16.06.2026 12:32:01
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 1

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,323
· Neuestes Mitglied: Sandloehken
Foren Themen
Neueste Themen
· Feature-Vorschlag: H...
· Elster Export, E/Ü ...
· Schrift im Buchungsf...
· Ich sage dann mal "T...
· Die Sache mit der E-...
Heißeste Themen
· Feature-Vorschlag... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
gebrauchter Privat-PC ins Betriebsvermögen....
Tom-HH
Hi aus Hamburg,

Frage 1: Wie lange darf ich einen Privat-PC ( 1 Jahr alt), den ich jetzt ins Betriebsvermögen nehmen möchte, abschreiben? Und mit welchem Wert (prozentual)?
Bei einem Neuen sind es 3 Jahre.........

Frage 2: Wird bei einem neuen PC der nach 3 Jahren abgeschieben ist, üblicherweise noch von einem Wert von mehr 1 EUR ausgegangen, wenn er dann z.B. zum "Daddeln" für die Kinder betrieblich wieder ausgemustert wird ?
-> ein über 3 Jahre alter PC ist doch meist "Elektronikschrott" WinkWink oder?

Gruss


Tom



 
robert wiegner
Ich nehme mal an, daß die Steuerberaterfront dazu was Fundiertes sagen kann. Ich sage Dir vorläufig, wie ich das handhaben würde:

zu 1:
Ich würde den Restwert nach einem Jahr nehmen (also im rundesten Fall 24/36) und den dann auf 3 Jahre (36/36) abschreiben. Vielleicht gibt es da günstigere Varianten, aber damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.

zu 2:
Wenn die Abschreibungsdauer gelaufen ist, Vermerk über Entsorgung machen und einfach runterschlören ins Kinderzimmer. Falls Dein Kind vorher Daddeln soll, den verbliebenen Restwert als Einnahme.
 
Tom-HH
SmileSmileSmile
 
joey
der Vorredner hat Recht, die private Besitzdauer von 1 Jahr ist auf den Abschreibungszeitraum anzurechnen, steht so um die § 6 EStG (zu Einlagen irgendwo!). Steuerberater sind hier in dem Forum aber sicherlich keine unterwegs (grins!)

Das heisst aber auch, dass du den PC über den Restzeitraum von 2 Jahren (!) abschreiben darfst, genauso darf man einen PKW der 5 Jahre alt ist, im Kaufjahr zu 100 % abschreiben. Probiert es mal aus.

Achja, den PC zum Teilwert (sagen wir mal Marktwert) entnehmen, Einnahme buchen und den Restwert nach AfA dann als Betriebsausgabe erfassen.

Lass deine Kinder dann daddeln, aber die Kids haben in der Regel härtere Anforderungen an den PC (Spielefähigkeit), als die Erwachsenen, die damit arbeiten wollen.
Bearbeitet von joey am 24.03.2007 14:12:12
 
Thomas R
Vielleicht an dieser Stelle noch eine Ergänzung.

In deiner 24/36 Computerabschreibung ist natürlich in diesem Fall die USt mit enthalten, wird also mitabgeschrieben, da du ja beim Privatkauf diese als VSt nicht geltend machen konntest.

@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.
Bearbeitet von Thomas R am 24.03.2007 15:16:00
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey


@joey
Wie kann ich einen voll abgeschriebenen PC zum Teilwert (ist ja dann 0 €) entnehmen? Allenfalls im Anlagevermögen steht er noch mit 1 €, den wir in der EÜR aber doch nicht buchen.[/quote]

Es geht gar nicht anders, da der PC, auch wenn er "buchmässig" mit 0 € ausgewiesen ist, noch einen Restwert hat und seien es nur 50 €. Der muss trotzdem entnommen werden, da hilft leider nix. Gegenbuchung: BE (Entnahme PC) an Privatentnahme.
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

33,697,672 eindeutige Besuche