EasyRide&Tax Fahrtenbuch - KEINE Anerkennung bei Betriebsprüfung?
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Thom@s |
Geschrieben am 28.05.2006 15:59:24
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Hallo,
nach der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, erfüllt im übertragenen Sinne z. B. eine einfache Excel-Tabelle nicht die Anforderungen, die an ein Fahrtenbuch gestellt werden - Urteil AZ: 2 K 636/01
Folgende Feststellung:
Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.
Quelle:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/ent...R6404.html
Nun meine Frage:
Erfüllt das EasyRide&Tax Fahrtenbuch diese hohen Anforderungen?
Danke schon jetzt für jeden zweckdienlichen Hinweis.
Gruß Thomas
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mielket |
Geschrieben am 07.06.2006 11:59:22
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Ja. Nachträgliche Veränderung sind durch das Programm nicht vorgesehen. nur das Löschen der jeweils letzten Eintragung.
Sicher kann so das ganze Fahrtenbuch gelöscht und neu eingetragen werden. Das ist aber bei wirklich jedem elektronischen Fahrtenbuch möglich und ausgehen davon, dass elektronische Fahrtenbücher grundsätzlich erlaubt sind, würde ich das für ausreichend halten.
Das mit dem letzten Datensatz löschen halte ich für einen guten Kompromiss zwischen Manipulationsschutz und der Möglichkeit, Tippfehler zu korrigieren.
Eine tatsächliche Unmöglichkeit von Manipulationen würde sich erst ergeben, wenn das Fahrtenbuch online auf einem Server der Finanzbehörde geführt werden würde bzw. dort eine Möglichkeit von elektronischen Zertifikaten für einzelne Fahrten bestände. |
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Dr_Big_Man |
Geschrieben am 11.08.2006 21:04:11
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Ich bin neu hier & das ist mein erster Beitrag, hoffentlich nützt er was. Das Urteil kenne ich nicht, habe mich aber früher als Selbständiger recht intensiv mit dem Thema Fahrtenbuch beschäftigt. Jetzt war einige Jahre Pause, in Kürze werde ich mich aber wieder mit der leidigen Buchführung beschäftigen müssen. Bisher habe ich ECT noch nicht verwendet, habe aber ganz stark den Eindruck, dass es mir in Zukunft viel nützen wird...
Reicht es möglicherweise nicht, einfach jeden Monat das Fahrtenbuch auszudrucken, mit Paraphe und Datum abzuzeichnen und abzuheften? Damit sollte sich jederzeit problemlos der Anscheinsbeweis führen lassen, dass nachträglich nix mehr verändert wurde & auch nicht verändert werden konnte - ist ja schließlich schwarz auf weiß. Da sollen die Finanzbehörden erstmal das Gegenteil beweisen ...
Viele Grüße
TheBigMan
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mielket |
Geschrieben am 23.08.2006 02:32:41
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Tja, wer muss was beweisen? Ich glaube wir haben da nur eine einzige Möglichkeit: Auf erste Prozessergebnisse warten, die klarer erscheinen lassen, wie nun ein 'fälschungssicheres' elektronisches Fahrtenbuch auszusehen hat. Ich hoffe ja, dass es nicht einen ER&T-Nutzer trifft.
Das ist ein Machstpiel: Die Finanzbehörde definiert Maximalansprüche, damit sie im Zweifelsfall jedes Fahrtenbuch nicht anerkennen kann. Irgendwann gibt es notwendigerweise Knartsch und ein bemitleidenswertes Gericht muss entscheiden und genau die Grenze festlegen. Dass da teilweise nicht zufriedenstellende Ergebnisse herauskommen, wie z.B. das c't Urteil, nachdem Forenbetreiber für alle Beiträge von Forennutzern strafrechtlich dranzukriegen sind, ist dabei vorprogrammiert.
Ich glaube, da kann man momentan nichts machen außer abwarten.
Wer mal andere Fahrtenbücher getestet hat, darf hier natürlich gerne schreiben, wie diese ihre Manipulationssicherheit gewährleisten. Würde mich interessieren, ob da jemand vielleicht eine geniale Idee hatte. |
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conviva |
Geschrieben am 22.11.2008 11:38:02
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Registriert am: 07.11.2007
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Hallo.
Zitat mielket:
{Das mit dem letzten Datensatz löschen halte ich für einen guten Kompromiss zwischen Manipulationsschutz und der Möglichkeit, Tippfehler zu korrigieren.}
Ich habe mich mit elektronischer Fahrtenbuchführung intensiv
beschäftigt, mir auch mehrere Testversionen heruntergeladen
und eine Version gekauft.
In EasyRide & Tax ist meiner Ansicht nach ein Manipulieren möglich
wenn der letzte Datensatz gelöscht werden kann, so kann ich u.U.
durchs ganze Fahrtenbuch gehen.
Keine der von mir getesteten elektronischen Fahrtenbücher bot
diese Möglichkeit, bei jeglicher Änderung, auch des letzten Datensatzes,
wird dieser 'durchgestrichen' und neu erstellt.
Diese Versionen wurden durch unabhänige Wirtschaftsprüfer im
Hinblick auf Anerkennung durchs Finanzamt zertifiziert. Eine
offizielle Stelle für Anerkennung drurch die Finanzbehörden
gibt es nicht.
Gruss
Conviva
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mielket |
Geschrieben am 19.12.2008 01:39:29
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Seiten Administrator
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Auch andere Fahrtenbücher kann man durch das Rückspielen von Datensicherungen 'manipulieren'. Es gibt technisch einfach keine Lösung -- außer vielleicht das Fartenbuch online auf einer Seite des Finanzamts zu führen -- um Manipulationen effektiv zu verhindern. Irgendwann ist es auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. |
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do1emu |
Geschrieben am 04.06.2010 18:50:54
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Beiträge: 7
Registriert am: 04.06.2010
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auch wenn das Thema hier schon älter ist, aber ist es nicht so, dass man auch ein handgeschriebenes Fahrtenbuch einfach neu schreiben kann wie es einem beliebt?
Also ist alles irgendwie hinfällig!!! Nun gut ne Excel-Tabelle ist na klar easy zu manipulieren, aber in diesem Tool hier ist es voll nervig das zu machen zur Not soll sich ein FA-Beamter mal dahinter setzen, dann akzeptiert er das schon  |
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