meine Betriebseinnahmen werden bisher als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 verbucht.
Ab 2019 müsste ich grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen, da die 17500 € in 2018 überschritten sind. Ich habe allerdings ab dem 01.01.2019 einen Grundlagenbescheid vorliegen, so dass ich nach § 4 Nr. 21a ,bb Umsatzsteuergesetz (UStG) wg. berufliche Bildungsmaßnahmen hiervon befreit sein werde.
Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.
2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
fischej schrieb:
Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.
Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Wenn es aber eine direkte Gegenleistung gibt, wie Kursgebühren, unterliegen die normalerweise der USt, aber wegen Deiner Befreiung wohl nicht.
Nimmst Du das Feld "ust-freie Betriebseinnahmen" (EÜR 103).
Zitat
2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
Das ist eine sehr spezielle Frage und wahrscheinlich sind hier Details wichtig. Hier würde ich bei Unsicherheit wirklich mal den Steuerberater fragen.
Nur soviel: Die 17500 € Kleinunternehmergrenze kommt nach Deiner Schilderung für 2019 ja sowiewo nicht in Betracht. Die Befreiung nach § 4 Nr. 21a bb ist für Dich aber auch viel wertvoller, weil Du die USt. auf Kursmaterialien vom Finanzamt erstattet bekommst.
habe heute (20.12.2018) nochmal mit dem Finanzamt gesprochen:
Die Einnahmen, die neben dem Grundlagenbescheid anfallen (als da z.B. wären, Sponsoreinnahmen, Verkaufte Artikel und Prüfungsgebühren) werden bei den Steuerpflichtigen Einnahmen eingesetzt. Da im Jahr 2018 die 17500 € Grenze überschritten wird, sind diese Einnahmen natürlich im Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig. Dafür darf dann aber 2019 auch Vorsteuer geltend gemacht werden.
Welche Ausgaben Vorsteuerabzugsberechtigt und welche Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind, ist mir auch nach aktueller Anfrage beim FA nicht ganz klar, so dass ich im neuen Jahr wohl einen Steuerberater einschalten muss. Allerdings hab ich dafür dann etwas Zeit, da 2019 dann das 3. Jahr ist und die Umsatzsteuererklärung lt. telef. Auskunft FA dann auch erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und EüR abgegeben werden muss, also nicht monatlich oder vierteljährlich.
Bearbeitet von fischej am 20.12.2018 12:17:35
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?