16.06.2026 11:11:47
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 3

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,322
· Neuestes Mitglied: HeimVorteil
Foren Themen
Neueste Themen
· Feature-Vorschlag: H...
· Elster Export, E/Ü ...
· Schrift im Buchungsf...
· Ich sage dann mal "T...
· Die Sache mit der E-...
Heißeste Themen
· Feature-Vorschlag... [2]
Thema ansehen
   Thema drucken
Kleinunternehmer, Frage zu UStVA, ZM und EÜR
kristian
Hallo zusammen,
ich habe mich nun einige Tage hier im Forum belesen und viel in der Software ausprobiert. Damit ich nun alles richtig eistellen kann, hätte ich ein diese abschließenden Fragen für einen Kleinunternehmer in Deutschland (Online-Sprachunterricht):

UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?


ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?



EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?


Vielen Dank für eure Mühe,
Kristian
 
mielket

Zitat

kristian schrieb:
UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

Fällt die Leistung denn unter die Absätze 3 bis 8 des §3a UStG?

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?

Kleinunternehmer dürfen i.d.R. keine Umsatzsteuer ausweisen. Deshalb bin ich jetzt verwirrt, warum eine USt.-Voranmeldung gemacht wird...

Zitat

ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?

... und weil sich die ZM meiner Meinung nur auf gelieferte Gegenstände und nicht Leistungen bezieht.

Zitat

EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

Sofern für den Rechnungsaussteller tatsächlich die Kleinunternehmerregel gilt, muss alles in Feld 111. Das geht nicht, dass Du das je nach Fall aussuchst. Aber Kleinunternehmerregel beißt sich hier ein bisschen damit, dass eine USt.-Voranmeldung gemacht wird. Ein Fall, wo das tatsächlich trotz Kleinunternehmerstatus nötig sein könnte, wäre wenn Du hier der Rechnungsempfänger der §13b reverse charge invoice wärst.

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
kristian

Zitat

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.


Danke für deine Hinweise, Thomas.

Ich starte das Unternehmen erst, habe noch keine Rechnung ausgestellt.

Ich stelle nur Reverse Charge Rechnungen. Ich verkaufe aus DE Onlineunterricht an eine Schule in PL. Also Paragraf 3a Abs. 3 (a) UStG, oder?

Weitere Rechnungen an deutsche Schüler mit dem Verweis auf die KU-Regelung sowie keine UStVA und dies alles in Feld 111 der EÜR. Das ist soweit klar.

Schwierigkeiten habe ich nur bei der Zuordnung der Rechnungen nach PL zu UStVA und EÜR.


Kristian
 
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

mielket
17.05.2026 13:38:18
Nachtrag: Bitte GoBDify noch mal über den .appinstaller link installieren. Dann funktioniert in Zukunft auch das Auto-Update.

mielket
15.05.2026 18:55:30
Kleines Facelifting für mein Tool GoBDify. Die v1.3.0 sei allen wärmstens ans Herz gelegt, die noch mit v1.2 arbeiten.

mielket
13.05.2026 13:49:33
v4.0.5: ein paar Umlaute repariert

mielket
12.05.2026 17:19:30
v4.0 Patch 4 WPF-Journal Kurzdurchsage: Anlagenverzeichnis
korrigiert, Abgang möglich, Scrollen flüssiger

mielket
10.05.2026 11:08:57
v4: Eine frühe Vorab-Release ist zum Downloaden bereit. Mehr dazu hier.

BernhardT
13.03.2026 12:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 14:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 13:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

33,697,245 eindeutige Besuche