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Gemischte Umsatzsteuern
Impi
Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Rechnugn geschrieben habe auf der ich die übliche Umsatzsteuer (19%) auf meine Leistungen berechne, aber auch eine Hotelübernachtung ohne Verpflegung (7%) weiterreichen darf und Verpflegungspauschalen (umsatzsteuerfrei, wenn ich es richtig verstehe) geltend machen darf.

1. Ist die Annahme zur Verpflegungspauschale korrekt?
2. Ist es richtig, Hotel und Verpflegungspauschale sowhl als Einnahme als auch als Ausgabe mitzuverbuchen oder lasse ich beides als Durchleitungsposten ganz außen vor?
3. Muss ich die Rechnungen in drei Einnahmenbuchungen splitten, um sie in ECT zu erfassen oder was schlagt Ihr vor?

Danke!
 
mielket
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied. Die Verpflegungspauschale kannst Du natürlich nicht weitergeben.

Ja, bei verschiedenen Sätzen müssen extra Buchungen angelegt werden (so lange ich die seit Ewigkeiten geplanten Buchungsschablonen noch nicht realisiert habe).
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Grundsätzlich teil die Nebenleistung steuerlich die Hauptleistung.

Hier ist aber gedanklich ein anderer Ansatz zu bedenken, da Deine Leistung an den Unternehmer nichts mit Deinem betrieblichen Aufwandung zu tun hat.

Die Hotelrechnung, Originalrechnung bleibt bei Dir, geht in Deine Ausgaben mit der entsprechenden USt ein - die Du als VSt ja ertattest bekommst, die Verpflegungspauschale natürlich nur als Brutto=Netto.

In der Rechnung an das Unternehmen tauchen dann 3 Nettobeträge auf (Dienstleistung, Hotel, Verpflegungspauschale) die am Ende mit 19% USt berechnet werden. Diese USt ist ja auch für das Unternehmen VSt, die sie erstattet bekommt.

Als Freiberufler berechne ich persönlich die Verpflegungspauschale nicht extra - sieht blöd aus - sondern habe sie in meinem Stunden- bzw. Tagessatz mit eingerechnet.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
Impi

Zitat

mielket schrieb:

Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied.


Danke schonmal. Aber bist Du sicher, dass der Kunde die Rechnugn bezahlen muss, damit das Weitergeben der niedrigen Hotel-USt funktioniert? Ich gebe zwar die Rechnung weiter, zahle sie bislang aber selbst.
 
Thomas R
Es gibt hier zwei Fälle.
- Behälst Du die Rechnung, dann ziehst Du die gezahlte USt (ggf. 19% und 7% in zwei Teilbuchungen) als Vorsteuer und reichst dann nur die Nettosumme in der Rechnung weiter, die dann insgesamt mit deiner Dienstleistung mit 19% beaufschlagt wird - die ist ja für das Unternehmen zu ziehende Vorateuer. Alle beide bezahlt also nur die Nettobeträge.

- Reichst Du die Original-Hotelrechnung zum begleichen beim Kunden ein, dann ist der Fall für dich da erledigt, vorausgesetzt er bezahlt sie direkt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
 
https://pr-riemann.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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