27.01.2026 23:01:13
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,294
· Neuestes Mitglied: MariaH
Foren Themen
Neueste Themen
· EÜR 2025
· Zuschüsse zum ÖPNV...
· GoBD Vorschriften ab...
· Umsatzsteuererkläru...
· Betriebseinnahmen Kl...
Heißeste Themen
Keine Themen erstellt
Thema ansehen
   Thema drucken
Vorbetriebliche Ausgaben - Jahreswechsel
dnns
Hallo,

in den letzten Wochen war ich dabei, ein Gewerbe vorzubereiten. Hierfür sind diverse Ausgaben (z.B. Gebühren für Genehmigungen beim Landkreis, ohne dessen eine Gewerbeanmeldung nicht möglich wäre etc.) angefallen.
Das Gewerbe möchte ich zum 01.01.2022 anmelden.

Wie verbuche ich jetzt diese Ausgaben, bzw. wie hole ich mir die MwSt. wieder? Im selben Jahr hätte ich die Ausgaben einfach im Monat der Gründung verbucht, aber bei einem Jahreswechsel?
Oder einfach die Ausgaben am 01.01.2022 buchen und bei einer Prüfung dann entsprechend argumentieren?


Viele Grüße
 
mielket
Bei der Genehmigungen beim Landkreis sind MWSt. angefallen? :-/

Ich würde es einfach so machen wie in Deinem letzten Satz.

Korrekt wäre es, eine extra USt.-Erklärung für 2021 einzureichen. Die Vorsteuern würdest Du dann einfach erstattet bekommen. Die Betriebsausgaben würde ich als Verlustvortrag in 2022 geltend machen. Eine extra EÜR für 2021 würde ich dabei aber wirklich nicht einreichen, sondern die Ausgaben einfach nur am 1.1.2022 mit "Gebühren für Genehmigung aus vorigem Jahr als Verlustvortrag" vermerken.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dnns
Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?
Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.

Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?
 
mielket

Zitat

dnns schrieb:

Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?


Ja, USt. ist nicht abhängig von einer Gewerbeanmeldung (siehe Freiberufler). USt. ist ja der Standard, von dem ausgegangen wird und die Befreiung erfolgt nur auf Antrag bzw. sollte man das zumindest Ankündigen. Das Finanzamt ist sogar in der Lage Fälle zu handhaben, wo man unberechtigt, z.B. bei einem Privatverkauf, 'aus Versehen' MWSt. ausgewiesen hat.

Zitat

Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.

Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?


Du kannst meines Wissens alle Netto-Beträge von Ausgaben, die Du im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe getätigt hast, als Verlustvortrag ins neue Jahr hineinnehmen.

Es ist prinzipiell auch möglich eine EÜR für dieses Jahr zu machen. Nach meiner Erfahrung wartet das Finanzamt erst mal ein paar Jahre ab, bevor es Dir mangelnde Gewinnorientierung unterstellt, also dass Du praktisch Dein Hobby von der Steuer absetzt. Ist empfehlenswert, wenn Du 2021 mehr steuerpflichtiges Einkommen hast als voraussichtlich 2022. Würde ich beim Finanzamt einfach mal anfragen, ob sie es rückwirkend akzeptieren, auch wenn Du Dein Unternehmen erst später im Jahr angemeldet hast.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

32,979,106 eindeutige Besuche