Der PKW wird zu über 90 % als Firmenwagen genutzt. Mwst wurde vom Finanzamt zurückerstattet. Den Nettokaufpreis schreibe ich über 5 Jahre ab. Aber ich habe diesen PKW nicht selbst finanziert, sondern mein Vater hat ihn bezahlt. Also kann ich ihn nicht als Ausgabe buchen. Muß ich ihn angeben in der Einkommensteuererklärung ?
Und wie und wo verbuche ich ihn ?
Danke für Eure Hilfe und ein herzliches Dankeschön für dieses
Buchhaltungsprogramm. Ohne jede Vorkenntnis, habe ich es ganz
schnell kapiert
Chrissie
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden. Bearbeitet von Thomas R am 14.10.2006 17:39:47
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden.
Leute, Leute,
ihr meint es ja sicher gut, aber ihr versucht euch da an zu schweren Fragen. Das führt so zu keinem guten Ergebnis:
1.) der Fragesteller sei Eigentümer des PKW, weil ihm sein Vater ein Darlehen gegeben hat, dann ist das unproblematisch. Ausweis als BV, AfA, etc.
2.) der Fragesteller ist Eigentümer des PKW, sein Vater hat ihm den Wagen geschenkt, dann gilt § 6 Abs. 4 EStG:
d.h. der Wagen ist unentgeltlich in das BV gelangt und muss dort mit dem gemeinen Wert (=Marktwert) als Anschaffungskosten eingelegt werden. Diese Vermögensmehrung muss als Betriebseinnahme, bei Lieferung des Fahrzeuges gebucht werden, das FA hat die Vorsteuer erstattet, ich weiss ja nicht, wie das dann möglich gewesen wäre, bei Schenkung entfällt sicherlich mangels eines Leistungsaustausches der Vorsteueranzug. Danach ist der Wagen über die betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wenn man die steuerlichen Bewertungsvorschriften nicht kennt, dann weiss man gar nicht, was man raten soll, das ist immer riskant. Ich rate da mal zu höchster Vorsicht.
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 18:00:37
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.