Ich bin grad dabei, mich mit easyCash zu beschäftigen. Da ich als Laie nicht so wirklich durchblicke, hab ich einige Fragen an euch:
Ich bin Kleinunternehmer mit einem Onlineshop, und somit nicht vorsteuerabzugsberechtig, da ich ja keine Mwst. auf meinen Rechnungen ausweisen darf, sondern nur die Bruttopreise.
Wie mache ich das aber nun, wenn ich meine Ausgaben/Einnahmen mit Easycash verbuchen will:
Ich habe z.B. hier meine Telefonrechnung, die zu 90% Privat genutzt wird, muss ich diese mit einem MwsT-Satz mit 0% buchen, oder kann ich diese trotzdem mit den 19% verbuchen??
Bei meinen Ausgaben wie z.B. Template für den Shop, oder Online-Softwareprogrammen, muss ich ja die Ausgabe mit 0% Mwst. verbuchen, da diese Ausgaben rein geschäftlich getätigt wurden??!
Wie ist das eigentlich mit den Konten? Darf ich Konten meiner Wahl anlegen, oder ist das geregelt? HAb jetzt für die Ausgaben "Telefon, Internetzugang" , "Webspace" , "Wareneinkauf" , "Internet-Software, Shopzubehör" und für die Einnahmen "Onlineshop-Umsatz" als Kontonamen erstellt. Ist das so ok? Nur was muss ich dann in das Feld E/Ü-Rechnung für die jeweiligen Konten eintragen?
Und dann noch eine Wichtige Frage zum Schluss:
Was kann ich tun, wenn ich eine Original-Rechnug nicht mehr habe, von einer Einnahme ( rechnung für Kunden ) und von einer Ausgabe ( Telefonrechnung oder Webspaceanbieter??? Habe gehört, der Kontoauszug kann als "Behilsrechnung" ( oder so ähnlich ) auch genutzt werden, und vor den jeweiligen Buchungen, wird dieser fortlaufend nummeriert!! Stimmt das???
Hoffe meine Fragen waren nicht zu lange / bzw. zu viel. Aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank
Dywoo
Da Du "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" bist, gilt für Dich -- wie für einen Privatmenschen -- immer und ausschließlich nur der Buttobetrag. Ignoriere einfach, daß der sich aus Netto plus UmsSt. zusammensetzt. Schau nur auf den Endbetrag. Bei Ausgangsrechnungen von Dir gibt es diese Aufteilung dann ja sowieso nicht.
ECuT geht von Bruttobeträge bei der Eingabe aus. Bedeutet für Dich: Immer 0% UmsSt. Damit da nicht versehentlich was anderes passiert, solltest Du bei den Einstellungen alle UmsSt.-Sätze auf 0 setzen.
Zitat
ich habe z.B. hier meine Telefonrechnung, die zu 90% Privat genutzt wird, muss ich diese mit einem MwsT-Satz mit 0% buchen, oder kann ich diese trotzdem mit den 19% verbuchen??
Den Rechnungsendbetrag (also Brutto, s.o.) nehmen, 10% davon als Betriebsausgabe buchen.
Zitat
Bei meinen Ausgaben wie z.B. Template für den Shop, oder Online-Softwareprogrammen, muss ich ja die Ausgabe mit 0% Mwst. verbuchen, da diese Ausgaben rein geschäftlich getätigt wurden??!
Den Rechnungsendbetrag eingeben, UmsSt. = 0 (s.o.)
Zitat
Darf ich Konten meiner Wahl anlegen, oder ist das geregelt? HAb jetzt für die Ausgaben "Telefon, Internetzugang" , "Webspace" , "Wareneinkauf" , "Internet-Software, Shopzubehör" und für die Einnahmen "Onlineshop-Umsatz" als Kontonamen erstellt. Ist das so ok? Nur was muss ich dann in das Feld E/Ü-Rechnung für die jeweiligen Konten eintragen?
Die Buchungskonten darfst Du erstmal benennen, wie Du möchtest. Nur müssen sie halt verknüpft werden.
Am besten druckst Du Dir erstmal das nackte EÜR-Formular aus. Auf den FA-Seiten gibt es auch Anleitungen zum Ausfüllen, also was wann wohin muß. Mit den eigenen Konten kannst Du Dir teilweise einen Überblick verschaffen, der beim EÜR-Formular vielleicht nicht so gegeben ist. Bspw. landen dort Telefon, Porto und Büromaterial in einem Feld. Deinen "Onlineshop-Umsatz" (und ggf. auch andere Einnahmen) mußt Du mit dem EÜR-Konto "1111 ... Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer" verknüpfen.
"Webspace" kann bei "1192 ... Porto, Telefon etc." landen, muß aber nicht. Software hängt vom Preis ab. >410 Anlage mit jährlicher Abschreibung. <410 GWG. Unter 100 (??) Büromaterial. Zur Not gibt es auch für alles mögliche "übrige Betriebsausgaben".
Zitat
Was kann ich tun, wenn ich eine Original-Rechnug nicht mehr habe, von einer Einnahme ( rechnung für Kunden ) und von einer Ausgabe ( Telefonrechnung oder Webspaceanbieter??? Habe gehört, der Kontoauszug kann als "Behilsrechnung" ( oder so ähnlich ) auch genutzt werden, und vor den jeweiligen Buchungen, wird dieser fortlaufend nummeriert!! Stimmt das???
In beiden Fällen kannst Du selbst einen Einnahme- oder Ausgabe-Beleg anfertigen. Mit den üblichen Daten. Was, wann, wie, warum, wann und wo eingegangen ... Kontoauszug beilegen mußt Du nicht, er sollte aber vorhanden und greifbar sein. Das gilt aber auch für Zahlungen, bei denen Du die Original-Rechnung hast.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.03.2007 11:26:16
@ Robert Wiegner, erst mal ein grosses Dankeschön für diese ausführliche Beschreibung, denoch bleiben einige Fragen bzw. Kommentare offen :
Zitat
robert wiegner geschrieben:
[quote] Den Rechnungsendbetrag (also Brutto, s.o.) nehmen, 10% davon als Betriebsausgabe buchen.
Diese wird dann mit dem Privatanteil-Split berechnet, wobei 90% wieder in die Einnahmen fliessen von der Telefonrechnug ?! Warum hab ich nicht wirklich verstanden, hab nur hier im Forum gelesen, das das FA das so haben möchste...
Zitat
Die Buchungskonten darfst Du erstmal benennen, wie Du möchtest. Nur müssen sie halt verknüpft werden.
Am besten druckst Du Dir erstmal das nackte EÜR-Formular aus. Auf den FA-Seiten gibt es auch Anleitungen zum Ausfüllen, also was wann wohin muß. Mit den eigenen Konten kannst Du Dir teilweise einen Überblick verschaffen, der beim EÜR-Formular vielleicht nicht so gegeben ist. Bspw. landen dort Telefon, Porto und Büromaterial in einem Feld. Deinen "Onlineshop-Umsatz" (und ggf. auch andere Einnahmen) mußt Du mit dem EÜR-Konto "1111 ... Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer" verknüpfen.
"Webspace" kann bei "1192 ... Porto, Telefon etc." landen, muß aber nicht. Software hängt vom Preis ab. >410 Anlage mit jährlicher Abschreibung. <410 GWG. Unter 100 (??) Büromaterial. Zur Not gibt es auch für alles mögliche "übrige Betriebsausgaben".
Mit Internet Software sind Anbieter gemeint, dessen Angebot nur über die Internetseite bearbeitbar ist, in diesem Sinne eine "Online-Software" mit festen Monatsbeitrag unter 100 €.
wg. Privat-Split:
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten für solche Gemischt-Kosten.
Entweder Du machst es so, wie ich oben erwähnt habe (was sich bei einer so eindeutigen Aufteilung 90:10 anbietet). Also einfach den betrieblichen Anteil buchen.
Oder Du läßt die Telefonrechnung komplett betrieblich laufen. Buchst Sie zu 100% als Ausgabe. Dann kommt der Privat-Split zum Tragen. Heißt: Du als Firma verkaufst Dir als Privatperson die Nutzung des Telefons. Und ob Du es Dir verkaufst oder jemand anderem: Die Leistungsentnahme muß bezahlt werden und generiert Dir als Firma eine Einnahme.
Aber, wie gesagt: Bei so einer eindeutigen 90:10 Teilung würde ich der Einfachheit halber immer nur die 10% buchen, Kopie der Gesamtrechnung beilegen und Vermerk: "betriebl. Anteil = 10%"
Die lfd. Kosten für die "Online-Software" würde ich unter "übrige Betriebsausgaben" buchen. Falls es Shop-Software ist, könnte man es ggf. auch mit als Telekommunikationskosten (Provider etc.) unter "Telefon, Porto, trallala" summieren. Aber "übrige Betr.ausgaben" schiene mir da etwas sinnvoller.
Bearbeitet von robert wiegner am 07.03.2007 15:24:40
hab mal gehört, wenn der Anschluß gar nicht auf meinen Namen läuft, kann ich diesen gar nicht mit angeben. Wie verhält sich das aber, wenn der Telefonbetrag aber immer von meinem Konto aus beglichen wird.
Genügt auch da eine Kopie vom Kontoauszug, hab ja geschrieben, das ein paar Rechnungen fehlen ?
Dann nimm am Besten eine Erklärung des Eigentümers des Telefonanschlusses zu deinen Buchungsunterlagen, das du der Zahler bist. Da du ja die Unterlagen 10 Jahre aufheben musst, hättest du ggfs. vielleicht mal später ein Nachweisproblem.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?