Fahrtkosten für fahrt zur Praxis und zurück
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sabi70 |
Geschrieben am 28.04.2025 11:07:07
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Guten Morgen,
ich bin Hundephysiotherapeutin und war weitestgehend mobil unterwegs. Jetzt habe ich eine Praxis und befürchte, dass ich was falsch gemacht habe. Mein Auto ist ein Privatwagen.
Zu 98% arbeite ich nur noch in der Praxis, habe also die morgendliche Hinfahrt und die Heimfahrt. Darf ich die nun berechnen oder nicht? Irgendwie verstehe ich das so, dass ich die Fahrten gar nicht berechnen darf?! So wie ich das verstehe darf ich nur eine Fahrt berechnen. Wenn ich also für Hin- und Rückfahrt 20 km brauchen würde, dann darf ich nur 10 km berechnen und diese darf ich dann als Werbungskosten absetzen. Ist in dem Fall ein Fahrtenbuch von Nöten oder reicht die Gesamtangaben für die Tage, wo ich in der Praxis bin?
Über eine einfache Erklärung für Steuerdummies würde ich mich freuen.
Danke und Gruß
Sabine
Bearbeitet von sabi70 am 28.04.2025 11:17:21
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mielket |
Geschrieben am 28.04.2025 11:22:52
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Seiten Administrator
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Soweit ich weiß, werden Fahrten von und zur Betriebsstätte in der Einkommensteuererklärung angerechnet.
Zu unterscheiden von betriebsbedingten Fahrten mit dem Privat-PKW (z.B. Kundenbesuch oder Einkauf von Material), für die man ein Fahrtenbuch führen muss und 30 Ct/km anrechnen kann. |
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sabi70 |
Geschrieben am 28.04.2025 11:35:00
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Danke dir erstmal!
Also die Fahrten von und zur Betriebsstätte über die Einkommenssteuererklärung und die Kundenbesuche über ein Fahrtenbuch. Das klingt logisch. Wenn ich wegen der paar Fahrten keine Lust habe ein Fahrtenbuch zu führen, dann würde ich also nur die Anzahlt der Fahrten in die Praxis in der Einkommenssteuererklärung angeben. |
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Thomas R |
Geschrieben am 28.04.2025 15:17:32
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Auch ein paar Fahrten zu Kunden können sich rechnen, da sie ja Betriebsausgaben sind. Ich persönlich weise Fahrten zu Kunden in einem Excel-Kalender mit km (bis 20km einfach 30 Cent, darüber 38 Cent) und Anschrift und Datum/Uhrzeit nach.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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sabi70 |
Geschrieben am 29.04.2025 11:18:53
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Hey Thomas,
ja da hast du natürlich Recht. Ich habe es bisher auch über eine Excel-Tabelle gemacht aber ich dachte, die wird direkt vom Finanzamt abgelehnt?!
Gruß
Sabine |
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Thomas R |
Geschrieben am 30.04.2025 15:27:29
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Ich reiche dem FA seit 20 Jahren nur die EÜR für mein Beratungsunternehmen ein. Gebrüft haben sie in den ersten Jahren nur zweimal, meine Ordnerstruktur mit den Belegen nach 2 Jahren und nach ca. 5 Jahren zwei Einzelkonten. Die Excel-Kalendertabelle, die ich monatlich erstelle unterschreibe ich als Eigenbeleg und wird damit ein Buchungsbeleg. Da hat noch niemand nachgefragt, da die Belege ja auch nicht eingereicht werden.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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sabi70 |
Geschrieben am 02.05.2025 19:24:19
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Das hört sich schlüssig an, dann werde ich das mal so übernehmen.
Danke für den Tipp! |
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