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Elektronische Steuerprüfung und GDPdU
sirdud
Hallo,

leider bin ich bei der Suche nach den im Betreff genannten Stichworten nicht fündig geworden. Also hier die Frage:

Unterstützt Easy-CT die elektronische Steuerprüfung und hält dabei die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) nach §146 AO?

Demnach wird neben einer reinen Exportdatei (z.B. im CSV-Format) auch eine entsprechende Datenbeschreibungsdatei im XML-Format gefordert, in der z.B. die Feldbeschreibungen und auch etwaige Verknüpfungen der Datenfelder enthalten sind.

Gruß Bernd
 
mielket
Die Datenstruktur von EC&T ist ziemlich easy -- auch für Prüfer. Es gibt keine Verknüpfungen. Die E/Ü-Konten sind als Reintext in den Buchungen vorhanden. Es gibt lediglich je eine Tabelle für Einnahmen und Ausgaben beim Export, deren Spalten in der CSV-Datei auch beschrieben sind. Das sollte den neuen Anforderungen eigentlich genügen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thom@s

Zitat

mielket geschrieben:
...Das sollte den neuen Anforderungen eigentlich genügen.

Hallo,
das sagt auch mein normaler Menschenverstand.
Leider hat Fiskalpolitik damit allzu oft nichts gemeinsam.
Insbesondere die Vorschriften zur digitalen Steuerprüfung (gültig seit 01.01.02) sind davon betroffen.
Recht gut auf den Punkt bringt dies der folgende Beitrag (in Checklistenform):
http://www.ruhrcard-gmbh.de/pdf/checkliste.pdf

Zitat: Ab 2005 macht der Fiskus bei der digitalen Betriebsprüfung ernst. Stellt ein Betriebsprüfer fest, dass die steuerrelevanten Daten formal nicht ordnungsgemäß sind, also einen Verstoß gegen die Grundsätze der Überprüfbarkeit maschineller Buchführungssystem im Rahmen von Außenprüfungen darstellen (§146 Abs,5 AO i.V.m. §147 Abs.2 und 6 AO) drohen im Wiederholungsfall Zwangsmaßnahmen, z.B. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, Zwangsgelder o.ä. (Quelle: http://www.ers-online.de/ERS-IT-News/news04_2005.htm)

Es ist durchaus nicht verwunderlich, dass bei der Vielzahl von Gesetzten, Durchführungsbestimmungen und Grundsatzurteilen, selbst Finanzbeamte KEINEN 100%igen Durchblick mehr haben.
Deshalb erhält der Steuerpflichtige auch selten eine rechtsverbindliche Aussage/Stellungnahme des FA. Fragen Sie doch mal einen FA- Mitarbeiter nach diesem Thema. Meist folgen dann nur Ausflüchte wie: Fragen Sie doch Ihren Steuerberater - so zumindest meine Erfahrung. Sei dies aus Unkenntnis oder ? auch verständlich ? aus Angst der Verantwortungsübernahme.
...und dass der Unternehmer sich nicht blindlings auf seinen Steuerberater verlassen darf, belegt folgender Beitrag vom 22.06.05:
http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_18601.html

Fazit: Auf das Vorhandensein einer gesetzeskonformen, digitalen Schnittstelle sollte NICHT verzichtet werden. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch die erschreckend präzise arbeitende FA-Software Namens IDEA (Interaktive Daten-Extraktion und -Analyse). Betroffene, die diese Software schon einmal im Einsatz erlebt haben, berichten mit Schrecken davon.
Kein Wunder: http://www.personalverlag.de/news/www.personalverlag.de/news_17521.html

Gruß Thom@s
Bearbeitet von Thom@s am 22.06.2005 13:05:59
 
mielket
Zu der Checkliste:

Frage 8: Was ist eine AO-Schnittstelle zur Archivierung? Ist damit ELSTER gemeint?

Frage 9: Kann Ihr System die Daten so exportieren, dass man diese
mit der Prüfsoftware IDEA der Finanzbehörden auswerten kann?

JA: ASCII Delimited

Frage 10: Kann Ihr System auch Informationen über Dateistruktur, Datenfelder und Verknüpfungen in maschinell auswertbarer Form mitliefern?

NEIN: Sprechende Datenfeldbezeichnungen sind als Titelzeile in der CSV-Datei vorhanden. Wenn die IDEA-Software nicht kann, was jedes Excel kann, dann wäre es ein Armutszeugnis der Software. Und da gesellt sich der gesunde Menschenverstand zum gesunden Programmierer-Verstand. Was ist mit Leuten, die ihre Buchhaltung mit Excel machen? Excel liefert auch nur triviale Tabellen.

Schließlich, wenn man ganz sicher gehen will, kann man behaupten, man hätte alles mit der Schreibmaschine getippt (da gibt es eine schöne Schreibmachinen-Schriftart Courier New) -- E/Ü sowie das Buchungsjournal. Was will das Finanzamt tun? Den Computer beschlagnahmen und nach illegaler Buchhaltungssoftware durchsuchen? Das wäre wohl absurd. Zum Glück gibt es noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, auch wenn den einige Bürokraten gern aus den Augen verlieren. Bei großen Firmen ist das nachvollziehbar, dass das Finanzamt da irgendwie versucht den Überblick zu behalten. Aber bei einem Freiberufler? Nee, nee. Bin kein Freund davon, offensichtlich überflüssigem Schnickschnack in vorauseilendem Gehorsam auf dem Weg zum gläsernen Steuerzahler einzubauen.

Meine Erfahrung: Als das Finanzamt mich geprüft hat, habe ich zu den Papier-Unterlagen auch eine Diskette mit den entspr. Daten mitgeliefert. Keine Ahnung, ob die da hineingekuckt haben. Es kamen jedenfalls keine Beanstandungen. Auch von den fast 7000 registrierten Benutzern hat sich noch keiner beschwert, dass das Finanzamt etwas auszusetzen gehabt hätte.

Aber ich lasse mich ja gern schlauer machen und wenn das Finanzamt wirklich 'hart durchgreift' in 2005 und es sollten Benutzer von Software-Unzulänglichkeiten betroffen sein, werde ich das ganz oben auf die Prioritäten-Liste setzen und unverzüglich ändern.
Bearbeitet von mielket am 24.06.2005 03:34:25
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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