Ich habe eine PV-Anlage im Wert von brutto 17.000 als Betriebsausgabe wegen der Vorsteuer/Umsatzsteuer gebucht.
Wenn ich jetzt die Afa buchen möchte, dann geht das nicht, weil die AFA bei easy cash offenbar keine Sonderabschreibung kennt, die zudem noch degressiv anzusetzen ist. Im ersten Jahr kann man somit die normale Abschreibung mit Sonderabschreibnung geltend machen.
Ich kriege das unter easy cash nicht hin.
Frage: Wie buche ein Abschreibungsobjekt richtig, das
a) die Umsatzsteuer richtig im E/Ü - Nachweis erscheint die AFA mit Sonderabschreibung (im ersten Jahr mit 20% plus anteiligen Monats AfA.
Oder anders gefragt:
Wie kann ich bei einer ordentlichen Buchung den Abschreibungsbetrag manuell korrigieren? Das wäre es eigentlich.
Ich wäre für eine Hilfestellung dankbar, seit 3 Tagen brüte ich das Problem und kriege es nicht gelöst.
Entweder ist bei mir die Afa richtig und die Umsatzsteuerbuchung falsch oder umgekehrt.
Bearbeitet von hawi am 28.03.2007 13:28:22
Ich habe daraus einfach 2 Buchungen gemacht, die ich ***a und ***b genannt habe. Eine über 20% der Summe ohne Abschreibung und die zweite über 80% mit Abschreibung. Das ergibt in Version 1.29 (mache noch an 2005 'rum) auch die Möglichkeit, die Trennung im EÜR - Formular durch passende Zuweisung hinzu kriegen.
coole Sache, das mit der Photovoltaikanlage. Ich wollte nur noch was zur AfA anmerken:
Die AfA ist der Knackpunkt bei deinem "Gewerbe", denn du hast sicherlich noch einen anderen Brotberuf und der Betrieb der Anlage dient ihrer Finanzierung und ist ein privates Steuersparmodell.
Du musst beachten, dass der Grenzsteuersatz sinkt, das heisst für jede 100 Euro die du an AfA ansetzt, sinkt die Steuerersparnis, bei den ersten sparst du noch 30 Euro etc., danach sinkt die Ersparnis. Man sollte daher unbedingt durchrechnen, ob es sinnvoll ist 50 oder 40 % der AfA-Kapazität bereits im 1. Jahr abzuschreiben.
Am besten kalkuliert man das Ganze mal mit Excel durch und versucht auszuprobieren, mit welcher AfA-Verteilung man die beste Steuerersparnis erzielt.
Man kann linear nach § 7 Abs. 1 EStG abschreiben, degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG oder noch zusätzlich die 20 % Sonder-AfA des § 7 g EStG in Anspruch nehmen, wobei es auch möglich ist, diese, statt im Anschaffungsjahr, in den ersten 5 Jahren des Anlagebetriebes zu je 4 % zu der normalen AfA abzuschreiben.
Rechne dir die Möglichkeiten mal in aller Ruhe mit einem Steuerrechner durch, davon gibt es ausreichend kostenlos im Netz und dann entscheide dich für die AfA-Methode. Viel Glück beim Betrieb der Anlage.
Bearbeitet von joey am 10.04.2007 09:27:07
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?