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Rücksendung
daniklas
Hallo,
jetzt ist es zum ersten Mal passiert: Eine Kundin nimmt das 1-Monat-Widerrufsrecht in Anspruch, weil die von ihr gekaufte Mutter-Kind-Jacke nicht passt. Frage: Wie verbuche ich das jetzt???
Ware wurde bereits vor dem Versand bezahlt, Rechnung habe ich im Paket mitgeschickt (und natürlich ein Exemplar selbst abgeheftet und verbucht). Wie und wo buche ich nun die Rückerstattung?
Danke für Eure Tipps!
Tanja
 
http://www.daniklas-shop.de
daniklas
Nochmal eine ergänzende Frage:
Verkaufspreis: 110 €, Rückerstattung: 113,90 € (da ich die Versandkosten für die Rücksendung übernommen habe). Wie verbuche ich das? Brauche ich für die Rückerstattung (außer dem Kontoauszug natürlich) irgendeinen Beleg? Muss ich die Versandkosten von 3,90 € extra verbuchen, oder den Gesamtbetrag von 113,90 €?
Wäre sehr dankbar für jede Hilfestellung!
Tanja
 
http://www.daniklas-shop.de
robert wiegner
[1] Gutschrift schreiben, mit Vermerk "zu Rechnung xy"

[2] Den erstatteten Warenwert (mit vorgestelltem Minuszeichen) auf das gleiche Konto verbuchen, wo Du den Zahlungseingang verbucht hast. Buchungstext: "Gutschrift zu Rechnung xy"

[3] Die erstatteten Versandkosten unter "sonstige Betriebsausgaben".

---

So würde ich es in Deiner Situation buchen.

Denkbar wäre auch, ein eigenes Gutschriften-Konto als Ausgabenkonto zu führen. Wäre letztenendes vielleicht sogar reeller bei der Ist-Versteuerung. Fakt ist: Du hast 110,- EUR eingenommen. Also buchen. Vier Wochen später hast Du 110,- EUR ausgegeben. Auch buchen. Ob Du nun Ware "zurück"kaufst oder neu ist ja letztlich egal.

Die Trennung zwischen Warenwert und Erstattung der Portokosten ist wahrscheinlich auch nicht zwingend. Mir erscheint sie jedoch naheliegend. Das eine ist die Ware, die raus (und wieder rein) gegangen ist, das andere sind allgemeine Kosten, die dadurch entstehen, daß Du Dein Geschäft eben so führst, wie Du es tust. Also online Sachen verkaufst und im Fall des Falles gesetzlich verpflichtet bist, Rückversand zu tragen. Ich see da nicht so sehr die Bindung an die Ware.

Zudem bleibt dann die Gegenüberstellung von Einnahme auf der einen, Ausgabe (Gutschrift) auf der anderen Seite eindeutiger. Ein etwaiges Konto "Einnahmen durch Warenverkauf" weist dann also Null auf (da ist effektiv nichts passiert), Dein Konto "sonstige Betriebsausgaben" weist 3,90 aus (die durch das hin und her entstanden sind). Erscheint mir reell.

---

Das war jetzt eher eine sowohl als auch Antwort ;o))
Aber so ist das manchmal. Und im Ergebnis bleibt sich beides gleich.
Aber -- wie gesagt -- wenn ich mich entscheiden müßte, würde ich die erste Variante nehmen.
Diese Freiheit (Buchung mit Minusbetrag) haben wir als "kleine" Ist-Versteuerer. Warum also die Freiheit nicht nutzen?
Bearbeitet von robert wiegner am 29.11.2006 12:52:12
 
daniklas
(Fast) alles klar, danke für die rasche Hilfestellung.
Nur 2 kleine Fragen hätte ich jetzt noch:
1. Wie muss so eine Gutschrift aussehen, also was muss alles drinstehen?
2. Genügt es, wenn ich sie in meinen eigenen Unterlagen abhefte, oder muss ich dem Kunden auch ein Exemplar zuschicken?
Gruß, Tanja
 
http://www.daniklas-shop.de
robert wiegner
Bei mir sieht eine Gutschrift aus wie eine Rechnung, nur daß halt "Gutschrift" draufsteht und vermerkt ist, auf welche Rechnung sich die Posten beziehen.

Wenn ich Gutschriften kriege, passiert das meist (das wäre für Dich vielleicht auch eine Überlegung wert) als Kontoauszug ...

Kundenkonto für Kunde xy, Ku.-Nr. 123
- Rechnungsbetrag (= Deine ursprüngl. Forderung, Datum)
- Zahlbetrag (= was Kunde wann bezahlt hat, Datum)
- Gutschrift (= Warenwert plus ggf. Porto, Datum, Grund: Rücksendung)
- Saldo (... "Wird auf Ihr Konto überwiesen")

In der Regel wirst Du allerdings erstmal abklären müssen, wohin zu überweisen ist. Auch wenn Du bei Vorkase schauen kannst, woher das Geld kam, würde ich das doch klären.

Exemplare? Imho solltest Du dem Kunden auf alle Fälle was schicken oder zumindest faxen, u.a. eben auch, um zu klären, wo das Geld hinsoll.

btw: Gibt es eigentlich noch Verrechnungsschecks? Wenn ja, ist das für Guschriften sicherlich das praktischste.
Bearbeitet von robert wiegner am 30.11.2006 13:43:44
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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