Hallo leute,Sommerliche grüsse ausd Koblenz.
Es geht um folendes.
Ich habe einen auftrag für eine Bodenplatte bekommen.Gesamtpreiss 2500€
Jetzt nehme ich mir für diesen Auftrag noch jemanden mit der mir hilft.Mit anpackt usw.
Diese Person hat auch ein gewerbe angemeldet und schreibt mir über seine Arbeitsstunden eine Rechnung.So diesen Betrag habe ich ja als Ausgabe.da ich ihn ja bezahle .Wo setzte ich diesen betrag ein das sich mein Gewinn verringert.
Hoffe ihr versteht was ich meine.
danke schon mal
oh, das kann lustig werden. Da musst du an den § 48 EStG und den § 13 b UStG denken. Hat dein Kumpel denn eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG oder gedenkst du ihn nicht weiter einzusetzen als bis zu 5000 € Subunternehmerlohn im Jahr?
An den Steuerabzug musst du denken, ansonsten dürfte das technisch nicht so schwer werden. Ein hübsches Konto wäre dafür wohl "Fremdleistungen" mit der entsprechenden Verknüpfung in das EÜR-Formular.
Bearbeitet von joey am 01.05.2007 18:30:44
ok,danke schon mal.nein, will den nur über die besagten 5000€ im Jahr einsetzten als Subunternehmer.Heisst das jetzt ich muss nicht auf diese bauleistungen achten.
wo muss der Betrag den gensau auftauchen in der e&u Rechnung.und wie wäre das wenn ich noch jemanden hätte,der aber kein Gewerbe hat.Sich aber ein paar euro verdiehnen will.GEHT DAS:muss ER SICH DANN Um seine einnahmen kümmer,also versteuern.KANN ICH IHN AUCH IRGEND WIE ALS aUSGABE VERBUCHENROBLEM IST DAS ICH SELTEN grössere aufträge habe wo ich aushilfen brauche.also lohnen im moment auch keine 400€ kräfte.Hoffe ihr könnt mir helfen.
Was würde ich ohne euch machen Bearbeitet von develmen am 01.05.2007 19:50:12
also bleibst du unter den 5000 €, gut, dann musst du keine 15 % Bauabzugssteuer einbehalten. Wenn dein Kumpel eine Freistellungsbescheinigung hat, mach dir trotzdem eine Kopie davon, sicher ist sicher.
Nach § 13 b UStG muss er dir eine Rechnung über den Nettowert seiner Leistung erstellen, mit dem Hinweis, dass der Leistungsempfänger, in dem Falle du, die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet. Sollte dein Kumpel Kleinunternehmer sein, musst du die USt anmelden und abführen, hast aber selbst keinen Vorsteuerabzug! Wenn er selbst Umsatzsteuern abführt, hast du den Vorsteuerabzug und musst unter dem Strich nichts an FA abführen, du musst die Steuer aber auch abführen, wenn du selbst Kleinunternehmer bist. Das musst du jetzt noch bei der USt-Voranmeldung und der Jahressteuererklärung in die richtigen Felder bringen und dann läuft es. Das richtige Konto für den Aufwand habe ich dir ja schon genannt.
Jaja, die liebe Schwarzarbeit. Es ist immer riskant Leute zu beschäftigen, ohne sich eine Lohnsteuerkarte vorlegen zu lassen und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten. Da kann man sich leicht mal strafbar machen. Da muss jeder selbst entscheiden, wie weit er geht. Jemanden einfach so auf die Baustelle mitnehmen und dann die Kohle so in die Hand drücken und das dann auch noch bei dem FA abziehen zu wollen. Auf so eine Idee muss man erst mal kommen. Lass da doch die Finger davon!!
Subunternehmer sind da doch unproblematischer, kosten dich wahrscheinlich aber mehr Geld, das musst du dann wohl in Kauf nehmen.
Du trägst jetzt ein in der Zeile 50 deiner USt-VA Mai 2007:
500 € ergo MWSt 95 €
In der Zeile 58 der USt-VA Mai 2007 trägst du als Vorsteuer ein:
95 €
Unter dem Strich läuft dann nichts ans FA!
Die 500 € die du bezahlt hast buchst du unter ECuT auf das Konto "bezogene Leistungen" und dann hast du es schon geschafft.
Die 2.500 € buchst du auf ein Erlöskonto, fertig. Das wäre eine praktikable Nettolösung.
Euch muss man es wirklich mit dem Fläschchen eingeben.
Info: Für diejenigen, die es ganz genau machen wollen. Es gibt die entsprechenden DAteV-Konten hier unter ECuT nicht, aber im Kontenrahmen SKR 03 würde man folgendermassen buchen:
3125 "Fremdleistungen nach § 13 b UStG" an Verrechnungskonto § 4/3EStG oder Bank
500 €
1577 "VoSt nach § 13 b UStG2 an 1787 "USt nach § 13 b UStG"
95 €
Für ECuT müsste man sich wohl entsprechende Konten aussuchen und definieren.
Bearbeitet von joey am 05.05.2007 10:53:32
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?