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1% Regel KFZ
TomWerner
Servus,
ich habe zu diesem Thema hier im Forum einen Threat aus dem Jahr 2008 gefunden.

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?thread_id=2836

Soweit ist mir das auch klar oder auch nicht.

Thomas R schreibt dazu ...

2a Ertragssteuerteil

"2aa den Kaufpreis Brutto buchen und den Nettowert gleich wieder mit Minus dagegen, damit bleibt die USt stehen, die ja sofort als VSt wieder vom FA zurückfliesst"

Ich vermute da geht es um die Umsatzsteuer vom Kaufpreis


"2ab Jetzt den monatlichen 1% Wert Brutto für Netto als Einnahme buchen.
2ac Den Nettokaufpreis kann über 6 Jahre monatlich abgeschrieben werden. Also durch 72 teilen ergibt den monatlichen abschreibungsbetrag."

Das habe ich kapiert und das funktioniert auch.


Jetzt kommt der Teil mit der monatlichen Umsatzsteuer

2b Umsatzsteuerteil
"Der 1% Wert Netto darf um 20% für die fiktiven Teile wie Kfz-Versicherung und Steuer pauschal reduziert werden. Aus diesem Betrag werden die 19% USt errechnet, die man an das FA dann monatlich abführen muss."

Der Rest den Thomas R schreibt ... naja das ist für mich nicht verständlich.

Ich bitte um Hilfe wie genau man den Umsatzsteuerteil bucht.



z.B. Mein Auto hat einen Listenpreis von 35.341,00 €
1% = 353,41 €

Bezahlt habe ich 20.000 € netto / 72 Monate = 277,77 € monatliche Abschreibung


353,41 x 0,8 = 282,73 € brutto ---> 45,15 € Mehrwertsteuer 19%

Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich die 45,15 € ans Finanzamgt abführen. Wie ich das buche ... tjo da fängt das Hilfegesuch an.


Sollte die Frage schon mehrfach beantwortet sein, bitte ich um einen Link.

Vielen Dank.

Tom
 
Thomas R
Ich zitiere mal aus einer aktuellen Version:

Der Hersteller ruft für Ihren betrieblich genutzten Wagen am Tag der Erstzulassung einen Bruttolistenpreis von 50.000 Euro auf? Dann beträgt der geldwerte Vorteil bei der 1 % Regelung 500 Euro im Monat. Diese Summe erhöht die Berechnungsgrundlage für Ihre Einkommensteuer.

Bei der an das FA daraus abzuführenden Umsatzsteuer gibt es mit der 80/20-Regelung eine abweichende Berechnungsmethode. Sie dürfen vom Bruttolistenpreis pauschal 20 % abziehen, weil nicht alle Preisbestandteile der Kfz-Kosten Vorsteuerbeträge enthalten.

Mit diesem pauschalen Abzug vereinfacht der Staat das Verfahren. Bei dem erwähnten Beispiel bedeutet dies konkret:

500 Euro im Monat abzüglich 20 % = 400 Euro > 19 % Umsatzsteuer auf 400 Euro = 76 Euro. Sie bezahlen monatlich 76 Euro Umsatzsteuer an das FA.

Dies könnte man genauso buchen wie bei der Buchung zur Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Bruttolistenpreis.. Also in zwei Buchungsaätzen. mit der Bezeichnung "Umsatsteuer aus 1% KfZ-Nutzung anlegen und dies als Einnahme für das Feld 1145 anlegen.
Im Beispiel buchst du Brutto 476,00 mit 19% auf das Konto ein und mit Minus 400 und USt 0% danach. Im Saldo bleiben dann die 76 € als abzuführende USt stehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
TomWerner
Vielen Dank. Ich glaube jetzt verstehe ich es. Ich probiere das aus und melde mich dann bei Erfolg oder Mißerfolg. Wink

Gruss

Tom
 
Thomas R
Gerne. Ich persönlich nutze die 1% Ragel aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht und bleibe mit der Kfz-Nutzung immer schön bei max.49,99%. Die unternehmerischen Km setze ich eben mit 30Cent und ab 20 km mit 38 Cent ab.

Im Nachgang sehe ich allerding, dass Du für die 1% mit dem Listenpreis (ist es wirklich der Preis des Herstellers und nicht der des Händlers, der vielleicht Rabatt gegeben hat?) von 35.341,00 € rechnest. Das wäre ungeschickt, da für die 1% auf volle 100 € abzurunden wäre.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
TomWerner
Danke. Das habe ich jetzt verstanden und so umgesetzt. Das funtioniert, so dass nur die Umsatzsteuer übrig bleibt.

Danke für den Hinweis mit dem Arbeitsaufwand. Ich bin schon ein paar Jahre mit Fahrtenbuch gefahren. Ich würde mir da eher eine automatisierte Methode wünschen. Dazu fahre ich nicht sehr viel. Ich wollte dieses Jahr mal die 1% probieren.

Ansonsten ***** (5 Sternchen) ... super hilfreiche Antwort.

Gruss Tom
 
mielket
Ich hatte mal eine Fahrtenbuch-App gebaut und einen Import in das Fahrtenbuch-Plugin, was sich aber als unpraktikabel erwies.

Vielleicht weiß das KFZ in zehn Jahren durch KI bereits, ob es eine betriebliche oder private Fahrt ist und stellt das Fahrtenbuch automatisch in die Cloud... Cool
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R

Zitat

TomWerner schrieb:
[...]

Ansonsten ***** (5 Sternchen) ... super hilfreiche Antwort.

Gruss Tom


Danke auch.

Dann will ich noch "Arbeitsaufwansersparnisse als Überlegung nachreichen. Das Auto rechnet sich mit der 1% Regel nur, solange man die Abschreibung als Ausgabe gegenrechnen kann. Nach 6 Jahren fällt dies aber weg. Da die Abschreibung ja nur innerhalb der EÜR den Gewinn schmälert wurde ich dies in einem Buchungssatz am Jahresende und nicht monatlich vornehmen.

Bei der abzuführenden Umsatsteuer aus den 1% nach der 80/20 Regel ist das anders, denn die Umsatzsteuer darauf ist je nach Vorgabe, also pro Quartal oder monatlich fällig. Hier würde ich aber auch Buchungen sparend zumindest bei der Quartalsmeldung nur jeweils 1 Buchungssatz anlegen.

Zeit ist ja auch Geld. Smile
Bearbeitet von Thomas R am 15.05.2025 17:30:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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