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Förderung als sonstige Betriebseinnahme - Abschreibung über mehrere Jahre
popsykkel
Hallo!

Ich habe heuer eine Maschine für ca. EUR 6.000,-- gekauft und dafür eine einmalige nicht rückzahlbare Investitionsförderung über EUR 3.000,-- erhalten. Die Maschine wird auf 4 Jahre abgeschrieben, dementsprechend muss ich nach meiner Auffassung auch die Förderung über 4 Jahre als "sonstigen betrieblichen Ertrag" abschreiben. Die Option einer Abschreibung gibt es allerdings bei Erträgen nicht. Hat jemand eine Idee wie ich das korrekt verbuchen kann?

Danke vorab!
 
Killy
Ich dachte die Förderung wird in dem Jahr verbucht und die Ware über die 4 Jahre mit dem Gesamtbetrag abgeschrieben.
Es gibt ja keine Afa für Einnahmen.

Ich denke die € 3000,- als Einnahme verbuchen
Und die € 6000 auf 4 Jahre je €1500,- abschreiben.

Eine erhaltene Vorsteuer (Mwst) wird ja auch auf einmal verbucht obwohl die Ware über mehrere Jahre abgeschrieben wird
 
mielket
Wenn das als einmaliger Betrag kommt, dann ja: den gesamten Betrag an dem Tag als Einnahmen buchen.

Im deutschen Steuerrecht gibt es den §7g EStG "Investitionsabzugsbetrag", mit dem Du wohl den Förderbetrag in diesem Jahr schon einkommensteuermäßig größtenteils neutralisieren würdest, sozusagen als Rücklage oder vorgezogene Abschreibung. Das Konstrukt scheint mir ein bisschen den Wegfall der degressiven Abschreibung kompensieren zu wollen.

Vielleicht basiert das ja auch auf einer EU-Richtlinie und es gibt eine Entsprechung im österreichischen Steuerrecht ... gerade mal gegoogelt ... Vielleicht ist der 'Gewinnfreibetrag' das österreichische Pendant zum deutschen §7g Investitionsabzugsbetrag:

https://www.wko.at/service/steuern/de...etrag.html
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
popsykkel
Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Mein Buchhalter sagt, die tatsächlichen Anschaffungskosten sind die Basis für die Abschreibung. Ich hätte also laut ihm EUR 3.000,-- über 4 Jahre, also EUR 750,-- pA abzuschreiben. Wenn ich den Kaufpreis auf 3.000,-- reduziere, wird die Vorsteuer jedoch natürlich nicht richtig gebucht, in jedem anderen Fall hätte ich dann nicht die richtige Afa angesetzt. Ich werde das also mit meinem Buchhalter nochmal besprechen und dann noch rückmelden.

@mielket
Der Gewinnfreibetrag soll das "Selbstständigenäquivalent" zum nahezu steuerfreien Weihnachts- und Urlaubsgeld sein, das es in Österreich für Angestellte gibt und hat wohl weniger was mit der Abschreibung zu tun.

Aber mal sehen was der Experte dazu meint, vielen Dank mal soweit!
 
popsykkel
Folgende Ausführungen bestätigen die Aussage des Buchhalters. Entweder ich habe den Nettobetrag als Grundlage für die Afa, oder ich schreibe die Subvention parallel zur Maschine mit ab. Wenn ich eine der beiden Varianten korrekt in easyct darstellen könnte und ich das nicht am Jahresende manuell in der Erklärung korrigieren müsste, das wäre toll!

6.16.4.1.1 Nettomethode
2553
Die Subvention wird von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgezogen. Bei dieser Nettomethode ist der um die Subvention gekürzte Betrag Basis für die Abschreibung des Anlagevermögens.

6.16.4.1.2 Bruttomethode
2554
Die Subvention wird als Passivposten in der Bilanz ausgewiesen. Es handelt sich bei dem Passivposten um einen Passivposten eigener Art, der einem Rechnungsabgrenzungsposten nahe kommt. Die Auflösung des Sonderpostens wird auf die Nutzdauer des Wirtschaftsgutes verteilt, sodass es zu einer Korrektur der Abschreibung des Wirtschaftsgutes kommt.

Quelle: https://www.steuerverein.at/6-bewertung-§-6-estg-1988-teil-4/
 
popsykkel
Ich habe mir folgende Lösung ausgedacht:

Ich splitte die Ausgabe auf 2 Buchungen. 3.000,-- zur Abschreibung auf 4 Jahre und 3.000,-- von denen ich die Vorsteuer hole und gegen welche ich die Förderung dann buche. Dann bekomme ich die gesamte Vorsteuer und habe die korrekte Abschreibung im Afa-Plugin, somit sollte alles korrekt dargestellt sein.

BG Stefan
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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