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Wie und wann buche ich Ust. f. Bauleistungen nach § 13b UStG?
Thom@s
Führt ein Auftraggeber selbst Bauleistungen nach 13b UStG aus, schuldet er für alle empfangenen Bauleistungen die Umsatzsteuer.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980...__13b.html

Hallo,
kennt sich damit jemand aus?
Danke + Gruß
Thom@s

 
joey
Die Vorschrift sollte wohl die Schwarzarbeit in der Baubranche verhindern, bzw. auch die USt-Ausfälle verhindern, die aufgetreten sind, als zwielichtige Baufirmen ihre Mitarbeiter entlassen und in die Scheinselbständigkeit gezwungen haben. Das ging dann nach dem Motto ... bist mir leider zu teuer, aber schreib mir doch einfach eine Rechnung (zwinker!).

Die armen Leute waren damit aber überfordert, gingen Pleite und der Staat wartet heute noch auf das Geld.

Historisch fusst der Steuerabzug des 13 b auf den alten §§ 51ff der UStDV, § 50 a EStG, die den Steuerabzug von Ausländern geregelt haben, z.B. eine polnische Baufirma erbrachte Bauleistungen in Deutschland als Subunternehmer, der Bauträger hatte dann von der Gegenleistung die Steuern einzubehalten. Diese Vorschrift wurde mittlerweile auch auf Inländer ausgedehnt, wegen der obigen Ausführung.

Hat der Subunternehmer eine inländische Steuernummer lässt er sich einfach von dem Abzug befreien, schreibt eine Rechnung (netto ohne USt) und der Bauträger übernimmt den Rest, da für ihn die USt eine abzugsfähige Vorsteuer wäre, läuft das ganze Geschäft ohne das Geld an das FA fliesst, aber wenn ein Privatmann dazwischen geschaltet ist, haftet der Bauträger für mögliche Ausfälle, ist ein eigentlich einfaches Prinzip. Mehr Info siehe unten.

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3503324_N9590_L20_D0_I636.html
Bearbeitet von joey am 22.03.2007 20:23:28
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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