Hallo!
Wir haben im August letzten Jahres ein Café übernommen und dabei den Vorpächtern das Inventar einschl. Warenrestbestand übernommen.
Wir haben eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer darüber bekommen.
Leider haben wir vom Finanzamt die Vorsteuer nicht zurück bekommen. Obwohl da geringwertige Wirtschaftsgüter und Waren dabei waren, und ich dem FA auch eine entsprechende Liste gegeben haben und es im Easyct aufgeteilt hatte, sagten sie uns, dass wir den kompletten Betrag als Inventarübernahme abschreiben müssen (habe ich auf 5 Jahre gesetzt) und die Vorsteuer nicht geltend machen können.
Dies haben wir dann auch so gemacht. Obwohl ich immer noch nicht verstehe warum! Wenn mir das vielleicht jemand erklären könnte?? Kennt da jemand einen Paragraphen?? Wäre super.
Die Waren die in dem Betrag erhalten sind, werden ja jetzt über Jahre mit abgeschrieben, obwohl sie alle mittlerweile verbraucht sind. Und beim Verkauf der Waren, müsste ich ja auch Umsatzsteuer bezahlen.
Wenn ich das nicht von den Vorpächtern abgekauft hätte, sondern im Laden gekauft hätte, hätten wir die Vorsteuer ja auch zurück bekommen.
Nun die eigentliche Frage dazu:
Wie verbuche ich es, wenn ich jetzt einen Teil (Vitrine, Wert ca. 200 EUR) aus diesem Inventar verkaufe, das ich auf 5 Jahre abschreibe?
Wie buche ich das im Easyct?
Da muss ich dann doch die 19% ans Finanzamt abführen oder?
Da springt einen das Konto "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" an.
Aber ob das ganze wirklich so sein muß und wer dann für die UmsSt. zuständig ist ... keine Ahnung. Da würde ich einen Profi fragen.
Ich kenne das eigentlich eher von Praxenübernahmen. Aber ganz unlogisch scheint mir das nicht. Vielleicht hätte man von vorneherein nicht die Einrichtung als Ganzes übernehmen sollen, sondern eine Art Kaufvertrag über die einzelnen Gegenstände (samt UmsSt.) machen sollen.
Bearbeitet von robert wiegner am 15.01.2007 16:12:03
Ich will es mal mit dem Paragrahen für die Geschäftsübernahme versuchen, denke das müsste er sein.
Wenn ich das Posting richtig gelesen habe, dann meint dein FA den sog. derivativen Geschäfts- oder Firmenwert. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Kaufpreis des Unternehmens
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
+ Schulden und Rückstellungen
derivative Geschäfts- oder Firmenwert
Die Rechnung steht im § 255 HGB etwas komplizierter. Aber das bilanzielle Reinvermögen setzt sich nunmal so zusammen. AV + UV ./. Schulden. Bei der Berechnung musst du dann leicht umdenken.
Diesen kannst du nach § 255 IV HGB auf vier Jahre mit 25 % oder planmäßige auf die voraussichtich genutzten Jahre abschreiben.
http://dejure.org/gesetze/HGB/255.html
Selbstverständlich musst du dann auch den § 7 I S.3 EStG beachten.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__7.html
Bei dem Rest muss ich leider passen. Da schließ ich mich meinem Vorredner an.
ACHTUNG: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG, SONDERN NUR MEINE EIGENE MEINUNG.
das ist jetzt wirklich etwas dumm gelaufen für euch. Die Sache ist eigentlich die:
Eine Geschätsveräusserung an einen Unternehmer ist umsatzsteuerbefreit nach § 1 Abs. 1 a UStG. Folge: Der Käufer hat keinen VoSt-Abzug aus der Rechnung nach § 15 UStG, weil man aus einer nicht steuerbaren Leistung keine VoSt herausrechnen darf.
Der Verkäufer ist genauso angeschmiert, er hat die USt ausgewiesen, angemeldet und abgeführt und bekommt sie jetzt nicht zurückerstattet, weil er die irrtümlich ausgewiesene USt nach § 14 c UStG dem FA schuldet. So habt ihr beiden das aber nicht gewollt.
Das FA berät euch jetzt nicht unbedingt weiter, weil sie mit dem Ergebnis ja zufrieden sein können, sie haben kassiert und müssen nichts mehr rausrücken. Macht euch am besten auf, konsultiert einen Steuerberater und lasst euch über die Möglichkeit einer Rechnungs- und Steuerkorrektur beraten. s. obigen § 14 c UStG
Waren- u. GWG-Übernahmen schreibt ihr natürlich nicht über 5 Jahre ab, da hast du den Sachbearbeiter wahrscheinlich falsch verstanden.
Die Vitrine kannst du, da derzeit ohne VoSt-Abzug erworben, privat entnehmen, zum Teilwert, ohne USt 19 %, und dann privat ebenfalls ohne USt weiterveräussern.
MfG
Bearbeitet von joey am 24.03.2007 15:59:24
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?