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§ 4 Nr. 21a (bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)
fischej
Guten Tag,

meine Betriebseinnahmen werden bisher als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 verbucht.
Ab 2019 müsste ich grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen, da die 17500 € in 2018 überschritten sind. Ich habe allerdings ab dem 01.01.2019 einen Grundlagenbescheid vorliegen, so dass ich nach § 4 Nr. 21a ,bb Umsatzsteuergesetz (UStG) wg. berufliche Bildungsmaßnahmen hiervon befreit sein werde.

Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.
2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
 
mielket

Zitat

fischej schrieb:
Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Wenn es aber eine direkte Gegenleistung gibt, wie Kursgebühren, unterliegen die normalerweise der USt, aber wegen Deiner Befreiung wohl nicht.

Nimmst Du das Feld "ust-freie Betriebseinnahmen" (EÜR 103).

Zitat


2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.

Das ist eine sehr spezielle Frage und wahrscheinlich sind hier Details wichtig. Hier würde ich bei Unsicherheit wirklich mal den Steuerberater fragen.

Nur soviel: Die 17500 € Kleinunternehmergrenze kommt nach Deiner Schilderung für 2019 ja sowiewo nicht in Betracht. Die Befreiung nach § 4 Nr. 21a bb ist für Dich aber auch viel wertvoller, weil Du die USt. auf Kursmaterialien vom Finanzamt erstattet bekommst.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
fischej
Hallo,

habe heute (20.12.2018) nochmal mit dem Finanzamt gesprochen:

Die Einnahmen, die neben dem Grundlagenbescheid anfallen (als da z.B. wären, Sponsoreinnahmen, Verkaufte Artikel und Prüfungsgebühren) werden bei den Steuerpflichtigen Einnahmen eingesetzt. Da im Jahr 2018 die 17500 € Grenze überschritten wird, sind diese Einnahmen natürlich im Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig. Dafür darf dann aber 2019 auch Vorsteuer geltend gemacht werden.

Welche Ausgaben Vorsteuerabzugsberechtigt und welche Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind, ist mir auch nach aktueller Anfrage beim FA nicht ganz klar, so dass ich im neuen Jahr wohl einen Steuerberater einschalten muss. Allerdings hab ich dafür dann etwas Zeit, da 2019 dann das 3. Jahr ist und die Umsatzsteuererklärung lt. telef. Auskunft FA dann auch erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und EüR abgegeben werden muss, also nicht monatlich oder vierteljährlich.
Bearbeitet von fischej am 20.12.2018 13:17:35
 
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mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.

mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten
-Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.

mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.

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