oder Einzelstück für einen Betrieb handeln. In diesem Fall wird bei der Bewertung von einer Unternehmensfortführung ausgegangen. Ein Laptop oder Drucker ist kein Einzelstück. Also warum so übers Ziel hinausschiesen.

Unsere antworten sollten eher Praxisorientiert sein.

Zitat

Im vorliegenden Fall wären aber Teilwert und gemeiner Wert weitgehend identisch.


Hast du hier ja erkannt.

Gruß

Tomy



 
joey
fortgeführte Anschaffungskosten = Historische Anschaffungskosten - AfA

Unternehmensfortführungsprinzip = going concern

eine handelsrechtliche Buchführungsmaxime, die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB zugrundeliegt. Lt. Wikipedia spielt er auch bei der TW-Ermittlung eine Rolle. Wenn du dann soviel Wert darauf legst, von mir aus.

Die Begriffe gemeiner Wert, Teilwert etc. entstammen dem steuerlichen Bewertungsgesetz (BewG), dass diese Begriffe für die ErbSt, die VSt, das Bewertungsrecht des EStG (s. z.B. § 6 EStG) und sonstige Realsteuern definiert. Wenn es dich interessiert, kannst du dich ja mal einlesen.

Um es vielleicht dann mal etwas volkstümlicher zu halten, "ein Ganzes ist manchmal mehr als die Summe seiner Einzelteile". Das ist der Grundgedanke des Teilwertes.

Ich habe die korrekte steuerliche Definition des Teilwertes wiedergegeben, mehr auch wieder nicht, ich habe mir die Stilblüten des Steuerrechtes auch nicht ausgedacht, ich muss sie nur bei der Arbeit berücksichtigen, da hilft nun leider nichts.

Ausserdem, warum fragst du, wie man den Teilwert ermittelt, wenn dir die Antwort nicht gefällt? Das sind alles so sinnlose Debatten. Kritisier doch den Gesetzgeber, warum er nicht Marktwert oder beizulegender Wert sagt und quäl mich nicht damit.

Daneben kennen die EStR mehrere Teilwertvermutungen, aber zu denen äussere ich mich erst, wenn ein konkreter Fall vorliegt.
Bearbeitet von joey am 06.09.2007 16:32:26
 
Tomy
Natürlich antworte ich dir. Du bist der Inbegriff Gesetze zu glauben und zu verstehen, aber sie nicht in die Praxis umsetzen zu können. Kann es sein, dass du ein übermotivierter Student bist, der glaubt alles zu verstehen, aber von nichts eine Ahnung hat? Gesetze zitieren kann jeder, aber erkläre sie uns auch, das es jeder versteht.

Gruß

Tomy
 
joey

Zitat

Tomy geschrieben:

Normalerweise Beträge aus den Originalrechnungen mit Mwst. mit Datum der Gründung. Wenn der Kauf zeitnah ist, kein Problem. Ob 2 Monate noch zeitnah ist, kann ich dir nicht sagen. Sonst Zeitwert.






CoolGrinSad
 
schieber
danke erstmal,
@thomy

über 410 Euro ist nur der Lapttop, also afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter.

Drucker 100 Euro, Telefon 40 Euro, RAdio 80 Euro buche ich unter was?

Porto, Telefon, Büromaterieal hab ich tatsächlch selbst gefundenSmile

Gründungsdatum war 01.09, d.h. ich trag bei allen Rechnungen davor 01.09 als Datum ein!?


Jetzt schau ich mir mal das E/Ü Forumular an.

DAs wird schon noch. Bitte seid ein bisschen nachsichtig.Wink

mfg
schieber
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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