Umsätze mit 0% Umsatzsteuer - Bug?
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movex |
Geschrieben am 28.09.2023 09:56:06
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Hallo zusammen,
in den letzten Versionen ab 2.4x ist mir aufgefallen, dass Umsätze mit 0% Umsatzsteuer in den Formularen der Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr erscheinen. Zumindest in der quartalsweisen Voranmeldung.
Es spielt auch keine Rolle, ob diese Umsätze mit 0% oder mit ohne UmSt. Häckchen gebucht werden. |
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mielket |
Geschrieben am 28.09.2023 22:10:29
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Die Feld 87 in der USt.-Voranmeldung mit 0% unter steuerpflichtige Lieferungen/Leistungen (sic!) ist einfach neu. Ich wollte da nicht automatisch alles mit 0% reinpressen und mir ist selbst nicht ganz klar welche Umsätze da genau rein sollen. Deshalb ist es jedem und jeder überlassen spezielle 0%-steuerpflichige-Umsätze-Konten anzulegen und diese dem Feld zuzuordnen. |
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movex |
Geschrieben am 04.10.2023 09:20:33
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Danke für die Rückmeldung. |
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movex |
Geschrieben am 11.10.2023 22:30:32
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Wie können vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer aus den netto0000(e) abgezogen werden?
Ich benötige die reinen Umsätze in dem jeweiligen Quartal zu 0%. |
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mielket |
Geschrieben am 12.10.2023 10:15:42
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Zitat movex schrieb:
Wie können vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer aus den netto0000(e) abgezogen werden?
Ich benötige die reinen Umsätze in dem jeweiligen Quartal zu 0%.
Die müssen nicht abgezogen werden, sondern auf die Betriebseinnahmen drauf, Konto "USt.-Erstattungen bzw. verrechnete USt. an das Finanzamt" oder so ähnlich. |
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movex |
Geschrieben am 12.10.2023 10:28:11
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Die Umsatzsteuer selbst ja.
Aber das Makro netto0000(e) erfasst beides sofern man dies für Feld 87 in der Umsatzsteuervoranmeldung nutzt.
Damit können die eigentlichen Umsätze zu 0% nicht von erstatteter Umsatzsteuer getrennt werden und das Feld 87 weißt dann einen zu hohen Betrag aus. |
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mielket |
Geschrieben am 12.10.2023 12:41:43
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Aus der Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023:
Zitat Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 0 % sind in
Zeile 14 einzutragen. Einem ermäßigten Steuersatz
von 0 % unterliegen ausschließlich die Lieferungen
und die Installation von Solarmodulen an den Betrei-
ber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für
den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen
Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den
USt 1 E - Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern,
wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von
Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und
anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienen-
de Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Vor-
aussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte
Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Markt-
stammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) be-
trägt oder betragen wird.
Ich interpretiere es so: Wenn Du keine Solaranlage verbuchst, Finger weg von Feld 87.
Das ist wieder mal eine echt schräge Spitzfindigkeit der Finanzverwaltung, Bürokratie zum Abgewöhnen: Solar-Sachen sind nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig, auch wenn der Steuersatz auf 0% reduziert ist.  |
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movex |
Geschrieben am 19.10.2023 11:19:56
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Es geht genau um Solaranlagen, d.h. aus meiner Sicht ist das Feld 87 unumgänglich.
Gibt es irgendwo eine Übersicht der verfügbaren Makros? |
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mielket |
Geschrieben am 19.10.2023 11:59:27
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Zitat movex schrieb:
Es geht genau um Solaranlagen, d.h. aus meiner Sicht ist das Feld 87 unumgänglich.
Gibt es irgendwo eine Übersicht der verfügbaren Makros?
Die Makros in den Formularen zu ändern ist einfach die falsche Stelle. Leg Dir ein neues Konto an und verknüpfe es mit einem passenden EÜR-Ausgabenkonto (AfA?) und zusätzlich mit Feld 87 der USt.-Voranmeldung.
Wie man Konten anlegt und Feldern zuweist ist hier beschrieben:
https://www.easyct.de/readarticle.php...ticle_id=9 |
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