1% Regel KFZ
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TomWerner |
Geschrieben am 10.04.2025 20:44:31
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Servus,
ich habe zu diesem Thema hier im Forum einen Threat aus dem Jahr 2008 gefunden.
https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?thread_id=2836
Soweit ist mir das auch klar oder auch nicht.
Thomas R schreibt dazu ...
2a Ertragssteuerteil
"2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst"
Ich vermute da geht es um die Umsatzsteuer vom Kaufpreis
"2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag."
Das habe ich kapiert und das funktioniert auch.
Jetzt kommt der Teil mit der monatlichen Umsatzsteuer
2b Umsatzsteuerteil
"Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss."
Der Rest den Thomas R schreibt ... naja das ist für mich nicht verständlich.
Ich bitte um Hilfe wie genau man den Umsatzsteuerteil bucht.
z.B. Mein Auto hat einen Listenpreis von 35.341,00 €
1% = 353,41 €
Bezahlt habe ich 20.000 € netto / 72 Monate = 277,77 € monatliche Abschreibung
353,41 x 0,8 = 282,73 € brutto ---> 45,15 € Mehrwertsteuer 19%
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich die 45,15 € ans Finanzamgt abführen. Wie ich das buche ... tjo da fängt das Hilfegesuch an.
Sollte die Frage schon mehrfach beantwortet sein, bitte ich um einen Link.
Vielen Dank.
Tom |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.04.2025 07:03:47
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Ich zitiere mal aus einer aktuellen Version:
Der Hersteller ruft für Ihren betrieblich genutzten Wagen am Tag der Erstzulassung einen Bruttolistenpreis von 50.000 Euro auf? Dann beträgt der geldwerte Vorteil bei der 1 % Regelung 500 Euro im Monat. Diese Summe erhöht die Berechnungsgrundlage für Ihre Einkommensteuer.
Bei der an das FA daraus abzuführenden Umsatzsteuer gibt es mit der 80/20-Regelung eine abweichende Berechnungsmethode. Sie dürfen vom Bruttolistenpreis pauschal 20 % abziehen, weil nicht alle Preisbestandteile der Kfz-Kosten Vorsteuerbeträge enthalten.
Mit diesem pauschalen Abzug vereinfacht der Staat das Verfahren. Bei dem erwähnten Beispiel bedeutet dies konkret:
500 Euro im Monat abzüglich 20 % = 400 Euro > 19 % Umsatzsteuer auf 400 Euro = 76 Euro. Sie bezahlen monatlich 76 Euro Umsatzsteuer an das FA.
Dies könnte man genauso buchen wie bei der Buchung zur Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Bruttolistenpreis.. Also in zwei Buchungsaätzen. mit der Bezeichnung "Umsatsteuer aus 1% KfZ-Nutzung anlegen und dies als Einnahme für das Feld 1145 anlegen.
Im Beispiel buchst du Brutto 476,00 mit 19% auf das Konto ein und mit Minus 400 und USt 0% danach. Im Saldo bleiben dann die 76 € als abzuführende USt stehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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TomWerner |
Geschrieben am 11.04.2025 08:38:54
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Vielen Dank. Ich glaube jetzt verstehe ich es. Ich probiere das aus und melde mich dann bei Erfolg oder Mißerfolg.
Gruss
Tom |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.04.2025 13:31:39
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Registriert am: 07.03.2005
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Gerne. Ich persönlich nutze die 1% Ragel aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht und bleibe mit der Kfz-Nutzung immer schön bei max.49,99%. Die unternehmerischen Km setze ich eben mit 30Cent und ab 20 km mit 38 Cent ab.
Im Nachgang sehe ich allerding, dass Du für die 1% mit dem Listenpreis (ist es wirklich der Preis des Herstellers und nicht der des Händlers, der vielleicht Rabatt gegeben hat?) von 35.341,00 € rechnest. Das wäre ungeschickt, da für die 1% auf volle 100 € abzurunden wäre.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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TomWerner |
Geschrieben am 15.05.2025 07:50:31
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Danke. Das habe ich jetzt verstanden und so umgesetzt. Das funtioniert, so dass nur die Umsatzsteuer übrig bleibt.
Danke für den Hinweis mit dem Arbeitsaufwand. Ich bin schon ein paar Jahre mit Fahrtenbuch gefahren. Ich würde mir da eher eine automatisierte Methode wünschen. Dazu fahre ich nicht sehr viel. Ich wollte dieses Jahr mal die 1% probieren.
Ansonsten ***** (5 Sternchen) ... super hilfreiche Antwort.
Gruss Tom |
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mielket |
Geschrieben am 15.05.2025 12:09:13
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Registriert am: 08.02.2005
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Ich hatte mal eine Fahrtenbuch-App gebaut und einen Import in das Fahrtenbuch-Plugin, was sich aber als unpraktikabel erwies.
Vielleicht weiß das KFZ in zehn Jahren durch KI bereits, ob es eine betriebliche oder private Fahrt ist und stellt das Fahrtenbuch automatisch in die Cloud...  |
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Thomas R |
Geschrieben am 15.05.2025 18:22:24
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Zitat TomWerner schrieb:
[...]
Ansonsten ***** (5 Sternchen) ... super hilfreiche Antwort.
Gruss Tom
Danke auch.
Dann will ich noch "Arbeitsaufwansersparnisse als Überlegung nachreichen. Das Auto rechnet sich mit der 1% Regel nur, solange man die Abschreibung als Ausgabe gegenrechnen kann. Nach 6 Jahren fällt dies aber weg. Da die Abschreibung ja nur innerhalb der EÜR den Gewinn schmälert wurde ich dies in einem Buchungssatz am Jahresende und nicht monatlich vornehmen.
Bei der abzuführenden Umsatsteuer aus den 1% nach der 80/20 Regel ist das anders, denn die Umsatzsteuer darauf ist je nach Vorgabe, also pro Quartal oder monatlich fällig. Hier würde ich aber auch Buchungen sparend zumindest bei der Quartalsmeldung nur jeweils 1 Buchungssatz anlegen.
Zeit ist ja auch Geld.
Bearbeitet von Thomas R am 15.05.2025 18:30:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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