Ich zitier mich jetzt einfach mal selbst aus dem anderen Thread von gestern und vorgestern ;o)
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=5&thread_id=449
1. 70% netto auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 0)
2. 30% netto auf Bewirtung nicht abziehbar (UmsSt. = 0)
3. 100% netto auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 16)
4. 100% netto _mit Minuszeichen_ auf Bewirtung Abziehbar (UmsSt. = 0)
Vielleicht probierst Du es einfach mal so und schaust, was im offiziellen EÜR-Formular dann ankommt.
Also -- ich habs eben mal selbst getestet. Ein Bewirtungsbetrag von 100 netto plus 19 UmsSt.
Wenn Du das so eingibst, wie von mir vorgeschlagen, passiert in der offiziellen EÜR (dem Formular) genau das, was passieren soll. Imho.
70 landen bei abziehbar.
30 bei nicht abziehbar.
19 bei geleisteter Vorsteuer.
Als Betriebsausgaben in der Summe entstehen 89 EUR.
So ist richtig. Korrekter geht es nicht.
Was als Problem bleibt, wie schon im anderen Thread erwähnt, daß die ECuT interne "Einnahme-Überschußrechnung" (die unformelle Liste, die eigentlich nur der Vorläufer des Formulars war) das nicht richtig abbilden kann, da dort nicht zwischen abziehbar und nicht abziehbar unterschieden wird, sondern einfach nur zwischen Einnahmen und Ausgaben. Im Gegensatz zu den korrekten 89,- EUR Betriebsausgaben stehen dort 119 ... was ich aber einfach ignorieren würde.
Wichtich iss im Formulah! ;o))
Du könntest natürlich jetzt hingehen, und nochmal 30 EUR als Einnahme buchen, wie Thomas es vorgeschlagen hatte. Dann aber auf ein Konto, was Du _nicht_ den Feldern des EÜR-Formulars zugewiesen hast. Dann hättest Du im Ergebnis beide Formulare/Listen gleich, müßtest aber immer daran denken, dieses Konto nie zuzuordnen, weil sonst Dein Ergebnis verfälscht würde.
Bearbeitet von robert wiegner am 29.01.2007 15:19:55
Sorry Robert. Ich buche aber die 30€ nicht zusätzlich sondern habe nur eine andere Vorgehensweise vorgeschlagen, die ich auch so bebuche - die versteht mein FA. Meine EÜR stimmt mit EC&T überein :-).
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
wenn euer EÜR-Formular korrekt erfasst ist, dann solltet ihr keine Probleme haben. Diejenigen, die die Abweichung in der EÜR stört, kann ich beruhigen, die Abweichung ist technisch nicht anders zu bewerkstelligen und somit gewollt.
Eine Korrektur des nichtabziehbaren Teiles der Bew.kosten als fiktive Betriebseinnahmen ist deshalb unzulässig, weil diese Kosten tatsächlich B e t ri e b s a u s g a b e n sind! Sie sind lediglich nicht abzugsfähig, gemäß § 4 Abs. 5 EStG, wobei der Vorsteuerabzug aus den 30 %-Anteil die ertragsteuerlich nicht anerkannt werden, trotzdem nach § 15 (1a) UStG abgezogen werden kann.
Dieser Kostenanteil ist auch nicht etwa privat veranlasst und der Betriebsausgabenabzug deshalb mit "fiktiven" Betriebseinnahmen über Privatentnahmen zu neutralisieren, s. hierzu R 4.10 (1) S. 3 EStR, nein, die Korrektur muss a u s s e r h a l b der EÜR erfolgen, indem man ihn auf den, inkl. der 100-%igen Bewirtungskosten, ermittelten Gewinn hinzuaddiert und dann den Betrag in der Anlage GSE erfasst. Zudem muss den besonderen Aufzeichnungspflichten für nichtabzugsfähige Betriebsausgaben entsprochen werden, deshalb sind die Bewirtungskosten zu 100 % (!), auf einem besonderen Konto auszuweisen und nicht etwa nur die 70 %, die abziehbar sind. Wenn das nicht klar erfolgt, kann man den vollen BA- und den Vorsteuerabzug verlieren. Ich hoffe, dass das etwas klarer verständlich war.Bearbeitet von joey am 20.03.2007 17:53:04
joey schrieb:...Korrektur muss a u s s e r h a l b der EÜR erfolgen...
Dank an joey für den äußerst anregenden + belebenden Beitrag.
Bewirtungskosten (ich fasse mal kurz zusammen):
1. enthaltene Vorsteuerbeträge sind nach aktueller Rechtslage komplett abziebbar
(vorrausgesetzt Beleg-Mindestanforderungen + Aufzeichnungspflichten werden erfüllt)
2. sind (lt. joey) als Betriebsausgabe zu 100% in der Buchhaltung zu führen
3. der nichtabzugsfähige Privatanteil (derzeit 30%) darf sich nicht gewinnmindernd auswirken
Mir will nur nicht so recht einleuchten, warum ich für den nichtabzugsfähigen Privatanteil "joey's Schattenbuchhaltung" (außerhalb der EÜR) einführen soll/muss.
Deshalb das folgende, kostruiere EasyCash&Tax-Buchungsbeispiel, welches nach meiner Auffassung die fiskalischen EÜR-Anforderungen erfüllt (zumindest rein buchungstechnisch betrachtet):
Nach meiner Auffassung wäre bei folgenden Betriebsausgaben analog zu verfahren, sofern ein nichtabzugsfähiger Privatanteil gegeben ist:
(Feldzuordnung lt. EÜR-Formular)
167- Privatanteil übrige Schuldzinsen
(korrespondierend mit Feld: 179)
164- Privatanteil Geschenke f.Geschäftsfreunde
(korrespondierend mit Feld: 174
168- Privatanteil Sonstige abziehbare Betriebsausgaben
(korrespondierend mit Feld: 177)
142- Privatanteil f.Fahrten zw.Wg.u.Betriebsstätte
(korrespondierend mit Zeilen/Feldern: 21/130 + 25/140 + 32/178)
usw.
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
das kann man ja alles so handhaben, die korrekt Handhabung ist schon die von mir beschriebene, das habe ich auch erst durch eine gewisse Berufspraxis mir aneignen müssen:
Das eigentliche Problem sehe ich in der besonderen Aufzeichnungspflicht für nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, ergo, die angesprochenen Bewirtungskosten, die zeitnah aufgezeichnet werden müssen (innerhalb von 10 Tagen!), die in ein gesondertes Verzeichnis gehören, z.B. Konto unter ect,, bzw. als Originalbelege, die einige formale Anforderungen erfüllen müssen, gesondert von anderen Belegen aufbewahrt werden sollen.
Wenn diese Bewirtungskosten also nicht
1.) gesondert und geordnet aufbewahrt und zeitnah aufgezeichnet werden (Belegsystem ohne EDV) bzw.,
2.) nicht auf einem separaten EDV-Konto ("Bewirtungskosten" zu 100 % aufgezeichnet werden,
dann ist die unvermeidliche Rechtsfolge gemäss § 4 Abs. 7 EStG dass die Kosten eben zu 100 % und nicht etwa nur zu 30 % nicht abzugsfähig werden und dann bei einer Steuerprüfung oder vom Sachbearbeiter des FA "rausgewerfen" werden können, ohne dass man eine Chance hat, seinen Fehler zu korrigieren! Das sollte man sich mal in Ruhe runtergehen lassen.
joey schrieb:...Korrektur muss a u s s e r h a l b der EÜR erfolgen...
Irgendwie muss ich joey nun doch etwas beipflichten, denn meines Wissens ist es in EC&T derzeitig noch nicht möglich, ein gewinnneutrales (ergebnisneutrales) Konto zu führen.
Das Ergebnis meiner vorstehenden Beispielrechnung bewirkt zwar den korrekten Eintrag im EÜR-Formular, EC&T-intern wirkt sich die 3. Buchung (mit dem Privatanteil) derzeit noch gewinnerhöhend aus, was so nicht sein darf (siehe -> Drucken -> Einnahme-Überschussrechnung).
Abhilfe schafft da nur eine Änderung im Programm selbst - oder sehe ich das falsch?
Gruß Thom@s
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@joey
Ist es nicht so, dass die EÜR für die reine steuerliche Seite unserer Gewinn/Verlustrechnung gemacht wurde. Wir buchen ja genau deshalb mit EC&T, da wir keine doppelte Buchführung betreiben.
Ziel bei der Buchung von bewirtung ist es doch, das wir die USt zu 100% buchen können, der Nettobetrag aber nur zu 70% als aufwand steuerlich geltend gemacht werden darf.
Wenn ich aber, auf einem eigenen Konto und auch als eigene Rubrik bei den Belegen die 100% nachweisen muß, dann ist doch die einfachste Buchung wirklich die:
- 100% Bruttobuchung als Ausgabe mit 19% USt
- 30% Nettobuchung als Einnahme mit 0% USt.
Steuerlich mindere ich meinen Gewinn damit nur um die erlaubten 70%.
Warum komplizierter buchen?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Thomas Riemann schrieb: Ist es nicht so, dass die EÜR für die reine steuerliche Seite unserer Gewinn/Verlustrechnung gemacht wurde
Aus der Buchhaltung lassen sich auch wertvolle Hinweise zur Unternehmensentwicklung (Rentabilitätsbetrachtung, Liquiditätsüberwachung, etc.) gewinnen.
Darüber hinaus sollte die EÜR als Entscheidungshilfe bei Investitionsplanungen und der Ermittlung des Fremdkapitalbedarfs herangezogen werden.
Die EÜR kann aber auch Zünglein an der Waage sein, wenn ein Banker über Kontokorrent … und/oder Höhe einer möglichen Kreditvergabe entscheidet.
Zitat
Thomas Riemann schrieb: Warum komplizierter buchen?
Weil der Privatanteil (in dem von mir aufgeführten Bsp. = 30,00 EUR Nettobetrag) ansonsten NICHT automatisch ins EÜR-Formular (Feld 165 -> nicht abziehbarer Privatanteil Bewirtungskosten) übertragen wird.
NACHTRAG:
Zitat
Thomas Riemann schrieb: ...die einfachste Buchung...
- 30% Nettobuchung als Einnahme mit 0% USt.
Zitat Anfang:
Eine Korrektur des nichtabziehbaren Teiles der Bew.kosten als fiktive Betriebseinnahmen ist deshalb unzulässig, weil diese Kosten tatsächlich B e t ri e b s a u s g a b e n sind! Sie sind lediglich nicht abzugsfähig, gemäß § 4 Abs. 5 EStG, wobei der Vorsteuerabzug aus den 30 %-Anteil die ertragsteuerlich nicht anerkannt werden, trotzdem nach § 15 (1a) UStG abgezogen werden kann.
Zitat Ende
Quelle: Beitrag aus diesem Thread, der am 15-03-07 um 19:26 Uhr von joey verfasst wurde.
Hinweis: Eine gleichgelagerte Problematik wurde ebenfalls in folgendem Thread von joey sehr gut erörtert: https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=212Bearbeitet von Thom@s am 21.03.2007 14:04:51
Gruß Thom@s
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?