Ich habe an meinem ehemaligen Kunden eine Rechnung gestellt.
Dieser ist aber, zu meinem Bedauern, nach Rechnungstellung in den Ausgleich gegangen
( nicht wegen mir ) und hat mir nur 1/3 der Rechnung gezahlt.
Wie soll ich nun diese Rechnung verbuchen ? Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Vorhandene Rechnung Stornieren ( keine Ahnung wie ... )
2. Eine weitere Rechnung mit korrigiertem Betrag und gleicher Rechnungsnummer erstellen.
Fragen für die Zukunft...
Angenommen man hat folgenden Fall.
Man hat einen Kunden der nach Rechnungsstellung in den Konkurs geht.
Dann müßte man die ganze Rechnung aus der Buchhaltung streichen.
Meiner Meinung nach ist dies aber nicht möglich weil man dann in der Rechnungsnummer-reihenfolge eine Lücke hätte.
Ich gehe mal davon aus, daß Du Ist-Versteuerer bist, also nicht nach Rechnungseingang/-ausgang versteuerst, sondern nach Einnahmen/Ausgaben.
Als kleine oder gar Kleinstgewerbler haben wir da ja zum Glück etwas Freiheit bei der Buchhaltung (sonst würden wir wohl auch ECuT nicht benutzen *g*). Und diese Freiheiten der Einnahme-/Überschußrechnung sollten wir auch nutzen. In einem Fall wie Deinem hieße das für mich:
Die Rechnung bleibt die Rechnung und die verringerte Einnahme ist halt Deine Einnahme. Punkt und Fertig.
Und zur Vermeidung von etwaigen Mißverständnissen bei einer evtl. Außenprüfung durchs FA hängst Du einen Zweizeiler an die Rechnung, der den Zusammenhang erklärt.
Was grundsätzlich nicht geht (und letztlich auch keinen Sinn macht) ist das nachträgliche korrigieren der Rechnung, nur damit hinterher Zahlungseingang und Rechnung zusammenpassen.
Was Storno angeht (den ich hier, wie gesagt, gar nicht anwenden würde) hast Du in ECuT die Möglichkeit, einer Buchung aufs gleiche Konto einfach ein Minuszeichen voranzustellen, im Buchungstext dann einfach "Storno zu Rg. xy") und fertig.
Aber nochmal: Das hier ist kein Stornofall, sondern einfach zu wenig Zahlungseingang. Das ist dann aber so. Und den kannst Du und solltest Du auch nicht wegrechnen.
___
Nachtrag: Wie gesagt, ich gehe von Ist-Versteuerung aus. Du sagst zwar, daß Du die Rechnung in der Buchhaltung hast, meinst das aber wahrscheinlich nur im übertragenen Sinne, da Du in ECuT ja nur Einnahmen und Ausgaben buchst, aber eben keine Rechnungen ... Bearbeitet von robert wiegner am 23.09.2006 11:41:22
Ergänzend zu Robert die Kurzfassung, so wie vorgehen würde.
1. Unter Einnahme nur den tatsächlich erhaltenen Betrag buchen
2. Auf der Rechnung im Buchungsordner dies so vermerken mit dem Hinweis, Schuldner ist am "*" in Insolvenz gegangen und hat Rest nicht bezahlt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?