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gekaufte Ware defekt, Verkäufer Insolvent
HSV-Agentur
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich habe 50 Stück Ware zum Weiterverkauf gekauft, von der die Hälte defekt ist. Die funktionierenden Geräte habe ich schon vekauft. Wie buche ich die restlichen kaputten Geräte? Ich werde definitiv keinen Ersatz bekommen - die Geräte habe ich schon zum Umtausch zurückgeschickt, allerdings ist der Verkäufer in der Zwischenzeit Konkurs gegangen.
Buche ich den Wert mit MWSt.? und Wohin?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
hsv-agentur
 
Tomy
Hallo,
die Rechnung hast du ja als Ausgabe komplett gebucht. "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. NK". Beim Warenverkauf gibst du ja dementsprechend die Einnahmen ein. Damit hast du auch die defekten als Ausgaben gebucht. Solltest nur den Schriftverkehr aufbewahren. Als Beweis, wo die restliche Ware geblieben ist. Natürlich alles mit Mwst. wenn nicht Ust.befreit, also Kleinunternehmer.

Gruß

Tomy
 
HSV-Agentur
Hallo Tomy,

wenn das wirklich so einfach ist, dann bin ich ja froh. Danke für deinen tip.
hsv-agentur
 
Tomy
...aber wie geasagt Schriftverkehr aufbewaren. Also auch das Schreiben, das der Lieferant Konkurs gegangen ist, und das du eventuell versucht hast, das Geld oder Warenersatz zu bekommen, oder die defekte Ware zurück. Könnte ja eventuell mit Nachlass verkauft werden.
Bearbeitet von Tomy am 02.09.2007 08:56:48
 
Alan Stein
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.

Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;

http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm

Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung Shock
Alan
 
www.budsaba.de
joey

Zitat

Alan Stein geschrieben:
Hallo
nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kannst / musst du die gezahlte Vorsteuer gemäß der Insolvenzquote neu berechnen. Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Vorderung zu 100% zurückbekommst.

Auszug aus § 17 UStG 2 Ziffer 1 siehe auch URL undten.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn

1. das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich geworden ist. 2Wird das Entgelt nachträglich vereinnahmt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen;

http://www.stb-mundorf.de/ustg/17.htm

Für die Richtigkeit dieser Aussage übernehme ich keine Haftung Shock
Alan


Hallo Alan,

willkommen im Forum. Die Vorsteuerkorrektur des § 17 UStG sehe ich hier derzeit mal nicht als gegeben an. Die Vorsteuer wurde bezahlt und kann in Abzug gebracht werden, unabhängig davon, ob das in Konkurs gefallene Unternehmen die Steuer angemeldet und abgeführt hat, das betrifft nur das Rechtsverhältnis Finanzamt zum Konkursbetrieb. Zudem hat ja die Forderung aus Lieferung und Leistung nicht derjenige gehabt, der jetzt auf den geschädigten Geräten sitzt. Die USt wenn überhaupt und nicht zuerst die Vorsteuer wären daher zu korrigieren gewesen, Sinn macht das zuerst aber mal für einen Sollversteuerer, der könnte die auf sein Entgelt entfallende MWSt bei Insolvenzeröffnung unabhängig von der Quote zu 100 % berichtigen und bekäme sie vom Finanzamt dann erstattet.

Eine nachträgliche Entgeltsminderung und damit die Vorsteuerkorrektur könnte vorliegen, wenn der Insolvenzverwalter den Rückgabeanspruch der Geräte anerkennt und das Entgelt mindert, dann müsste das Rechtsgeschäft aber noch schwebend sein. Dafür gibt es derzeit aber wohl keine Anzeichen. Es ist wohl auch nicht zu erwarten, dass ein Schadensersatzanspruch beim Insolvenzgericht angemeldet wurde, ganz zu schweigen davon, ob dieser dann mit oder ohne MWSt anzumelden wäre.

"Vorteil für dich ist, dass du die gezahlte Vorsteuer bei Totalausfall der Forderung zu 100 % zurückbekommst."

Soweit mal deine Aussage. Da die Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wurde, erwarte ich diesen Vorteil nicht, mehr kann er an Steuererstattung nicht bekommen, lieber wäre ihm wohl auch, dass er das Geld für die kaputten Geräte zurückkriegt.

Mit freundlichen Grüssen

joey


Bearbeitet von joey am 08.10.2007 16:15:50
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
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v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
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v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
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mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
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