Ich habe noch Verständnisprobleme bezüglich der Zuweisung von Konten zu Feldern im UST-VA-Formular.
In Punkt 2.3 (Einstellungen – E/Ü-Konten) in der Online-Dokumentation steht folgendes:
„Nach der Installation sind kaum Felder mit dem UStVA-Formular verknüpft. Das muss manuell nachgeholt werden. Eine Ausnahme bilden implizite UST- und VST-Beträge in Buchungen, die auch ohne Feldzuweisung in den richtigen Feldern des Formulars erscheinen.“
Wenn ich das recht verstehe, dann werden USt/VSt, die mit den Buchungen direkt erzeugt/errechnet werden in die USt-Voranmeldung übernommen.
Tatsächlich sehe ich im Fenster „EasyCash Einstellungen“ im Reiter „E/Ü-Konten“ bei ausgewähltem Voranmeldungsformular (egal welches) in der Spalte „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ nur wenige Einträge (z.B. für Konto „VST Beträge separat“: „Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen …“). Und bislang scheinen alle Vorsteuern, die ich auf individuell erstellte Fibu-Konten gebucht habe, irgendwie in der USt-Voranmeldung gelandet zu sein.
Was ich nicht verstehe ist, woher weiß das Programm denn dann, welchem Feld der USt-VA die Vorsteuer zugeordnet werden soll?
Und was passiert, wenn ich jetzt noch in der Spalte „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ beispielsweise für ein Konto „Büromaterial“ eine Zuordnung zu dem USt-VA-Feld 66 („Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern“) vornehme – wird die Vorsteuer dann zweimal zugeordnet? – oder greift das Programm die Vorsteuer aus der Buchung auf und ordnet sie dem USt-VA-Feld zu, das ich jetzt zugeordnet habe?
Außerdem steht in der Dokumentation:
„Für neu zu erstellende Konten/Feld-Zuordnungen am Besten das neueste Formular benutzen.“
Für 2023 gibt es 12 Monatsmeldungen, das Drop-Down-Menü bietet mir hierfür 12 Formulare (und natürlich 4 für Quartalsmeldungen). Sollte ich für Zuordnungen dann das Formular für Januar 2023 nehmen? (oder ist das egal, welches von den 16 für 2023 ich nehme?). |