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Verpflegung: Pauschale und MWSt?
Impi
Bin ich freiberuflich auf Reise, kann ich ja in der EÜR keine Restaurantkosten geltend machen, sondern arbeite mit Verpflegungsmehraufwand.

In der Umsatzsteuererklärung müsste ich aber nach bisheriger Recherche die USt tatsächlicher Kosten angeben.

Das Problem: Wie bekomme ich das gebucht? AIn einer einzelnen Buchung geht das wohl nicht, also separat. Den Verpflegungsmehraufwand ohne USt zu buchen ist kein Problem, aber wie buche ich dann die USt ohne etwas in die EÜR zu buchen?
 
mielket
Dann einfach den Netto-Betrag mit Minuszeichen vorangestellt und 0% auf dasselbe Konto buchen, als Korrekturbuchung.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Die Verpflegungskostenpauschale wird ohne USt gebucht. Echte Verpflegungskosten können nur im Zusammenhang mit einer Bewirtung von Geschäftskunden geltend gemacht werden (bei 30 % Eigenanteil und 100% Steuerabzug, ticky Buchung)!
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Hatte ich auch gedacht, aber zur Sicherheit noch mal bei Haufe nachgeschaut:

Zitat

Aus den Verpflegungspauschalen kann der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug beanspruchen (BFH-Urteil v. 7.7.2005, V R 4/03). Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug aus den Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen, die während der Geschäftsreise tatsächlich entstanden sind (Abschn. 15.6. Abs. 1 UStAE).

Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Außerdem muss der Unternehmer selbst als Leistungsempfänger ausgewiesen sein. Bei einer Personengesellschaft kann nur die Personengesellschaft, nicht aber der Gesellschafter die Vorsteuer abziehen. Deshalb ist Voraussetzung, dass die Personengesellschaft in der Rechnung als Leistungsempfänger bezeichnet ist.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Das ist in der Regel aber nur bei Hotelrechnungen möglich. Denn in allen anderen Geschäften, Gaststätten und Restaurants bekommt man keine mit gedrucktem Namen individualisierte Rechnung.

Der Abschn. 15.6. Abs. 1 UStAE bezieht sich auf die sog. "Repräsentationsaufwendungen" wie z.B Geschäftsessen mit Dritten. Hier der vollständige Text:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/378...52_15___6/
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
mielket
Weiter unten bei Haufe heißt es aber:

Zitat

Voraussetzung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Außerdem muss der Unternehmer selbst als Leistungsempfänger ausgewiesen sein. Bei einer Personengesellschaft kann nur die Personengesellschaft, nicht aber der Gesellschafter die Vorsteuer abziehen. Deshalb ist Voraussetzung, dass die Personengesellschaft in der Rechnung als Leistungsempfänger bezeichnet ist.

Wichtig: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto ist die Bezeichnung des Unternehmers nicht erforderlich. Wenn der Unternehmer aufgeführt wird, sollten die Angaben jedoch stimmen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Impi

Zitat

mielket schrieb:

Dann einfach den Netto-Betrag mit Minuszeichen vorangestellt und 0% auf dasselbe Konto buchen, als Korrekturbuchung.


Oh, danke, mir war gar nicht klar, das man da auch negative Beträge buchen kann. Die Korrekturbuchung ist dann über den Netto-Wert ohne USt, oder?
 
Thomas R

Zitat

Wichtig: Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto ist die Bezeichnung des Unternehmers nicht erforderlich. Wenn der Unternehmer aufgeführt wird, sollten die Angaben jedoch stimmen.


Hm. Mir wurde gesagt, dass dies für die Rechnungen bei Geschäftsessen Anwendung findet. Da hier ja eh 30% Eigenanteil anfallen, ist das bei Auswärtstätigkeiten m.E. parallel zu den "Verpflegungsmehraufwendungen" zu sehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Impi
Ich hätte nochmal zwei konkrete Nachfragen. Zu meinem Erstaunen finde ich via Google tatsächlich keine klaren Antworten:

Fall 1: Ich bin freiberuflich verreist, das Hotel mit Frühstück zahlt mein Auftraggeber. Zum Abendessen werde ich von Geschäftspartnern eingeladen. Verliere ich die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand hinsichtlich Frühstück (obwohl ich das Hotel nicht selbst bezahlt habe) und Abendessen?

Fall 2: Ich bin wieder freib. verreist, zahle das Hotel ohne Frühstück selbst und gehe auf einen Kongress, für den kein Eintritt gezahlt wird. Dort gibt es für alle Teilnehmer kostenfreies Mittagessen. Verliere ich anteilig den Verpflegungsmehraufwand?

Mit Begründung oder Quelle wäre genial! Danke schonmal.
 
mielket
Es scheint so zu sein, dass die Pauschale unabhängig von den tatsächlichen Verpflegungskosten ist. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG gilt wohl nur für Arbeitnehmer. Aber keine Gewähr auf Richtigkeit -- besser Steuerberater fragen!

Die tatsächlichen Kosten werden aber dann interessant, wenn auch noch die Vorsteuer abgezogen werden soll.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Schwieriges Thema. Denn die Lit. bezieht sich immer nur auf Ang. & Arbeitgeber. Ich persönlich (freiberuflicher Berater):
- zahlt der Auftraggeber Hotel & Frühstück > ich kürze die Pauschale
- bin ich auf einem (bezahlen oder nicht) Kongress oder Netzwertreffen > volle Pauschale.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Impi
Danke für Eure Antworten! Ist ja wirklich hart, dass das offenbar tatsächlich nicht eindeutig geregelt ist.
 
mielket
Das sind dann immer so die juristischen Konstrukte, die dann einsetzen: Wenn man "sein eigener Chef" ist und praktisch ein Dienstvertrag mit sich selbst hat, kann man argumentieren, dass wenn man schon Vollpension gebucht hat, man nicht noch mal die Ausgaben pauschal abrechnen darf. Ich mache es wie Thomas R, auch weil es moralisch richtig ist und ich nicht von Lücken für Privilegierte profitieren will. Und man sieht ja an Cum-Ex, dass nicht alles was nicht explizit verboten ist, auch erlaubt ist.
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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