Habe meine PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgerüstet. Nun muss ich eine Buchung über Privatentnahme des Eigenverbrauchs vornehmen.
Ich bekomme den Eigenverbrauch auch noch vergütet vom Verteilnetzbetrieber (VTN) mit 17,67ct/Kwh zzgl Mwst.
Bei Volleinspeichsung bekomme ich 34,05 ct/Kwh zzg. Mwst.
Ich müste also die Differenz von 16,38ct/kwh zzgl. Mwst als Privatenname buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung durch den VTN (also immer im Januar des Folgejahres, die Kwh werden ja mit der Abrechnung belegt). Damit wäre der Schaden ja ausgeglichen.
Ich habe dafür ein Konto eingerichtet (Privatentnahme Eigenverbrauch Differenz)
Muss dieses Konto dem Feld 1112 Umsatsteuerliche Betriebseinnahme
oder 1108 Sonstige Leistungsentnahme zugeordnet werden?
Ich tendiere zu Feld 1112 da ja Umsatzsteuer gezahlt werden muss, habe UST-ID.
Da der Wechselrichter auch Strom verbraucht (ca. 1kwh pro Jahr) und an das Netz angeschlossen sein muss um zu produzieren, beabsichtige ich den Jahres-Grundpreis meines Stromlieferanten mit 50% Privat-Splitt zu buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung (Oktober). Was meint Ihr dazu?
Bearbeitet von hildefeuer am 15.04.2016 13:10:01
bei unentgeltlichen Wertabgaben im Zusammenhang mit Photovoltaikanwendungen gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:
1. Altfällte
Betrifft Anlagen die seit dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier ist der Netzbetreiber nach §§ 16 und 18 ff EEG zur Vergütung der gesamten Strommenge verpflichtet, auch der Direktverbrauch vor Ort wird nach § 33 (2) EEG vergütet, sogenannter Eigenverbrauchsbonus.
Umsatzsteuerlich wird der gesamte Strom an den Netzbetreiber geliefert. Verbraucht der Anlagenbetreiber einen Teil des Stromes selbst, liegt zunächst umsatzsteuerlich eine Lieferung an den Netzbetreiber und anschließend eine Rücklieferung des Netzbetreibers wieder an ihn vor.
In diesen Fällen hat man 100 % Vorsteuerabzug aus der Anlage und den Anlagekosten und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen.
2. Neufälle
betrifft Anlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, hier wird der selbst verbrauchte Strom nicht mehr separat vergütet, dementsprechend finden die Regelungen über den § 3a Abs. 1b UStG (unentgeltliche Wertabgabe) Anwendung.
Führe ich hier jetzt nicht weiter aus, weil wohl nicht vorliegend.
Bitte das zuständige Finanzamt wegen weiterer Fragen kontaktieren.
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 09:34:44
"und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Wieso "anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung"
Bei der "fixtive Rücklieferung" wird die Umsatzsteuer mit Minus ausgeworfen. Daraus ergibt sich kein Vorsteuerabzug. Lediglich die zu zahlende Umsatzsteuer wird verringert.
Siehe Abrechnung
https://onedrive.live.com/redir?resid=6B789F0196405BD2!198&authkey=!AI0V2T1b11mb4rE&v=3&ithint=photo%2cJPG (sind nur wenige Kwh für 2015 da die Anlage erst im Dez. umgerüstet wurde)
"Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Klar ist eine Alt-Anlage aus 2010. Gibt es dazu eine Reverenz?
Foto hochladen klappt nicht deshalb auf ondrive gelegt.
Da geht es um deinen Vorsteuerabzug, bei der Rücklieferung, bezieht sich auf alle Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Leistung stehen, d.h. es hat nichts mit der Abrechnung des Netzbetreibers zu tun, negative Mehrwertsteuer. Denk es einfach nochmal durch.
Referenz:
BMF-Schreiben vom 19.09.2014
AZ: IV D 2-S7124/12/100001-02,
Tz. 13
hier geht es um die umsatzsteurliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK Anlagen. (aktualisiert durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 - Marktintegrationsmodell etc.)
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 11:24:53
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?