Der PKW wird zu über 90 % als Firmenwagen genutzt. Mwst wurde vom Finanzamt zurückerstattet. Den Nettokaufpreis schreibe ich über 5 Jahre ab. Aber ich habe diesen PKW nicht selbst finanziert, sondern mein Vater hat ihn bezahlt. Also kann ich ihn nicht als Ausgabe buchen. Muß ich ihn angeben in der Einkommensteuererklärung ?
Und wie und wo verbuche ich ihn ?
Danke für Eure Hilfe und ein herzliches Dankeschön für dieses
Buchhaltungsprogramm. Ohne jede Vorkenntnis, habe ich es ganz
schnell kapiert
Chrissie
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden. Bearbeitet von Thomas R am 14.10.2006 18:39:47
zuerst einmal: Kfz werden über 6 Jahre (AfA Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter Ziffer 4.2.1), nicht 5, Jahre abgeschrieben, bei unterjährigem Kauf dann monatsgenau. Insofern wird ein Kfz nur über die Abschreibung gebucht und nicht der gesamte Rechnungsbetrag als Ausgabe!
Abschreiben kann man nur etwas, wenn man der Eigentümer und nicht nur der Besitzer ist, es muß also dein Eigentum werden. Massgeblich dürfte das sein, was im Kfz-Brief eingetragen ist. Wenn der Vater dir das Auto geschenkt hat, ist dies m.E. eine Privatangelegenheit (eine Privateinlage in das Geschäft wird ja nicht gebucht), ich würde dann allerdings die Rechnung auf mich ausstellen lassen, sonst könnte es auch mit der VSt Probleme geben!
Da das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, können alle Kosten zu 100% als Betriebsausgaben gebucht werden - und daraus die volle USt als Vorsteuer gezogen werden. Die Privatnutzung wird mit 1% der Kfz-Bruttokaufrechnung jeden Monat als Einnahme zuzüglich darauf zu zahlender USt gebucht.
Zusätzlich ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Die entsprechenden Konten (Abschreibung, Kfz-Kosten) sind in EasyCash eigentlich vorhanden.
Leute, Leute,
ihr meint es ja sicher gut, aber ihr versucht euch da an zu schweren Fragen. Das führt so zu keinem guten Ergebnis:
1.) der Fragesteller sei Eigentümer des PKW, weil ihm sein Vater ein Darlehen gegeben hat, dann ist das unproblematisch. Ausweis als BV, AfA, etc.
2.) der Fragesteller ist Eigentümer des PKW, sein Vater hat ihm den Wagen geschenkt, dann gilt § 6 Abs. 4 EStG:
d.h. der Wagen ist unentgeltlich in das BV gelangt und muss dort mit dem gemeinen Wert (=Marktwert) als Anschaffungskosten eingelegt werden. Diese Vermögensmehrung muss als Betriebseinnahme, bei Lieferung des Fahrzeuges gebucht werden, das FA hat die Vorsteuer erstattet, ich weiss ja nicht, wie das dann möglich gewesen wäre, bei Schenkung entfällt sicherlich mangels eines Leistungsaustausches der Vorsteueranzug. Danach ist der Wagen über die betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wenn man die steuerlichen Bewertungsvorschriften nicht kennt, dann weiss man gar nicht, was man raten soll, das ist immer riskant. Ich rate da mal zu höchster Vorsicht.
Bearbeitet von joey am 31.03.2007 19:00:37
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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