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KFZ-Veräußerung
Tom-HH
Hallo an das Forum.... ,


als Steuerdummy hab ich eine Frage:

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink

Im Gegensatz zu einem Verkauf an einen Händler, der mir bei einem Neukauf erheblich mehr zahlen wird und mir dadurch eine höhere (nicht gewollte) Betriebseinnahme beschert???????SadSad

Hat jemand Erfahrung oder einen guten Rat????


Danke im Voraus!


Tom

 
Laurius

Zitat

Ist es möglich einen betrieblich genutzten Gebrauchtwagen (über 3 Jahre abgeschrieben) jetzt an privat günstig zu verkaufen (auch innerhalb der Familie als Geschenk z.B......) und dann dann einen relativ gering geschätzen Wert hierfür als Einnahme zu buchen?Wink


Klaro - günstig geht.

Aber: auf jeden Fall Notizen machen, Quittung erstellen (z. B. KFZ mit erheblichen Mängeln veräußert).
Ich hab´ meiner Frau vor zwei Jahren unseren Astra (Wert ca. 2.000 €) für 500 € verkauft (Bareinnahme) - kein Problem.

Gruß Laurius
 
Thomas R
Im Falle einer Betriebsprüfung ein nichts ganz ungfährliche Vorgehensweise. Das FA könnte dir Gestaltungsmißbrauch vorwerfen und dann kann es teuer werden.

Ich würde über eine Netzrecherche entsprechende Vergleichsangebote ermitteln und diesen Wert ansetzen. Ggf. kann man ja mit dem Händler sprechen und einen niedrigeren Ankaufswert gegen einen höheren Rabatt eintauschen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
robert wiegner

Zitat

Gestaltungsmißbrauch
... ist aber ein schönes Wort ;o)
Heißt das offiziell so?
___

An die Vorredner(-schreiber) ... das ECuT-Forum läßt sich übrigens prächtig von außen ergoogeln. Soll heißen: Bestimmte Formulierungen oder Überlegungen würde ich eher auf PNs beschränken. Nur so, als Ratschlag ;o)
 
Tom-HH
....den möchte ich natürlich nicht betreiben. Aber auch ich muss meine "Mäuse" zusammenhalten, auch wenn einige Auslegungen so im Grenzbereich sind.

Der Gesetzgeber hat ja durchaus die Möglichkeit, die Dinge klar und eindeutig zu texten (aber ich denke, dass möchten einige Lobbyisten garnicht...). Ich interpretiere jedenfalls alles als Durchschnittsbürger und damit Basta!

Auf jeden Fall Danke für die Antworten!!!

Und wer weiss: Vielleicht ist ein Maulwurf unter uns...CoolCoolCool.....kleiner Scherz....

Gruss


aus Hamburg
 
Thomas R
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink
Bearbeitet von Thomas R am 11.03.2007 17:20:43
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
@robert

Gestaltungsmissbrauch heißt korrekt "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und findet sich in § 42 der Abgabenordnung (AO). Smile

@Tom_HH
Natürlich kann jeder so buchen wie er persönlich will Wink. Aber was du als Mobile in den Aufwand buchst, muß irgendwann auch mal wieder raus. Und, die Prüfer sind ja nicht auf den Kopf gefallen - und wegen ein paar € würde ich mich mit denen nicht anlegen.

Man lebt ja schliesslich von seinem beruflichen Erfolgen und nicht von "Nebenkriegsschauplatz Steuerkampf". Wink



Gestaltungsmissbrauch ist eigenlich was anderes, hierbei wählt man eine zivilrechtlich korrekte Vertragsgestaltung, um Besteuerungsnormen zu umgehen. Dem setzt der Gesetzgeber mit § 42 AO einen Riegel vor. Die Vertragsgestaltung darf aber nicht erkennbar gegen das Steuerrecht verstossen, denn dann muss man, weil eben offenkundig, ja nicht durch Auslegung die steuerliche Unwirksamkeit ermitteln, ist ja irgendwo einleuchtend.

Wenn ich einen betrieblichen PKW zu "billig" verkaufe, verstosse ich damit bereits, wirksamer Vertrag hin oder her, gegen die Bewertungsvorschriften des EStG. Die Verbilligung in euerm Kaufvertrag wird vom FA als Entnahme aufgefasst (§§ 4, 6 EStG), die mit dem Teilwert (etwa Marktwert) gewinnerhöhend zu erfassen ist. Denn nichts kann das Betriebsvermögen unter diesem Wert verlassen, damit der Totalgewinn der unternehmerischen Tätigkeit, also auch die stillen Reserven, besteuert wird. Klartext: wenn die Karre nicht wirkliche Mängel aufweist, ist es ein steuerliches Risiko sie "herzuschenken".
Bearbeitet von joey am 19.03.2007 16:01:04
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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