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Abschreibung
Ralf
Was mache ich mit der Abschreibung wenn ich das Gerät vor ablauf der Abschreibungszeit verkaufe?
 
http://www.hzi-skala.de
mielket
In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Ralf
Ok danke hab ich verstanden
 
http://www.hzi-skala.de
AN

Zitat

mielket geschrieben:
In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen.


Der Restwert stimmt aber bei mir - glaube ich - nicht siehe

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ead_id=352

oder ich mache einen DenkfehlerSad
 
Vogelfrei

Zitat

mielket geschrieben:
In der AfA-Buchung kucken, wie viel Restwert noch drin ist, die Buchung löschen und mit einer Ausgaben-Buchung ersetzen, die diesen Restwert enthält (0% MWSt. wenn AfA-Jahr>1), schließlich eine Einnahmen-Buchung entsprechend dem Verkaufserlös machen.


Hallo Herr Mielke,

steuerlich scheint mir die Antwort aber fragwürdig.

Wenn ich im Ende Juni einen Gegenstand entnehme, dann muss ich im Prinzip die Monate Januar bis Juni noch linear abschreiben und dann den Restwert per Ende Juni als "Ausgabe" buchen.

Wenn ich aber den Restwert laut Anzeige nehme (der sich hinsichtlich des Betrages natürlich unterscheidet, weil der angezeigte Restbetrag nicht monatsaktuell ist), wäre das meiner Meinung nach steuerlich nicht richtig.

Angezeigt wird in ECT als Restwert bei mir immer nur der "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraumes).

Grüße aus Solingen
 
mielket
In welchem Monat das Anlagegut noch wie viel wert ist, ist ja egal. Es sind Jahres-Abschreibungsraten. Was anderes interessiert das Finanzamt nicht.

Bei Verkauf eines Anlagenguts ganz einfach den Restwert als Ausgabe und den Verkaufserlös als Einnahme buchen. Das ist das Einfachste. Wer Probleme hat, weil dadurch künstlich Umsatz erzeugt wird, der kann auch statt der Einnahme den Verkaufserlös als negativen Betrag auf das selbe Konto wie die finale Abschreibungsrate buchen. Aber alles sollte immer schön im Anlagenverzeichnis dokumentiert werden.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Ralf
Und wie verhält es sich wenn ich ein Anlagegut ins Privatvermögen haben will?
Grund: Maschine ist betrieblich nicht mehr zu gebrauchen aber privat ab und zu schon.

Restbuchwert als Ausgabe Zeile 35 EÜR
Einnahme Zeile 16 EÜR

stimmt das so?

Muss ich den Einnahmebetrag schätzen oder kann ich den irgenwo aus vergangenen Steuersachen herauslesen und muss ich das ganze irgendwie Belegen?
 
http://www.hzi-skala.de
joey

Zitat

mielket geschrieben:
a) In welchem Monat das Anlagegut noch wie viel wert ist, ist ja egal. Es sind Jahres-Abschreibungsraten. Was anderes interessiert das Finanzamt nicht.

Cool Bei Verkauf eines Anlagenguts ganz einfach den Restwert als Ausgabe und den Verkaufserlös als Einnahme buchen. Das ist das Einfachste. Wer Probleme hat, weil dadurch künstlich Umsatz erzeugt wird, der kann auch statt der Einnahme den Verkaufserlös als negativen Betrag auf das selbe Konto wie die finale Abschreibungsrate buchen. Aber alles sollte immer schön im Anlagenverzeichnis dokumentiert werden.


Zu a) rechnerisch läufts auf das gleiche hinaus, aber richtig ist die pro rata temporis Abschreibung und erst dann die Ausbuchung des Restwerts. Das Einfachst ist hier leider auch falsch, aber deswegen werden keine Köpfe rollen, nur propagieren würde ich das dann nicht.

Zu Cool das mit dem negativen Betrag auf die finale Abschlussrate ist überhaupt nicht gebräuchlich und gar nicht zu empfehlen. Es handelt sich um keinen "künstlichen" Umsatz sondern um einen umsatzsteuerlichen Hilfsumsatz, der nach § 22 UStG separat aufzuzeichnen ist, zumindestens auf einem dafür angelegten Konto ist das dann korrekter ausgewiesen. Ein Prüfer soll das noch vernünftig nachvollziehen können.
 
Ralf
jetzt bin ich noch nicht schlauer als vorher... kann das jemand nochmal einfacher erklären? Danke
Bearbeitet von Ralf am 03.04.2012 15:33:08
 
http://www.hzi-skala.de
joey
Tut mir leid, dass das Steuerrecht nicht so leicht ist, wie du es dir vorgestellt hast, aber Wink, es ist ihm eigentlich aber auch egal. Wir müssen uns an die Regeln halten und wenn wir es selbst nicht können, dann andere mit der Anfertigung der Steuererklärungen beauftragen, anders ist es ja auch nicht, wenn ein Auto über den TÜV muss, man bastelt selbst dran rum oder geht in die Werkstatt.
 
Ralf
Ich wollt mich nicht beschweren!

Es ging lediglich darum was ich als Verkaufserlös buchen soll wenn ich das Teil nicht verkaufe sondern nur in meine Privatsache überführen will. Es gibt ja da keine Rechnung.
 
http://www.hzi-skala.de
joey
Ich habs nicht als Beschwerde aufgefasst, aber das was du jetzt schreibst, das ist ein ganz anderer Fall. Entnehmen musst du das Wirtschaftsgut zum Teilwert, das ist, jetzt mals extremst vereinfacht, etwa der Verkehrswert des Gutes. Das musst du auch als Erlös auf einem Einnahmenkonto buchen, bis zum Zeitpunkt der Entnahme musst du abschreiben, danach den Restbuchwert als Betriebsausgabe buchen, aber mit dem Entnahmezeitpunkt kannst du ja flexibel sein und es so entnehmen, dass du keinerlei Abschreibungen berücksichtigen musst. Ihr machts einem auch nicht immer einfach.
 
Ralf
Es ist dann wohl am besten ich entnehme im Dezember?
Da hab ich einen vollen Jahresauflösungsbetrag und brauch nicht rum rechnen.

Den Teilwert muss ich schätzen?
 
http://www.hzi-skala.de
Ralf
Es ist dann wohl am besten ich entnehme im Dezember?
Da hab ich einen vollen Jahresauflösungsbetrag und brauch nicht rum rechnen.

Den Teilwert muss ich schätzen?
 
http://www.hzi-skala.de
joey
Ja, das geht schon. Was ist denn eigentlich mit der Uhrzeit im thread los, das kann doch nicht sein, dass du die Frage schon im Jahr 2006 gestellt hast?
 
Ralf
Ich hatte diesen Thread in 2006 angefangen...
Da ging es um verkauf von Anlagegut.

Jetzt wollt ich Anlagegut privat entnehmen und kein neuen Thread extra anfangen.
 
http://www.hzi-skala.de
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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