Habe meine PV-Anlage auf Eigenverbrauch umgerüstet. Nun muss ich eine Buchung über Privatentnahme des Eigenverbrauchs vornehmen.
Ich bekomme den Eigenverbrauch auch noch vergütet vom Verteilnetzbetrieber (VTN) mit 17,67ct/Kwh zzgl Mwst.
Bei Volleinspeichsung bekomme ich 34,05 ct/Kwh zzg. Mwst.
Ich müste also die Differenz von 16,38ct/kwh zzgl. Mwst als Privatenname buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung durch den VTN (also immer im Januar des Folgejahres, die Kwh werden ja mit der Abrechnung belegt). Damit wäre der Schaden ja ausgeglichen.
Ich habe dafür ein Konto eingerichtet (Privatentnahme Eigenverbrauch Differenz)
Muss dieses Konto dem Feld 1112 Umsatsteuerliche Betriebseinnahme
oder 1108 Sonstige Leistungsentnahme zugeordnet werden?
Ich tendiere zu Feld 1112 da ja Umsatzsteuer gezahlt werden muss, habe UST-ID.
Da der Wechselrichter auch Strom verbraucht (ca. 1kwh pro Jahr) und an das Netz angeschlossen sein muss um zu produzieren, beabsichtige ich den Jahres-Grundpreis meines Stromlieferanten mit 50% Privat-Splitt zu buchen zum Zeitpunkt der Abrechnung (Oktober). Was meint Ihr dazu?
Bearbeitet von hildefeuer am 15.04.2016 14:10:01
bei unentgeltlichen Wertabgaben im Zusammenhang mit Photovoltaikanwendungen gilt es 2 Fälle zu unterscheiden:
1. Altfällte
Betrifft Anlagen die seit dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier ist der Netzbetreiber nach §§ 16 und 18 ff EEG zur Vergütung der gesamten Strommenge verpflichtet, auch der Direktverbrauch vor Ort wird nach § 33 (2) EEG vergütet, sogenannter Eigenverbrauchsbonus.
Umsatzsteuerlich wird der gesamte Strom an den Netzbetreiber geliefert. Verbraucht der Anlagenbetreiber einen Teil des Stromes selbst, liegt zunächst umsatzsteuerlich eine Lieferung an den Netzbetreiber und anschließend eine Rücklieferung des Netzbetreibers wieder an ihn vor.
In diesen Fällen hat man 100 % Vorsteuerabzug aus der Anlage und den Anlagekosten und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen.
2. Neufälle
betrifft Anlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden, hier wird der selbst verbrauchte Strom nicht mehr separat vergütet, dementsprechend finden die Regelungen über den § 3a Abs. 1b UStG (unentgeltliche Wertabgabe) Anwendung.
Führe ich hier jetzt nicht weiter aus, weil wohl nicht vorliegend.
Bitte das zuständige Finanzamt wegen weiterer Fragen kontaktieren.
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 10:34:44
"und anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung Direktverbrauch, soweit Lieferung in den unternehmerischen Bereich des Netzbetreibers erfolgt ist (sogenanntes Trennungsprinzip).
Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Wieso "anteiligen Vorsteuerabzug aus Rücklieferung"
Bei der "fixtive Rücklieferung" wird die Umsatzsteuer mit Minus ausgeworfen. Daraus ergibt sich kein Vorsteuerabzug. Lediglich die zu zahlende Umsatzsteuer wird verringert.
Siehe Abrechnung
https://onedrive.live.com/redir?resid=6B789F0196405BD2!198&authkey=!AI0V2T1b11mb4rE&v=3&ithint=photo%2cJPG (sind nur wenige Kwh für 2015 da die Anlage erst im Dez. umgerüstet wurde)
"Das scheint mir in deinem Fall vorzuliegen, dann wäre keine unentgeltliche Wertabgabe anzusetzen."
Klar ist eine Alt-Anlage aus 2010. Gibt es dazu eine Reverenz?
Foto hochladen klappt nicht deshalb auf ondrive gelegt.
Da geht es um deinen Vorsteuerabzug, bei der Rücklieferung, bezieht sich auf alle Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Leistung stehen, d.h. es hat nichts mit der Abrechnung des Netzbetreibers zu tun, negative Mehrwertsteuer. Denk es einfach nochmal durch.
Referenz:
BMF-Schreiben vom 19.09.2014
AZ: IV D 2-S7124/12/100001-02,
Tz. 13
hier geht es um die umsatzsteurliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK Anlagen. (aktualisiert durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 - Marktintegrationsmodell etc.)
Bearbeitet von joey am 17.04.2016 12:24:53
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mielket
22.05.2022 19:49:26
https://github.com /Thomas-Mielke-Sof tware/Timelog -- wer noch eine einfache persönliche Zeiterfassung sucht...
mielket
09.05.2022 13:22:04
Welches Betriebssystem läuft da?
kharthar
06.05.2022 17:16:31
es sieht so aus, als opb Anzeige ignoriert wird und immer auf 0 zurückgesetzt wird
kharthar
06.05.2022 17:15:20
ja, Anzeige ändert sich 0,1,2 je nachdem was ich auswaehle. allerdings beim neu laden immer buchungsjurnal nach konten..
mielket
05.05.2022 11:09:43
Welchen Wert hat "Anzeige" in der Sektion [Allgemein] in der Datei easyct.ini (Datenverzeichnis) ? Ändert er sich beim Umschalten auf Journal nach Konto und Schließen des Programms?
kharthar
04.05.2022 11:22:24
einstellung "curser ins betragsfeld" geändert und es wird gespeichert. Nut die Ansicht halt nicht. Von den alten versionen her ging das problemlos
mielket
04.05.2022 11:16:21
@kharthar EC&T sollte sich die zuletzt benutzte Ansicht eigentlich merken. Lassen sich andere Einstellungen denn speichern?
kharthar
04.05.2022 10:20:35
Journal nach konten ist? Danke
kharthar
04.05.2022 10:19:28
Seit dem letzten Update werden die Buchungsjahr Dateien immer in der "Journal nach Datum" Ansicht geöffnet. Kann man das irgendwie wieder umstellen, damit die standart Ansicht beim Öffnen &q
mielket
22.04.2022 18:15:26
Ach so, Monterey hieß das, nicht Mojave...
Mailmike
22.04.2022 14:40:58
Klasse! Mein ECT läuft wieder auf Monterey 12.3.1. Vielen Dank!
Achtung Mac-User: Erstmal nicht auf macOS 12.3 updaten! Siehe Forum.
Thomas R
01.04.2022 16:59:41
@samuel Nutze besser die Anzeige über Formular > EÜR. Hast du aber unter Einstellungen > E/Ü-Konten unten links den Haken gesetzt?
samuel
01.04.2022 16:39:46
Beim Tab Drucken - Seitenansicht- EÜR erscheint weder die USt noch die Vorsteuer als Position- in der Summe ist das jedoch enthalten. ist das neu oder fehlt da was?