bei mir bestellen die Kunden online und überweisen vorab. Wenns Geld da ist, geht die Ware raus.
Wenns genau so läuft, kein Problem.
Nun kommt es aber häufig vor, dass während der Abwicklung noch ein Artikel dazu kommt und ein Teilbetrag nachüberwiesen wird.
Ich stelle die Rechnung richtig aus und schicke sie mit der Ware mit. Dann kommt einige TAge später der Restbetrag und der stimmt dann nicht. Entweder haben sich die Kunden um einige Cent oder 1 Euro zu viel oder zu wenig verschrieben oder sie überweisen ein Paar Euro mehr als Dankeschön statt Pralinen. Ist ja nett gemeint, aber ich habs auf dem Konto und nicht auf der REchnung, was buche ich nun?
Wenns 1 Euro zu wenig ist, fordere ich das nicht mehr ein sondern notiere den geränderten Betrag von Hand auf meinem Beleg und buche auch nur den geringeren Betrag als Einnahme. Der Kunde hat aber eine falsche Rechnung.
Bei zuviel überweise ich zurück - auch nervig, vor allem hab ichjetzt mal den Fall mit 3 Cent zu viel, da hab ich keine Lust zu überweisen.
Behalten und buchen. Der Zahlungseingang, der Deine Einnahme darstellt, ist halt nicht "Rechnungsbetrag" sondern "Rechnungsbetrag plus 3 ct".
Solange Du Ist-Versteuerung machst, buchst Du das was rein und rausgeht. Wenn der Kunde Dir mehr überweist, ist das für Dich halt eine höhere Einnahme. Wenn Du das "mehr" zurückschickst, hast Du halt eine Ausgabe, ggf. schriftlich mit Gutschrift an den Kunden.
also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.
Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?
Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?
Eigentlich schon. Aber falls er auch Ist-Versteuerer ist, wird er es genauso handhaben. Falls nicht, wird er sich i. d. R. dann beschweren, wenn er mehr zahlt, als die Rechnung ausweist. Und sollte dann eine Gutschrift erhalten.
Aber natürlich hast Du recht: Du solltest ihm per Rechnung eigentlich nicht mehr Vorsteuer (an Dich gezahlte Umsatzsteuer) bescheinigen, als er wirklich leistet.
Ich hatte das Problem noch nie, würde aber wahrscheinlich das FA anrufen und fragen, ab welchem Differenzbetrag eine Formalität erfolgen muß. Da gibts es bstimmt eine Regelung oder zumindest eine übliche Handhabung, irgendeine Billigkeitsregel (unter 1 EUR ist egal, o.ä.).
also so wie ichs bisher mache: Buche das was gezahlt wurde und notiere auf meiner Rechnungskopie von Hand warum mehr oder weniger bzw. den tatsächlichen Betrag.
Die Rechnung des Kunden stimmt dann eigentlich nicht und das macht nichts?
Wenn der Kunde Gewerbetreibender ist und die Mwst absetzen will, müsste doch seine Rechnung korrgiert werden oder?
LG
Emily
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?