Splitting Privatanteil
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Immo |
Geschrieben am 28.04.2021 11:33:27
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Hallo,
ich kann die Splitting-Buchung nicht nachvollziehen.
Ich habe tel-kosten = 6,32 € brutto = 5,45 netto + 0,87 € = 16 % MwSt
mit Splitting 20 % privatanteil 16 % Mwst
dass sind 5,45 * 20 % = 1,09 € prv-anteil, die ich mit 16 % versteuern muss = 1,09 + 0,17 = 1,26 €
von den 0,87 € = 16 % Mwst auf 5,45 netto müssen 20 % rausgerechnet werden als prvAnteil = 0,17 €
die splitting-buchung teilt in Anteil mit VST-Abzug 0,17 € darauf 16 % UST = 0,03 ergibt brutto 0,20
und ohne Vst-Abzug 0,90 ohne
ergibt netto 1,07 brutto 1,10
wie errechnet sich der Anteil ohne VST-Abzug? müssten doch 1,09 € sein??????Shock
ich würde das ja gerne als Bild einfügen, hat leider nicht geklappt.
Wo ist mein Denkfehler? Bitte helft mir meine Blockade zu lösenAngry
Liebe Grüße
Chris |
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Thomas R |
Geschrieben am 28.04.2021 18:08:25
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Unabhängig davon, seit 01.01.21 gelten wieder 19 % USt. Wie kommst du auf die 20 % "rausrechnen"?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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Immo |
Geschrieben am 29.04.2021 09:51:16
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Hallo Thomas,
ich habe mir eine Buchung aus 7.2020 als Beispiel genommen. Deshalb 16 %
die 20 % sind er Privatanteil, der "rausgerechnet" werden soll.
Ich habe bisher - so wie du das wohl auch machst - die 20 % prvAnteil gleich rausgerechnet und nur den geschäftlichen Anteil gebucht.
Also 6,32 € brutto - 20 % = 5,06 € brutto gebucht.
Nun wollte ich die Splitting - Variante ausprobieren, da ich gelesen habe, das FA sieht gern den ausgebuchten prv-Anteil. Nur bucht ECT 2 Buchungen zusätzlich, eine mit und eine ohne VST Abzug und auch als Summe kommt ECT da nicht auf die insgesamt 20 % = 1,26 €.
und das versteh ich nicht  |
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r0ddl3r |
Geschrieben am 03.05.2021 09:37:41
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Zitat Immo schrieb:
Hallo Thomas,
ich habe mir eine Buchung aus 7.2020 als Beispiel genommen. Deshalb 16 %
die 20 % sind er Privatanteil, der "rausgerechnet" werden soll.
Ich habe bisher - so wie du das wohl auch machst - die 20 % prvAnteil gleich rausgerechnet und nur den geschäftlichen Anteil gebucht.
Also 6,32 € brutto - 20 % = 5,06 € brutto gebucht.
Nun wollte ich die Splitting - Variante ausprobieren, da ich gelesen habe, das FA sieht gern den ausgebuchten prv-Anteil. Nur bucht ECT 2 Buchungen zusätzlich, eine mit und eine ohne VST Abzug und auch als Summe kommt ECT da nicht auf die insgesamt 20 % = 1,26 €.
und das versteh ich nicht 
Ich hatte gerade dasselbe Problem. Ich vermute, dass man bei den Privatateilseinstellungen in der Umsatzsteuermaske 100% eintragen muss. Also, dass man 100% der Umsatzsteuer des Eigenanteils abführen muss. Es geht da also nicht um den Umsatzsteuersatz. Dann kommt am Ende der erwartete Einnahmewert heraus, und es gibt auch nur eine automatisch erstellte Einnahmebuchung. |
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mielket |
Geschrieben am 03.05.2021 13:27:08
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Zitat r0ddl3r schrieb:
Ich hatte gerade dasselbe Problem. Ich vermute, dass man bei den Privatateilseinstellungen in der Umsatzsteuermaske 100% eintragen muss. Also, dass man 100% der Umsatzsteuer des Eigenanteils abführen muss. Es geht da also nicht um den Umsatzsteuersatz. Dann kommt am Ende der erwartete Einnahmewert heraus, und es gibt auch nur eine automatisch erstellte Einnahmebuchung.
Genau: Das hat historische Gründe, weil es vor einigen Jahren Fälle gab, wo nur ein Teil der Umsatzsteuer anrechenbar war -- ich weiß nicht ob es diese Fälle noch gibt. Im Zweifelsfall bei USt. 100% setzen. |
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Immo |
Geschrieben am 06.05.2021 13:34:54
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WOW, vielen Dank darauf wäre ich NIE gekommen.
Jetzt hat sich daraus noch eine Frage gestellt. Es handelt sich doch um eine EÜR, wo die tatsächlich angefallenen Firmenkosten gebucht werden. Also kann ich doch einfach 20 % aus der Tel-Rg. rausrechnen, also 80 % der Tel.-Rg einbuchen.
Wenn ich die Splitting Variante nehme, erscheinen die 20 % auf der Einnahmen-Seite und werden als Gewinn mitversteuert. Das brauch doch nicht sein ??? |
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mielket |
Geschrieben am 07.05.2021 13:22:20
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Seiten Administrator
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Ja, es gibt zwei Fälle beim Splitting: Betrieblich genutztes Privateigentum und privat genutztes Betriebsvermögen. Wenn Du ein auf die 'Firma' angemeldetes Telefon privat nutzt, benutzt Du die Split-Funktion und hast diese Einnahmen-Buchung; wenn Du eine Privattelefon betrieblich nutzt, kürzt Du den Betrag, wie Du schon vorgeschlagen hast, z.B. mit dem Formelrechner neben dem Betragsfeld. |
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Immo |
Geschrieben am 08.05.2021 14:35:12
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Vielen Dank für die Erklärung "des feinen Unterschiedes". Wenn man es dann weiss, ist ja auch alles klar.  |
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BernhardT |
Geschrieben am 24.07.2024 14:29:54
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Zitat mielket schrieb:
Ja, es gibt zwei Fälle beim Splitting: Betrieblich genutztes Privateigentum und privat genutztes Betriebsvermögen. Wenn Du ein auf die 'Firma' angemeldetes Telefon privat nutzt, benutzt Du die Split-Funktion und hast diese Einnahmen-Buchung; wenn Du eine Privattelefon betrieblich nutzt, kürzt Du den Betrag, wie Du schon vorgeschlagen hast, z.B. mit dem Formelrechner neben dem Betragsfeld.
Sorry, daß ich diese etwas ältere Diskussion mal ausgrabe, aber ich stehe aktuell genau vor den gleichen "Problemen"...
Wenn ich mir einen Motorrad-Helm kaufe, den ich betrieblich benötige (Motorradreise-Unternehmen), aber auch privat nutze, wie buche ich das?
Ich gehe jetzt mal von fifty/fifty aus.
Auf welches private "Gegenkonto" buche ich das?
Ich habe den Privatanteil bis jetzt immer auf "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" mit "50% Netto" und "100 % UST" gebucht, aber dann weichen meine erklärten Vorsteuerbeträge in der EÜR von der Umsatzsteuererklärung ab und das meckert mein Finanzamt an.
Komischerweise hat das bis einschließlich EÜR und Umsatzsteuererklärung 2022 so gepaßt.
Wo liegt mein Denkfehler?
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 24.07.2024 18:28:10
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In der Literatur finde ich nichts. Also nur einige Überlegungen. Aber zuerst eine Frage. Hast
du ein betrieblich genutztes Motorrad oder geht es nur um den Helm? Denn m.E. wird der Helm hinsichtlich der Absetzbarkeit wie beim Motorrad behandelt.
Geht es nur um den Helm könnte man das sicherlich wie beim Telefon betrachten, dann müßte man allerding, wie beim Telefon, einmal eine längere Aufzeichnung der Fahrten beruflich/privat machen um den %-Satz zu ermitteln. M.E. wird allerdings wird die USt mit geteilt und nicht zu 100% betrielich abgesetzt. Die 100% beim Splitlevel beziehen sich m.E. auch den jeweils gesplitteten Teil und nicht auf das Ganze. Denn das ist ja der Sinn der USt., die Privatperson hat sie letztendlich (ggfs. in ihrem Anteil) zu tragen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 26.07.2024 12:57:04
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Eben! Ich auch nicht.
Zitat Aber zuerst eine Frage. Hast du ein betrieblich genutztes Motorrad
Ja, und da ermittele ich über ein Fahrtenbuch am Ende des Jahres den Privatanteil und trage dann die Betriebseinnahme netto und die vereinnahmte USt getrennt ein.
Zitat oder geht es nur um den Helm? Denn m.E. wird der Helm hinsichtlich der Absetzbarkeit wie beim Motorrad behandelt.
Es geht grundsätzlich um alles, was ich privat mit-nutze.
Zitat Geht es nur um den Helm könnte man das sicherlich wie beim Telefon betrachten
Telefon, Handy und DSL-Anschluß sind privat und werden zu einem bestimmten Prozentsatz mit dem Formelrechner als Betriebsausgaben angegeben.
Zitat M.E. wird allerdings wird die USt mit geteilt und nicht zu 100% betrielich abgesetzt. Die 100% beim Splitlevel beziehen sich m.E. auch den jeweils gesplitteten Teil und nicht auf das Ganze. Denn das ist ja der Sinn der USt., die Privatperson hat sie letztendlich (ggfs. in ihrem Anteil) zu tragen.
Wie ich schon schrieb, ich steige da nicht wirklich durch.
Andere Quellen sagen, der private Anteil sei eine Leistungsentnahme und keine Betriebseinnahme.
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 28.07.2024 17:20:28
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So mache ich es. Ich teile die Buttosumme in zwei Teile. Den betrieblichen Anteil setze ich entsprechend in der Buchhaltung mit einer Buchung ab, dabei wird auf diesen Anteil die entsprechende Umsatzsteuer als Vorsteuer notiert. Der Privatanteil mit seinem Anteil an der "Mehrwertsteuer" ist privat (ggfs mit / in der Buchhaltung - bei mir nicht) und nicht Bestandteil der Buchhaltung der EÜR.
Persönlich halte ich einen Motarradhelm, wie auch die Kfzversicherungen oder Service, als zu den Fahrzeugaufwendungen hinzurechenfähig und würde bei dir am Jahreende entsprechend dem % dann als Summe aufgeteilt. So mache ich es auch mit meinen Aufwendungen des Arbeitszimmers, bei dem ich ja auch erst am Jahreende Enegie- und sonstige variable Kosten im eigenen Haus aufteilen kann.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 28.07.2024 20:21:23
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Zitat Thomas R schrieb:
Der Privatanteil mit seinem Anteil an der "Mehrwertsteuer" ist privat (ggfs mit / in der Buchhaltung - bei mir nicht) und nicht Bestandteil der Buchhaltung der EÜR.
Alles klar!
Genau so habe ich es jetzt auch umgesetzt.
Vielen Dank für die Info!
Munterbleiben... Bernhard
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