ich habe im November letzten Jahres zusammen mit zwei Partnern eine GbR gegründet. Auch wenn wir dann 2006 überwiegend Ausgaben hatten und somit einen negativen Gewinn erwirtschaftet haben (der jedoch nur sehr gering ist), müssen wir nun unsere Steuererklärung machen.
Dazu habe ich eine Frage: Gebe ich in meiner PRIVATEN Erklärung an, dass ich 0,00 EUR erwirtschaftet habe oder einen negativen Betrag?
Noch was: Wenn wir im Jahresabschluss einen Gewinn von z.B. 3000 EUR hätten, wird dieser immer automatisch (wie im Gesellschaftsvertrag festgehalten) zu einem Drittel als Gewinn jeden Gesellschafters des Jahres angerechnet? Und: wenn wir uns entschließen sollten, das Geld auf dem Firmenkonto zu lassen (um z.B. auf Software usw. zu sparen), betragen dann die Einnahmen trotzdem 3000 EUR, auch wenn das Geld nicht auf die Gesellschafter ausgezahlt wurde? Spielt das Auszahlen überhaupt eine Rolle, oder sind es immer gleich erwirtschaftete Einnahmen für den Gesellschafter?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bearbeitet von benja am 22.04.2007 23:08:45
den Gewinn/Verlust für die GbR ermittelt das Betriebsstättenfinanzamt gesondert und einheitlich und teilt das Ergebnis deinem Wohnsitzfinanzamt mit, den auf dich entfallenden Anteil (auch am Verlust, dann negativ) trägst du, sofern er dir bekannt ist, in deiner Anlage GSE unter "Einkünfte aus Mitunternehmerschaft" auf den Euro genau ein.
Zur 2. Frage, der Gewinn wird bei einer Personengesellschaft immer gleich verteilt und gilt als entnommen, unabhängig davon, ob er nun ausgezahlt oder thesauriert (im Unternehmen gehalten) wird. Ja, das sind dann Einnahmen.
Danke. Noch eine Nachfrage zu 2.: Wir haben in unserem Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Einnahmen nicht zu jeweils einem Drittel an die Gesellschafter gehen, sondern dass sich die Summe danach richtet, inwiefern ein Gesellschafter an einem gewinnbringendem Projekt beteiligt war, die anderen bekommen jedoch mindestens 10%. Wenn also bei dem 3000 EUR Projekt nur 2 der 3 Gesellschafter "gearbeitet" haben, bekommen zwei jeweils 1350 EUR und der dritte 300 EUR.
Jetzt die Frage: Muss solch eine Auflistung, wie viel jeder Gesellschafter bekommen hat, noch extra an das Finanzamt geschickt werden? Oder reicht es, dass die unseren Gesellschaftsvertrag mit der entsprechenden Klausel haben?
Na, ich möchte ja nicht wissen, was bei euch auf Gesellschafterversammlungen los ist, wenn der eine immer die arbeitsintensiven Projekte hat, die nachher nicht so viel abwerfen.
In einer Anlage zur EÜR solltet ihr schon darstellen, wie sich der Gewinn letztlich verteilt. Das ist dann leichter nachvollziehbar, im Prinzip seid ihr aber frei bei eurer Gewinnverteilung.
Bearbeitet von joey am 25.04.2007 11:51:16
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
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02.06.2026 14:10:10
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mielket
29.05.2026 16:30:06
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