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AFA Unterschied zu DATEV
Holgi
Hallo, ich arbeite seit Jahren mit ECT und habe meine Steuerberaterin immer wieder gebeten, mir Ihre Buchungsjournale aus DATEV zu exportieren. --> um ihr zukünftig möglichst immer besser zuzuarbeiten (Übertrag auf Kivitendo, Export im DATEV-Format, aber das ist ein anderes Thema).
Leider war mir bisher gar nicht aufgefallen, dass es bei den Abschreibungen ganz geringfügige Abweichungen gibt:

ECT hat monatsgenaue AFA, DATEV verwendet tagesgenaue. Darüber sind die Abweichungen zu erklären
Frage: Außer, dass ich nun die Abschreibungen über Excel zukünftig von Hand buche: habe ich da irgendwo was übersehen?

Bsp.: Anschaffung 06.10.2022, Abschreibung über 8 Jahre, monatsgenaue AFA in ECT ergibt 66,62€ in 2022.
DATEV errechnet 67,83€.
 
Thomas R
Ich zitiere mal aus dem Netz: Im deutschen Steuerrecht ist die monatsgenaue Abschreibung der Regelfall, während eine tagesgenaue Abschreibung nur in Ausnahmefällen erforderlich ist.
Für die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG gilt: Bei linearen Abschreibungen (§ 7 Abs. 1 EStG) erfolgt die Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung. Das bedeutet: Ein voller Monatsbetrag wird angesetzt, unabhängig davon, an welchem Tag des Monats die Anschaffung erfolgt ist.

Eine tagesgenaue Abschreibung ist nicht der Regelfall, kommt aber z. B. in folgenden Fällen vor: Bei der Zwischenveräußerung eines Gebäudes kann ausnahmsweise eine tagesgenaue Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen. Grundlage: Verwaltungsanweisungen (z. B. R 7.4 EStR) oder vertragliche Regelungen.

Rechtsgrundlagen:
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA): „… in gleichen Jahresbeträgen, bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zeitanteilig … ab dem Monat der Anschaffung oder Herstellung.“
- R 7.4 EStR – Einkommensteuer-Richtlinien zur AfA Enthält nähere Verwaltungshinweise zur zeitanteiligen Abschreibung.
- H 7.4 EStH – Hinweise zu Einzelfällen (Einkommensteuer-Handbuch)
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Holgi
Herzlichen Dank für die kompetente Antwort, aber ich fürchte, das würde jetzt drauf rauslaufen, dass ich dem Steuerbüro mitteile, dass sie DATEV falsch nutzen!? Smile
 
Holgi
Herzlichen Dank für die kompetente Antwort, aber ich fürchte, das würde jetzt drauf rauslaufen, dass ich dem Steuerbüro mitteile, dass sie DATEV falsch nutzen!? Smile
 
Holgi
Ich habe in der DATEV-Doku nachgeschaut:
"Die Abschreibungsberechnung (ob monats- oder taggenau) kann in den Stammdaten gesteuert werden.
In Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten | Steuerungsdaten | AfA bei abweichendem WJ-Beginn (AfA bei abweichendem WJ-Ende) wählen Sie "Taggenaue AfA-Berechnung"."
Da ich auch noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft habe, hat das so also schon seine Richtigkeit (abweichendes Wirtschaftsjahr).
 
Thomas R
Wir reden hier über die EÜR, sprich einfache Buchführung und die allgemeingültige Gesetzesgrundlage. Die DATEV beschäftigt sich ausschließlich mit der "Doppelten Buchführung". Die interessiert hier aber nicht.

Nachtrag:
Auch unterjährig wird monatsgenau abgeschrieben. Anschaffung z.B. 16.04.xx sind 9 Monate.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Holgi
Der Anspruch der doppelten Buchführung ist ja, dass am Ende des Tages dasselbe rauskommt wie bei der EÜR :-). Danke trotzdem, ich sehe das Problem bei DATEV :-)
 
Holgi
Kleiner Nachtrag für den, den es interessiert:
Der Unterschied kommt aus der Einstellung "optimiert" bei DATEV. Es ist also schon eine "monatsgenaue Abschreibung". Mehr Infos dazu u.a. hier:
https://www.datev-community.de/t5/Bet...-p/14950#_
Das will ich gar nicht nachbilden :-)
 
mielket
Hmm, der offizielle Anspruch der doppelten Buchführung ist es z.B. das Fremdkapital besonders auszuweisen, damit Bilanzierer wissen wie dolle sie im Kapitalismus noch zocken dürfen -- fragt man einen Betriebswirt.

Fragt man einen Soziologen ist soziales Distinktionsbedürfnis der Steuerberaterkaste bestimmt ein Faktor, so wie bei den Medizinern, die nur latein reden, wenn es um Krankheiten geht.

"Aus Vereinfachungsgründen kann die Abschreibung monatsgenau berechnet werden, wobei der Monat des Zugangs als voller Monat berücksichtigt wird. Dieser Vorgehensweise entspricht die steuerliche Berechnung der zeitanteiligen Berechnung der Abschreibung im Zugangsjahr nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG." (Quelle)

Vereinfachung ist bei EC&T der Default, bei DATEV/Steuerberatern ist Verkomplizierung der Default, um im eigenen "Drill" zu bleiben und das Chaos des gesunden Menschenverstands ein Stück weit außen vor zu lassen. Das ist der eigentliche Unterschied.

Ich könnte tagesgenaue AfA einbauen, wenn wir das brauchen... Brauchen wir es? Früher jedenfalls wurde es nur in Sonderfällen benutzt wie bei der Insolvenz. Gibt es Bestrebungen, tagesgenaue AfA auch für Normalsterbliche relevant zu machen (Rechtsquelle)?

Ein Hinweis noch: Beim abweichenden Buchungsjahr hat EC&T noch den einen oder anderen blinden Fleck -- dort würde ich im Fall von Abweichungen doch der doppelten Buchführung des Steuerberaters den Vorzug geben.
Bearbeitet von mielket am 15.09.2025 09:34:24
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Holgi
Grin
Nein, tagesgenaue AfA sind nicht notwendig.
Um es nochmals klarzustellen (ging vielleicht unter):
- DATEV hat standardmäßig bei linearen Abschreibungen die Einstellung "optimiert". Es handelt sich hier um monatsgenaue Abschreibungen, die "optimiert" werden. Dazu werden Rundungen durchgeführt und die Centbeträge der Abschreibungssumme aufs erste Jahr draufgeschlagen. Der Rest wird dann auch noch irgendwie "optimiert". Nix, was aus meiner Sicht irgendwie Sinn macht, aber gut, die Steuerberater und Finanzämter scheinen mit dieser Verkomplizierung einverstanden zu sein. Tut mir leid, dass ich da ein Fass aufgemacht hatte. Nach meiner ersten Überschlagung sah es einfach so aus, als ob das tagesgenaue Abschreibungen seien. Das hat jetzt auch nichts mit einem geänderten Wirtschaftsjahr zu tun.
 
mielket
Das hat nichts mit Optimierung zu tun, sondern ist der Notwendigkeit geschuldet, dass die einzelnen AfA-Raten am Ende centgenau dem Anschaffungsbetrag entsprechen müssen. Wenn es bei den Raten Bruchteile von Cents gibt, rundet EC&T die ersten Jahre entsprechend auf. Alles aufs erste Jahr draufzuschlagen halte ich für eine unschöne Methode.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Ich glaube nicht, dass der Einbau der Möglichkeit einer tagesgenauen AfA nicht notwendig ist. Sollte ein User - ich lese hier seit 2005 mit - tatsächlich mal einen Sonderfall haben - hier m.W. nie nachgefragt - und die Finanzverwaltung dies feststellen würde hätte man immer noch die Möglichkeit die Abweichung nachzumelden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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