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gekaufte Ware defekt, Verkäufer Insolvent
HSV-Agentur
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich habe 50 Stück Ware zum Weiterverkauf gekauft, von der die Hälte defekt ist. Die funktionierenden Geräte habe ich schon vekauft. Wie buche ich die restlichen kaputten Geräte? Ich werde definitiv keinen Ersatz bekommen - die Geräte habe ich schon zum Umtausch zurückgeschickt, allerdings ist der Verkäufer in der Zwischenzeit Konkurs gegangen.
Buche ich den Wert mit MWSt.? und Wohin?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
die Rechnung hast du ja als Ausgabe komplett gebucht. "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. NK". Beim Warenverkauf gibst du ja dementsprechend die Einnahmen ein. Damit hast du auch die defekten als Ausgaben gebucht. Solltest nur den Schriftverkehr aufbewahren. Als Beweis, wo die restliche Ware geblieben ist. Natürlich alles mit Mwst. wenn nicht Ust.befreit, also Kleinunternehmer.

Gruß

Tomy
 
HSV-Agentur
Hallo Tomy,

wenn das wirklich so einfach ist, dann bin ich ja froh. Danke für deinen tip.
hsv-agentur
 
Tomy
...aber wie geasagt Schriftverkehr aufbewaren. Also auch das Schreiben, das der Lieferant Konkurs gegangen ist, und das du eventuell versucht hast, das Geld oder Warenersatz zu bekommen, oder die defekte Ware zurück. Könnte ja eventuell mit Nachlass verkauft werden.
Bearbeitet von Tomy am 02.09.2007 07:56:48
 
Alan Stein
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.

Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;

http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm

Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung Shock
Alan
 
www.budsaba.de
joey

Zitat

Alan Stein geschrieben:
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.

Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;

http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm

Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung Shock
Alan


Hallo Alan,

willkommen im Forum. Die Vorsteuerkorrektur des § 17 UStG sehe ich hier derzeit mal nicht als gegeben an. Die Vorsteuer wurde bezahlt und kann in Abzug gebracht werden, unabhängig davon, ob das in Konkurs gefallene Unternehmen die Steuer angemeldet und abgeführt hat, das betrifft nur das Rechtsverhältnis Finanzamt zum Konkursbetrieb. Zudem hat ja die Forderung aus Lieferung und Leistung nicht derjenige gehabt, der jetzt auf den geschädigten Geräten sitzt. Die USt wenn überhaupt und nicht zuerst die Vorsteuer wären daher zu korrigieren gewesen, Sinn macht das zuerst aber mal für einen Sollversteuerer, der könnte die auf sein Entgelt entfallende MWSt bei Insolvenzeröffnung unabhängig von der Quote zu 100 % berichtigen und bekäme sie vom Finanzamt dann erstattet.

Eine nachträgliche Entgeltsminderung und damit die Vorsteuerkorrektur könnte vorliegen, wenn der Insolvenzverwalter den Rückgabeanspruch der Geräte anerkennt und das Entgelt mindert, dann müsste das Rechtsgeschäft aber noch schwebend sein. Dafür gibt es derzeit aber wohl keine Anzeichen. Es ist wohl auch nicht zu erwarten, dass ein Schadensersatzanspruch beim Insolvenzgericht angemeldet wurde, ganz zu schweigen davon, ob dieser dann mit oder ohne MWSt anzumelden wäre.

"Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Forderung zu 100 % zurückbekommst."

Soweit mal deine Aussage. Da die Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, erwarte ich diesen Vorteil nicht, mehr kann er an Steuererstattung nicht bekommen, lieber wäre ihm wohl auch, dass er das Geld für die kaputten Geräte zurückkriegt.

Mit freundlichen Grüssen

joey


Bearbeitet von joey am 08.10.2007 15:15:50
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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