Förderung als sonstige Betriebseinnahme - Abschreibung über mehrere Jahre
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popsykkel |
Geschrieben am 11.11.2020 10:40:11
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Hallo!
Ich habe heuer eine Maschine für ca. EUR 6.000,-- gekauft und dafür eine einmalige nicht rückzahlbare Investitionsförderung über EUR 3.000,-- erhalten. Die Maschine wird auf 4 Jahre abgeschrieben, dementsprechend muss ich nach meiner Auffassung auch die Förderung über 4 Jahre als "sonstigen betrieblichen Ertrag" abschreiben. Die Option einer Abschreibung gibt es allerdings bei Erträgen nicht. Hat jemand eine Idee wie ich das korrekt verbuchen kann?
Danke vorab! |
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Killy |
Geschrieben am 11.11.2020 11:16:20
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Ich dachte die Förderung wird in dem Jahr verbucht und die Ware über die 4 Jahre mit dem Gesamtbetrag abgeschrieben.
Es gibt ja keine Afa für Einnahmen.
Ich denke die € 3000,- als Einnahme verbuchen
Und die € 6000 auf 4 Jahre je €1500,- abschreiben.
Eine erhaltene Vorsteuer (Mwst) wird ja auch auf einmal verbucht obwohl die Ware über mehrere Jahre abgeschrieben wird |
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mielket |
Geschrieben am 11.11.2020 13:09:21
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Seiten Administrator
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Wenn das als einmaliger Betrag kommt, dann ja: den gesamten Betrag an dem Tag als Einnahmen buchen.
Im deutschen Steuerrecht gibt es den §7g EStG "Investitionsabzugsbetrag", mit dem Du wohl den Förderbetrag in diesem Jahr schon einkommensteuermäßig größtenteils neutralisieren würdest, sozusagen als Rücklage oder vorgezogene Abschreibung. Das Konstrukt scheint mir ein bisschen den Wegfall der degressiven Abschreibung kompensieren zu wollen.
Vielleicht basiert das ja auch auf einer EU-Richtlinie und es gibt eine Entsprechung im österreichischen Steuerrecht ... gerade mal gegoogelt ... Vielleicht ist der 'Gewinnfreibetrag' das österreichische Pendant zum deutschen §7g Investitionsabzugsbetrag:
https://www.wko.at/service/steuern/de...etrag.html |
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popsykkel |
Geschrieben am 11.11.2020 19:21:05
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Mein Buchhalter sagt, die tatsächlichen Anschaffungskosten sind die Basis für die Abschreibung. Ich hätte also laut ihm EUR 3.000,-- über 4 Jahre, also EUR 750,-- pA abzuschreiben. Wenn ich den Kaufpreis auf 3.000,-- reduziere, wird die Vorsteuer jedoch natürlich nicht richtig gebucht, in jedem anderen Fall hätte ich dann nicht die richtige Afa angesetzt. Ich werde das also mit meinem Buchhalter nochmal besprechen und dann noch rückmelden.
@mielket
Der Gewinnfreibetrag soll das "Selbstständigenäquivalent" zum nahezu steuerfreien Weihnachts- und Urlaubsgeld sein, das es in Österreich für Angestellte gibt und hat wohl weniger was mit der Abschreibung zu tun.
Aber mal sehen was der Experte dazu meint, vielen Dank mal soweit! |
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popsykkel |
Geschrieben am 12.11.2020 11:44:35
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Folgende Ausführungen bestätigen die Aussage des Buchhalters. Entweder ich habe den Nettobetrag als Grundlage für die Afa, oder ich schreibe die Subvention parallel zur Maschine mit ab. Wenn ich eine der beiden Varianten korrekt in easyct darstellen könnte und ich das nicht am Jahresende manuell in der Erklärung korrigieren müsste, das wäre toll!
6.16.4.1.1 Nettomethode
2553
Die Subvention wird von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen. Bei dieser Nettomethode ist der um die Subvention gekürzte Betrag Basis für die Abschreibung des Anlagevermögens.
6.16.4.1.2 Bruttomethode
2554
Die Subvention wird als Passivposten in der Bilanz ausgewiesen. Es handelt sich bei dem Passivposten um einen Passivposten eigener Art, der einem Rechnungsabgrenzungsposten nahe kommt. Die Auflösung des Sonderpostens wird auf die Nutzdauer des Wirtschaftsgutes verteilt, sodass es zu einer Korrektur der Abschreibung des Wirtschaftsgutes kommt.
Quelle: https://www.steuerverein.at/6-bewertung-§-6-estg-1988-teil-4/ |
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popsykkel |
Geschrieben am 01.12.2020 16:25:14
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Ich habe mir folgende Lösung ausgedacht:
Ich splitte die Ausgabe auf 2 Buchungen. 3.000,-- zur Abschreibung auf 4 Jahre und 3.000,-- von denen ich die Vorsteuer hole und gegen welche ich die Förderung dann buche. Dann bekomme ich die gesamte Vorsteuer und habe die korrekte Abschreibung im Afa-Plugin, somit sollte alles korrekt dargestellt sein.
BG Stefan |
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