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WICHTIG: Einige Fragen zu und um EasyCash
dywoo
Hallo Gemeinschaft,

Ich bin grad dabei, mich mit easyCash zu beschäftigen. Da ich als Laie nicht so wirklich durchblicke, hab ich einige Fragen an euch:

Ich bin Kleinunternehmer mit einem Onlineshop, und somit nicht vorsteuerabzugsberechtig, da ich ja keine Mwst. auf meinen Rechnungen ausweisen darf, sondern nur die Bruttopreise.

Wie mache ich das aber nun, wenn ich meine Ausgaben/Einnahmen mit Easycash verbuchen will:

Ich habe z.B. hier meine Telefonrechnung, die zu 90% Privat genutzt wird, muss ich diese mit einem MwsT-Satz mit 0% buchen, oder kann ich diese trotzdem mit den 19% verbuchen??

Bei meinen Ausgaben wie z.B. Template für den Shop, oder Online-Softwareprogrammen, muss ich ja die Ausgabe mit 0% Mwst. verbuchen, da diese Ausgaben rein geschäftlich getätigt wurden??!

Wie ist das eigentlich mit den Konten? Darf ich Konten meiner Wahl anlegen, oder ist das geregelt? HAb jetzt für die Ausgaben "Telefon, Internetzugang" , "Webspace" , "Wareneinkauf" , "Internet-Software, Shopzubehör" und für die Einnahmen "Onlineshop-Umsatz" als Kontonamen erstellt. Ist das so ok? Nur was muss ich dann in das Feld E/Ü-Rechnung für die jeweiligen Konten eintragen?

Und dann noch eine Wichtige Frage zum Schluss:
Was kann ich tun, wenn ich eine Original-Rechnug nicht mehr habe, von einer Einnahme ( rechnung für Kunden ) und von einer Ausgabe ( Telefonrechnung oder Webspaceanbieter??? Habe gehört, der Kontoauszug kann als "Behilsrechnung" ( oder so ähnlich ) auch genutzt werden, und vor den jeweiligen Buchungen, wird dieser fortlaufend nummeriert!! Stimmt das???

Hoffe meine Fragen waren nicht zu lange / bzw. zu viel. Aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank
Dywoo
 
robert wiegner
Da Du "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" bist, gilt für Dich -- wie für einen Privatmenschen -- immer und ausschließlich nur der Buttobetrag. Ignoriere einfach, daß der sich aus Netto plus UmsSt. zusammensetzt. Schau nur auf den Endbetrag. Bei Ausgangsrechnungen von Dir gibt es diese Aufteilung dann ja sowieso nicht.
ECuT geht von Bruttobeträge bei der Eingabe aus. Bedeutet für Dich: Immer 0% UmsSt. Damit da nicht versehentlich was anderes passiert, solltest Du bei den Einstellungen alle UmsSt.-Sätze auf 0 setzen.

Zitat

ich habe z.B. hier meine Telefonrechnung, die zu 90% Privat genutzt wird, muss ich diese mit einem MwsT-Satz mit 0% buchen, oder kann ich diese trotzdem mit den 19% verbuchen??
Den Rechnungsendbetrag (also Brutto, s.o.) nehmen, 10% davon als Betriebsausgabe buchen.

Zitat

Bei meinen Ausgaben wie z.B. Template für den Shop, oder Online-Softwareprogrammen, muss ich ja die Ausgabe mit 0% Mwst. verbuchen, da diese Ausgaben rein geschäftlich getätigt wurden??!
Den Rechnungsendbetrag eingeben, UmsSt. = 0 (s.o.)

Zitat

Darf ich Konten meiner Wahl anlegen, oder ist das geregelt? HAb jetzt für die Ausgaben "Telefon, Internetzugang" , "Webspace" , "Wareneinkauf" , "Internet-Software, Shopzubehör" und für die Einnahmen "Onlineshop-Umsatz" als Kontonamen erstellt. Ist das so ok? Nur was muss ich dann in das Feld E/Ü-Rechnung für die jeweiligen Konten eintragen?
Die Buchungskonten darfst Du erstmal benennen, wie Du möchtest. Nur müssen sie halt verknüpft werden.
Am besten druckst Du Dir erstmal das nackte EÜR-Formular aus. Auf den FA-Seiten gibt es auch Anleitungen zum Ausfüllen, also was wann wohin muß. Mit den eigenen Konten kannst Du Dir teilweise einen Überblick verschaffen, der beim EÜR-Formular vielleicht nicht so gegeben ist. Bspw. landen dort Telefon, Porto und Büromaterial in einem Feld. Deinen "Onlineshop-Umsatz" (und ggf. auch andere Einnahmen) mußt Du mit dem EÜR-Konto "1111 ... Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer" verknüpfen.
"Webspace" kann bei "1192 ... Porto, Telefon etc." landen, muß aber nicht. Software hängt vom Preis ab. >410 Anlage mit jährlicher Abschreibung. <410 GWG. Unter 100 (??) Büromaterial. Zur Not gibt es auch für alles mögliche "übrige Betriebsausgaben".

Zitat

Was kann ich tun, wenn ich eine Original-Rechnug nicht mehr habe, von einer Einnahme ( rechnung für Kunden ) und von einer Ausgabe ( Telefonrechnung oder Webspaceanbieter??? Habe gehört, der Kontoauszug kann als "Behilsrechnung" ( oder so ähnlich ) auch genutzt werden, und vor den jeweiligen Buchungen, wird dieser fortlaufend nummeriert!! Stimmt das???
In beiden Fällen kannst Du selbst einen Einnahme- oder Ausgabe-Beleg anfertigen. Mit den üblichen Daten. Was, wann, wie, warum, wann und wo eingegangen ... Kontoauszug beilegen mußt Du nicht, er sollte aber vorhanden und greifbar sein. Das gilt aber auch für Zahlungen, bei denen Du die Original-Rechnung hast.



Bearbeitet von robert wiegner am 07.03.2007 12:26:16
 
dywoo
@ Robert Wiegner, erst mal ein grosses Dankeschön für diese ausführliche Beschreibung, denoch bleiben einige Fragen bzw. Kommentare offen :

Zitat

robert wiegner geschrieben:


[quote] Den Rechnungsendbetrag (also Brutto, s.o.) nehmen, 10% davon als Betriebsausgabe buchen.


Diese wird dann mit dem Privatanteil-Split berechnet, wobei 90% wieder in die Einnahmen fliessen von der Telefonrechnug ?! Warum hab ich nicht wirklich verstanden, hab nur hier im Forum gelesen, das das FA das so haben möchste...


Zitat

Die Buchungskonten darfst Du erstmal benennen, wie Du möchtest. Nur müssen sie halt verknüpft werden.
Am besten druckst Du Dir erstmal das nackte EÜR-Formular aus. Auf den FA-Seiten gibt es auch Anleitungen zum Ausfüllen, also was wann wohin muß. Mit den eigenen Konten kannst Du Dir teilweise einen Überblick verschaffen, der beim EÜR-Formular vielleicht nicht so gegeben ist. Bspw. landen dort Telefon, Porto und Büromaterial in einem Feld. Deinen "Onlineshop-Umsatz" (und ggf. auch andere Einnahmen) mußt Du mit dem EÜR-Konto "1111 ... Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer" verknüpfen.
"Webspace" kann bei "1192 ... Porto, Telefon etc." landen, muß aber nicht. Software hängt vom Preis ab. >410 Anlage mit jährlicher Abschreibung. <410 GWG. Unter 100 (??) Büromaterial. Zur Not gibt es auch für alles mögliche "übrige Betriebsausgaben".


Mit Internet Software sind Anbieter gemeint, dessen Angebot nur über die Internetseite bearbeitbar ist, in diesem Sinne eine "Online-Software" mit festen Monatsbeitrag unter 100 €.

MFG

Dywoo
 
robert wiegner
wg. Privat-Split:
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für solche Gemischt-Kosten.

Entweder Du machst es so, wie ich oben erwähnt habe (was sich bei einer so eindeutigen Aufteilung 90:10 anbietet). Also einfach den betrieblichen Anteil buchen.

Oder Du läßt die Telefonrechnung komplett betrieblich laufen. Buchst Sie zu 100% als Ausgabe. Dann kommt der Privat-Split zum Tragen. Heißt: Du als Firma verkaufst Dir als Privatperson die Nutzung des Telefons. Und ob Du es Dir verkaufst oder jemand anderem: Die Leistungsentnahme muß bezahlt werden und generiert Dir als Firma eine Einnahme.

Aber, wie gesagt: Bei so einer eindeutigen 90:10 Teilung würde ich der Einfachheit halber immer nur die 10% buchen, Kopie der Gesamtrechnung beilegen und Vermerk: "betriebl. Anteil = 10%"

Die lfd. Kosten für die "Online-Software" würde ich unter "übrige Betriebsausgaben" buchen. Falls es Shop-Software ist, könnte man es ggf. auch mit als Telekommunikationskosten (Provider etc.) unter "Telefon, Porto, trallala" summieren. Aber "übrige Betr.ausgaben" schiene mir da etwas sinnvoller.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.03.2007 16:24:40
 
dywoo
hab mal gehört, wenn der Anschluß gar nicht auf meinen Namen läuft, kann ich diesen gar nicht mit angeben. Wie verhält sich das aber, wenn der Telefonbetrag aber immer von meinem Konto aus beglichen wird.

Genügt auch da eine Kopie vom Kontoauszug, hab ja geschrieben, das ein paar Rechnungen fehlen Sad ?

mfg
Dywoo
 
robert wiegner
Wenn Du die Zahlung nachweisen kannst, sehe ich da nicht wirklich ein Problem. Aber irgendwer muß doch die Belege haben, oder nicht?
 
dywoo
ja normal schon, nur ist beim Umzug irgenddwie was ziemlich schiefgelaufen, deswegen muss ich rein auf Kontoauszüge zurückgreifen Sad
 
Thomas R
Dann nimm am Besten eine Erklärung des Eigentümers des Telefonanschlusses zu deinen Buchungsunterlagen, das du der Zahler bist. Da du ja die Unterlagen 10 Jahre aufheben musst, hättest du ggfs. vielleicht mal später ein Nachweisproblem.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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