Unerklärliche Abweichungen in den Formularen
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BernhardT |
Geschrieben am 11.01.2025 17:51:36
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Moin,
ich stelle jedes Jahr in den Formularen EÜR und UST für mich unerklärliche Abweichungen fest.
Das sehe ich, wenn ich das EC&T Fenster auf Vollbild stelle.
Aus verständlichen Gründen möchte ich hier keine konkreten Zahlen einstellen, daher versuche ich, es zu erklären:
1) "Vereinnahmte Umsatzsteuer" (Zeile 17 EÜR). Der Wert im Formular stimmt nicht mit dem daneben, rechts vom Formular, stehenden Wert überein.
2) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 79 UST). Rechts neben dem Formular steht "VST-Beträge separat: 0,00" und das paßt nicht mit Zeile 79 überein; dort steht ein Wert größer 0 drin.
3) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 108 UST). Rechts neben dem Formular stehen "Vorauszahlungen in 2024 Sondervorauszahlung:", dann "Quartale:", und dann vier Werte, deren Summe nicht mit Zeile 108 übereinstimmt.
Oder mißdeute ich diese Daten?
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 11.01.2025 20:35:31
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Da scheint in der Zuordnung der Konten zum amtl. Formular noch ein Fehler vorliegen, denn auch ich kann die Zeile 22 des USt-Formulares (zu Versteuerndes und die daraus vereinnahmte USt) mit meiner Betriebseinahme nach EÜR nicht in Übereinklang bringen.
Der Vorsteuerteil ist bei mir allerdings in Ordnung. Allerdings nur, wenn man seine Vorsteuermeldungen in 2024 jeden Monat oder jedes Quartal über das Elster Plugin vorgenommen hat.
Prüfen kann man das, wenn man das normale Journal sich anzeigen lässt und dann über klick auf "Druck" > Umsatzsteuererklärung aufruft. Dort sind die Werte dann korrekt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 12.01.2025 13:23:37
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Zitat BernhardT schrieb:
Moin,
ich stelle jedes Jahr in den Formularen EÜR und UST für mich unerklärliche Abweichungen fest.
Das sehe ich, wenn ich das EC&T Fenster auf Vollbild stelle.
Aus verständlichen Gründen möchte ich hier keine konkreten Zahlen einstellen, daher versuche ich, es zu erklären:
1) "Vereinnahmte Umsatzsteuer" (Zeile 17 EÜR). Der Wert im Formular stimmt nicht mit dem daneben, rechts vom Formular, stehenden Wert überein.
Soll er auch nicht. Es handelt sich um ein Hilfsfeld für ein voreingestelltes Konto, das in seltenen Fällen nötig ist, z.B. bei Versicherungsleistungen, wo reine Vorsteuer gebucht werden muss. Das ist außerhalb des Bedruckbaren Bereichst, wenn man es ausdruckt. Wenn man mit der Maus drüber fährt, kann man unten in der Statusleiste sehen, was das Feld macht. Was zählt ist der Wert im Formularfeld 320 (bzw. 66 im Voranmeldungsformular), der hier ein Summenfeld von Hilfsfeld und den "impliziten" Vorsteuern (Wenn man im Buchen-Dialog einen %-Satz > 0 wählt) ist.
Zitat 2) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 79 UST). Rechts neben dem Formular steht "VST-Beträge separat: 0,00" und das paßt nicht mit Zeile 79 überein; dort steht ein Wert größer 0 drin.
3) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 108 UST). Rechts neben dem Formular stehen "Vorauszahlungen in 2024 Sondervorauszahlung:", dann "Quartale:", und dann vier Werte, deren Summe nicht mit Zeile 108 übereinstimmt.
Das ist eine andere Geschichte. Das bei 1) sind die USt.- bzw. VSt.-Beträge, die sich im Buchungsjahr ergeben haben; bei 3) ist der USt.-Soll, der für das aktuelle Jahr berechnet wird. Diskrepanzen ergeben sich normalerweise, weil man den schuldigen USt.-Betrag für Dezember oder das letzte Quartal oft nicht schon am 31.12. begleicht, sonder erst im Januar des nächsten Jahres. |
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mielket |
Geschrieben am 12.01.2025 13:25:09
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Tipp: Mit Strg-'+' und Strg-'-' kann man die Darstellungsgröße des Formulars ändern. |
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BernhardT |
Geschrieben am 12.01.2025 14:17:35
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Zitat Thomas R schrieb:
Der Vorsteuerteil ist bei mir allerdings in Ordnung. Allerdings nur, wenn man seine Vorsteuermeldungen in 2024 jeden Monat oder jedes Quartal über das Elster Plugin vorgenommen hat.
Ich mache das quartalsweise über das Elster-PlugIn
Munterbleiben... Bernhard
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BernhardT |
Geschrieben am 12.01.2025 14:28:35
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Zitat mielket schrieb:
Zitat BernhardT schrieb:
1) "Vereinnahmte Umsatzsteuer" (Zeile 17 EÜR). Der Wert im Formular stimmt nicht mit dem daneben, rechts vom Formular, stehenden Wert überein.
Soll er auch nicht. Es handelt sich um ein Hilfsfeld für ein voreingestelltes Konto, das in seltenen Fällen nötig ist
Danke! 
Zitat
Zitat 2) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 79 UST). Rechts neben dem Formular steht "VST-Beträge separat: 0,00" und das paßt nicht mit Zeile 79 überein; dort steht ein Wert größer 0 drin.
3) "Abziehbare Vorsteuerbeträge" (Zeile 108 UST). Rechts neben dem Formular stehen "Vorauszahlungen in 2024 Sondervorauszahlung:", dann "Quartale:", und dann vier Werte, deren Summe nicht mit Zeile 108 übereinstimmt.
Das ist eine andere Geschichte. Das bei 1) sind die USt.- bzw. VSt.-Beträge, die sich im Buchungsjahr ergeben haben
Du meinst 2) ? Ich schreibe hier über das Jahr 2024, da ich für dieses Jahr die UST und EÜR machen möchte. Ergo habe ich auch die Datei "Jahr2024.eca" geöffnet.
Zitat
; bei 3) ist der USt.-Soll, der für das aktuelle Jahr berechnet wird. Diskrepanzen ergeben sich normalerweise, weil man den schuldigen USt.-Betrag für Dezember oder das letzte Quartal oft nicht schon am 31.12. begleicht, sonder erst im Januar des nächsten Jahres.
Das habe ich, ehrlich gesagt, nicht komplett verstanden. Ja, ich habe die UST für das Q4/2024 erst im Januar 2025 mit der Datei "Jahr2024.eca" erstellt.
Wie auch immer ich die Zahlen in 3) zusammen rechne, ich komme nicht auf den Wert in Zeile 108 UST.
Munterbleiben... Bernhard
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BernhardT |
Geschrieben am 12.01.2025 14:48:57
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Da paßt etwas nicht!
Wenn ich mir im Journal bei "Konto" das Konto "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie..." anzeigen lasse, steht dort exakt der Wert, der bei der EÜR neben dem Feld 17 steht, nicht in dem Feld!
Wo ist mein Denkfehler? Woher kommt der Wert im Feld 17 dann?
Edit: Das Feld 23 "Summe Betriebseinnahmen" der EÜR stimmt aber mit dem Journal überein... Irgendwie habe ich einen Knoten im Hirn
Edit2: Ich habe mir die Datei "EUeR-d-2024.ecf" mal genauer angesehen. Nun ist mir klar, wie das berechnet wird und wofür das Feld neben dem Feld 17 EÜR genau da ist. Das ist tatsächlich "nur" ein Hilfsfeld zur Berechnung des Feldes 17 EÜR.
Bearbeitet von BernhardT am 12.01.2025 17:32:41
Munterbleiben... Bernhard
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mielket |
Geschrieben am 12.01.2025 18:24:17
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Zitat BernhardT schrieb:
Zitat
; bei 3) ist der USt.-Soll, der für das aktuelle Jahr berechnet wird. Diskrepanzen ergeben sich normalerweise, weil man den schuldigen USt.-Betrag für Dezember oder das letzte Quartal oft nicht schon am 31.12. begleicht, sonder erst im Januar des nächsten Jahres.
Das habe ich, ehrlich gesagt, nicht komplett verstanden. Ja, ich habe die UST für das Q4/2024 erst im Januar 2025 mit der Datei " Jahr2024.eca" erstellt.
Wie auch immer ich die Zahlen in 3) zusammen rechne, ich komme nicht auf den Wert in Zeile 108 UST.
Es ist ganz einfach: Die tatsächlichen Zahlungen ans Finanzamt überlappen mit anderen Buchungsjahren. Daher gibt es eine 'Diskrepanz'. Also für Dezember würdest Du den Soll im Jahr2024 haben, die Zahlung aber in Jahr2025. |
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Thomas R |
Geschrieben am 12.01.2025 18:54:15
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Hallo Bernhard
zum Themenkreis "Vorsteuer" nur ein grundsätzlicher Hinweis, da die Werte errechnete Umsatsteuer bzw. Vorsteuer aus dem Buchungsjahr und der noch an das FA abzuführende Umsatsteuer oder zurückerhaltene Vorsteuer Betragsmässig nie identisch sein können.
Bezogen auf dein Buchungsjahr 2024 ergeben sich mehrere Fallmöglichkeiten, die zu einer Differenz zwischen den Zahlen des Buchungsjahres und dann der Formulare ergeben können:
Eine noch abzuführende Umsatzsteuer aus IV/23 muss ja bis zum 10.01 gezahlt werden und ist daher grundsätzlich in die Buchungsdatei 2023 zu buchen.
Eine sich ergebende rückzahlung der Vorsteuer aus IV/23 wird aber erst nach dem 10.01.24 eingehen und ist daher als Einnahme in 2024 zu buchen.
Genauso ist es natürlich mit der zu zahlenden Umsatsteuer aus IV/2024 - buchen in 2024 beziehungsweise eine zu erhaltene Rückerstattung der Vorsteuer aus dem IV/24, die dann eben erst in 2025 zu buchen ist.
Das führt eben bei der Umsatsteuerklärung zu Diferenzen.
So ist es zumindest in Bayern: Quelle Bayerisches Landesamt für Steuern v. 10.03.2017 - S 2226.2.1-5/11 St32
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 12.01.2025 21:44:22
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Zitat Thomas R schrieb:
Eine noch abzuführende Umsatzsteuer aus IV/23 muss ja bis zum 10.01 gezahlt werden und ist daher grundsätzlich in die Buchungsdatei 2023 zu buchen.
Eine sich ergebende rückzahlung der Vorsteuer aus IV/23 wird aber erst nach dem 10.01.24 eingehen und ist daher als Einnahme in 2024 zu buchen.
Ah! Gut zu wissen! Das wußte ich tatsächlich noch nicht!
Da aber 2023 schon "um die Ecke" ist, werde ich das für 2024 beherzigen.
Danke!!!!!
Munterbleiben... Bernhard
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mielket |
Geschrieben am 13.01.2025 12:14:55
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Tatsächlich hatte ich mal Ärger, weil ich mir die letzte USt.-Voranmeldung des Jahres gespart hatte und gleich eine USt.-Erklärung einreichte. Die damit verbundene Zahlung durfte ich nicht über die 10-Tage-Regel noch im alten Jahr anrechen, weil das dann keine wiederkehrende Zahlung mehr war. |
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BernhardT |
Geschrieben am 13.01.2025 12:23:40
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Ja, das kommt mir bekannt vor... Bis jetzt schaut es aber gut bei mir aus. Auch mein Einkommensteuerprogramm WISO, in das ich die EÜR ebenfalls einpflegen muß, kommt zu ganz ähnlichen Zahlen wie EC&T; ein paar Cent sind da aber immer Unterschied... Muß an den Rundungen liegen, die WISO vornimmt.
Munterbleiben... Bernhard
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mielket |
Geschrieben am 14.01.2025 16:06:40
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Warum benutzt ihr eigentlich alle diese Wiso-Software?  |
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Thomas R |
Geschrieben am 14.01.2025 18:50:29
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Noch eine Ergänzug zur Vorsteuer 2024, hier Rückerstattung des letzten Monats bzw. Quartales durch sein FA.
Bisher haben sich die FAs über den 10.01. hinaus Zeit gelassen, so dass die Buchung/Erstattung ins Folgejahr erfolgte! Dieses Jahr haben die FAs, zumindest in Bayern, die Erstattung genau auf den 10.01. gelegt. Die Buchung muss daher noch in die 2024 Datei erfolgen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 16.01.2025 13:28:01
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Gewohnheit. Faulheit. Gibt es etwas Besseres?
Munterbleiben... Bernhard
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BernhardT |
Geschrieben am 16.01.2025 13:28:33
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Zitat Thomas R schrieb:
Dieses Jahr haben die FAs, zumindest in Bayern, die Erstattung genau auf den 10.01. gelegt. Die Buchung muss daher noch in die 2024 Datei erfolgen.
Bei mir erst gestern (15.01.)
Munterbleiben... Bernhard
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mielket |
Geschrieben am 16.01.2025 14:16:06
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Ok, die beiden Gründe lasse ich gelten. 
Hätte mich halt interessiert, ob da ein geheimes Killer-Feature existiert, das weder EC&T noch Elster Online abdecken. |
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BernhardT |
Geschrieben am 16.01.2025 18:11:45
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Zitat mielket schrieb:
Hätte mich halt interessiert, ob da ein geheimes Killer-Feature existiert, das weder EC&T noch Elster Online abdecken.
Nein. Ist tatsächlich reine Gewohnheit. Ich finde die Einkommensteuererklärung mit Elster Online einfach nur grottig! Ich kann das beurteilen, da ich jedes Jahr einem Freund genau dabei helfe.
Munterbleiben... Bernhard
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