ich habe leider arge Verständnisprobleme mit dem oben Benannten, hab hier schon geschaut, die Themen dazu haben mir nicht weitergeholfen.
Laut Google "kann" (nicht muss!?) man die Steuer selber veranschlagen, ich verkaufe aber nichts weiter, müsste also nichts veranschlagen, sondern abführen?
Ich habe meine Umsatzsteueridentnummer angegeben und somit bekomme ich Rechnungen ohne MwSt., also netto.
Mit Thomas habe ich schon gemailt und ich soll das Ganze einfach unter Einfuhrumsatzsteuer angeben.
Mir ist das nicht ganz logisch, denn so habe ich es nicht in der VST sondern nur in Brutto und Netto.
Unter Einfuhrumsatzsteuer taucht es zwar dann richtig auf, aber ich habe doch noch gar nicht ans FA bezahlt!
Statt dessen rechne ich nun schon etwas gegen.
Ich hätte es gerne als reine noch zu zahlende Steuer dort stehen.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, ich stehe mit Steuern eh auf dem Kriegsfuß, aber hier verstehe ich Mom absolut nur Bahnhof, zumal ich aktuell noch eine Rückzahlung aus 04 und 05 von Google bekommen habe *rolleyes*, die ich nun auch noch irgendwie buchen muss, oder nicht?
Ich ging bisher eh davon aus, dass innerhalb der EU dieser Steuerkram wegfällt, dann hörte ich noch bei Werbung/Deinstleistung sowieso, herrje...was denn nun!?
Die von Google angegebene Seite http://europa.eu/pol/tax/index_de.htm bringt mich auch nicht weiter.
Ich hoffe mir kann wer in einfachen Schritten helfen, möglichst mit Beispiel.
Da du die Rechnung eines ausländischen Dienstleistungsunternehmens bezahlst, kannst du keine VSt geltend machen. Den Betrag buchst du eben mit 0% auf dem entsprechenden Ausgabenkonto.
Du kannst allerdings bei den Steuerbehörden diesen ausländischen Landes eine USt-Rückerstattung beantragen. Entsprechende Formulare findet man auf den FA-Seiten des Landes. In z.B. Österreich ist das das FA von Graz. Eine Erstattung nimmt Österreich allerdings bei einem Jahresbetrag > 50 € vor.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Nicht in Irland und auch nicht hier, bzw. angeblich sollte ich ja hier zahlen, aber eben selber veranlagen! Muss man das also doch nicht?
Wenn doch bleibt die Frage wie?
Ich bekam jetzt freiwillig Umsatzssteuer zurück aus 04 bis Febr. 05 (da habe ich die irländischen 21% bezahlt gehabt, da ich die Umsatzidentnummer nicht angegeben hatte), darf ich das einfach behalten?
Dieses Jahr hab ich in der Tat bisher immer mit 0% gebucht, da ja die nummer angegeben und 0% MwSt. auf den Rechnungen, bin aber verwirrt, ob da nun rechtens ist, oder ich doch hier noch gesondert 16% ans FA zahlen muss.
Es gibt in der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr, es handelt sich um Umsatzsteuer nach §13b UStG..
Hier noch schön beschrieben:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Google-Adwords__f8805.html
Laut FA soll man so buchen:
Beispiel 100 Euro Google Rechnung ohne MwSt. + 16%.
Also nicht einfach 16% anhaken und inkl. der 16% buchen, sondern "dazu" rechnen!
Soweit so gut, die Ausgabe ist so ok, mit fiktiver Buchung für die 16% MwSt..
Aber die Einnahme wird schwer, soll gebucht werden als reine 16 Euro/% UST. um beim Beispiel zu bleiben.
Nicht im Brutto und nicht im netto auftauchend.
Hat da wer nen Tipp wie das mit easyct zu machen wäre?
Am Ende von Hand müssste man ja überall auch noch die Endsummen per Hand auf den Ausdrucken ändern :-(
Hallo,
bist Du da weiter gekommen? Normal sollte die steuerfreie Google-Rechnung bei KZ97 erscheinen - und rechts daneben die deutsche USt. ausgeworfen werden. Dazu kommt, daß die deutsche USt. nicht wieder bei KZ66, 61 oder 62 abgezogen wird.
Wenn Du ne Lösung hast meld Dich mal. Werner
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?