Habe meine PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgerüstet. Nun muss ich eine Buchung über Privatentnahme des Eigenverbrauchs vornehmen.
Ich bekomme den Eigenverbrauch auch noch vergütet vom Verteilnetzbetrieber (VTN) mit 17,67ct/Kwh zzgl Mwst.
Bei Volleinspeichsung bekomme ich 34,05 ct/Kwh zzg. Mwst.
Ich müste also die Differenz von 16,38ct/kwh zzgl. Mwst als Privatenname buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung durch den VTN (also immer im Januar des Folgejahres, die Kwh werden ja mit der Abrechnung belegt). Damit wäre der Schaden ja ausgeglichen.
Ich habe dafür ein Konto eingerichtet (Privatentnahme Eigenverbrauch Differenz)
Muss dieses Konto dem Feld 1112 Umsatsteuerliche Betriebseinnahme
oder 1108 Sonstige Leistungsentnahme zugeordnet werden?
Ich tendiere zu Feld 1112 da ja Umsatzsteuer gezahlt werden muss, habe UST-ID.
Da der Wechselrichter auch Strom verbraucht (ca. 1kwh pro Jahr) und an das Netz angeschlossen sein muss um zu produzieren, beabsichtige ich den Jahres-Grundpreis meines Stromlieferanten mit 50% Privat-Splitt zu buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung (Oktober). Was meint Ihr dazu?
Bearbeitet von hildefeuer am 15.04.2016 14:10:01
bei unentgeltlichen Wertabgaben im Zusammenhang mit Photovoltaikanwendungen gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:
1. Altfällte
Betrifft Anlagen die seit dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier ist der Netzbetreiber nach §§ 16 und 18 ff EEG zur Vergütung der gesamten Strommenge verpflichtet, auch der Direktverbrauch vor Ort wird nach § 33 (2) EEG vergütet, sogenannter Eigenverbrauchsbonus.
Umsatzsteuerlich wird der gesamte Strom an den Netzbetreiber geliefert. Verbraucht der Anlagenbetreiber einen Teil des Stromes selbst, liegt zunächst umsatzsteuerlich eine Lieferung an den Netzbetreiber und anschließend eine Rücklieferung des Netzbetreibers wieder an ihn vor.
In diesen Fällen hat man 100 % Vorsteuerabzug aus der Anlage und den Anlagekosten und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen.
2. Neufälle
betrifft Anlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, hier wird der selbst verbrauchte Strom nicht mehr separat vergütet, dementsprechend finden die Regelungen über den § 3a Abs. 1b UStG (unentgeltliche Wertabgabe) Anwendung.
Führe ich hier jetzt nicht weiter aus, weil wohl nicht vorliegend.
Bitte das zuständige Finanzamt wegen weiterer Fragen kontaktieren.
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 10:34:44
"und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Wieso "anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung"
Bei der "fixtive Rücklieferung" wird die Umsatzsteuer mit Minus ausgeworfen. Daraus ergibt sich kein Vorsteuerabzug. Lediglich die zu zahlende Umsatzsteuer wird verringert.
Siehe Abrechnung
https://onedrive.live.com/redir?resid=6B789F0196405BD2!198&authkey=!AI0V2T1b11mb4rE&v=3&ithint=photo%2cJPG (sind nur wenige Kwh für 2015 da die Anlage erst im Dez. umgerüstet wurde)
"Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Klar ist eine Alt-Anlage aus 2010. Gibt es dazu eine Reverenz?
Foto hochladen klappt nicht deshalb auf ondrive gelegt.
Da geht es um deinen Vorsteuerabzug, bei der Rücklieferung, bezieht sich auf alle Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Leistung stehen, d.h. es hat nichts mit der Abrechnung des Netzbetreibers zu tun, negative Mehrwertsteuer. Denk es einfach nochmal durch.
Referenz:
BMF-Schreiben vom 19.09.2014
AZ: IV D 2-S7124/12/100001-02,
Tz. 13
hier geht es um die umsatzsteurliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK Anlagen. (aktualisiert durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 - Marktintegrationsmodell etc.)
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 12:24:53
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.
pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo,
muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?
mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier
mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!
mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)
mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.
mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.
Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer auf 1 Jahr gelegt ist
Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?
mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.
Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?
mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?